Räumliches Entwicklungskonzept Salzburg: Aktueller Stand und nächste Schritte

(v.l.n.r.: Abteilungsvorstand Andreas Schmidbaur, Plaungsstadträtin Anna Schiester, Projektleiter:innen Laura Gruber und Christian Hörbinger)
Die Stadt Salzburg bereitet aktuell die öffentliche Auflage des Entwurfs des neuen Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) vor. Das REK ist die langfristige Planungsgrundlage für die räumliche Entwicklung der Stadt Salzburg für die nächsten 25 Jahre. Es werden damit die planerisch verbindlichen Ziele und Leitlinien definiert, wie und wo sich die Stadt räumlich weiterentwickeln soll.
Hintergrund, Funktionen und rechtlicher Rahmen
Jede Gemeinde im Bundesland Salzburg muss auf der Grundlage des Salzburger Raumordnungsgesetzes ein REK erstellen. Die gesetzlich definierte Aufgabe des REK ist es, für die Stadtentwicklung eine verbindliche und langfristige Planungsbasis zu schaffen. Das REK ist damit die Grundlage für den darauf aufbauenden Flächenwidmungsplan, die Bebauungspläne und gibt Vorgaben für das Planen und Bauen in der Stadt. Änderungen dieser Instrumente dürfen nicht im Widerspruch zu den Festlegungen des REK stehen. Das REK gibt damit Antworten auf wichtige Fragen der Stadtentwicklung:
- Wo und wie soll die Stadt wachsen?
- Wie kann leistbares Wohnen für alle ermöglicht werden?
- Welche Flächen werden für Wirtschaft und Arbeitsplätze benötigt?
- Wie können die freien Flächen der Stadtlandschaften auch weiterhin und besser geschützt werden und die Ziele der Deklaration „Geschütztes Grünland“ in Einklang mit der Stadtentwicklung gebracht werden?
- Welche Maßnahmen sind für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel nötig?
- Welche räumlichen Aspekte sind in der Planung zu berücksichtigen, damit sich die Mobilität nachhaltig und stadtverträglich gestaltet?
Nachdem das derzeit noch gültige REK aus dem Jahr 2007 stammt und in vielen Bereichen der Bedarf einer Überarbeitung besteht, ist die Neuaufstellung des REK nun nach einer intensiven Bearbeitungsphase und Abstimmungen mit den Fraktionen des Gemeinderates an einem Punkt angelangt, an dem der Entwurf im Gemeinderat vorgelegt und anschließend öffentlich aufgelegt werden kann.
Planungsstadträtin Anna Schiester erklärt, was hinter dem REK steckt: „Worum geht’s beim neuen REK ganz konkret? Um bezahlbares Wohnen. Um den Umgang mit der Klimakrise. Um die Wirtschaft und um gute Arbeitsplätze. Um die Frage, wo unsere Kinder einmal leben wer-den – und wie. Seit ich vor einem Jahr das Planungsressort übernommen habe, haben wir intensiv und transparent daran gearbeitet, die Grundlage der Stadtentwicklung für die kommenden 25 Jahre auf den Boden zu bringen. Wir haben uns Flächen angeschaut, Interessen abgewogen. Und immer wieder war klar: Wir müssen besser nutzen, was wir haben. Und wir müssen ehrlich sagen, dass wir auch neue Wege einschlagen müssen. Das REK ist unser Werkzeug dafür. Kein Wundermittel – weil jedes Papier nur so gut ist, wie es dann mit Leben gefüllt wird – aber ein entscheidender Schritt. Es zeigt, wo und wie Salzburg wachsen kann, ohne dabei die Lebensqualität zu verlieren. Und es macht transparent, was wir als Stadt vorhaben – damit jede:r mitreden kann. Ich wünsche mir, dass wir als Politik im Herbst einen breiten Beschluss aufbringen, diesen Plan gemeinsam auf den Weg zu bringen.“
Stadtplanerische Herausforderungen
Wichtig ist, dass das REK eine gute und längerfristig tragfähige Grundlage ist. Für die Stadtplanung sind dafür verschiedenste Herausforderungen zu bewältigen:
- Leistbaren Wohnraum trotz knappen Bodens schaffen
- Entwicklungsmöglichkeiten für die Salzburger Wirtschaft eröffnen
- Grünflächen schützen und gleichzeitig Wohnraum ermöglichen
- Klimaschutz, Biodiversität und Ressourcen schonen
- Das Verkehrssystem entlasten und umweltfreundliche Mobilität fördern
- Das kulturelle Erbe und die Stadtteilidentitäten erhalten und stärken
- Soziale Gerechtigkeit gewährleisten und Bürger:innenbeteiligung stärken
Was bisher geschah und Bürger:innenbeteiligung
Das Projekt zur Erstellung des neuen REK wurde in verschiedene Projektphasen eingeteilt.
In einer ersten Phase ab 2020 fanden unterschiedliche Grundlagenuntersuchungen statt: Es gab eine öffentliche Infoveranstaltung zum Beginn des Projekts und mit einer digitalen Beteiligungsplattform wurden die Salzburger:innen eingeladen, Anregungen und Ideen abzugeben. Zur Erstellung von „Handlungsschwerpunkten und Leitsätzen“ als Grundlage von Zielaussagen wurden verschiedene Formate der Bürger:innenbeteiligung organisiert – es gab einen Bürger:innen-Rat zur Zukunft der Stadt Salzburg und eine Gruppe junger Menschen, die Young Experts haben die Erstellung einer Vision zur Stadtentwicklung über ein Jahr begleitet.
Der Grundlagenbericht und die Handlungsschwerpunkte und Leitsätze für die nachfolgenden REK-Ziele wurden im Dezember 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Mittels einer Ausstellung hat die Stadt darüber informiert.
Anschließend erfolgte eine ausgiebige politische Diskussion über den Bedarf an Flächen für Wohnen und Arbeiten, die Festlegungen der angestrebten Anzahl an Wohnungen für den Geltungszeitraum des REK sowie die Festlegung eines Schlüssels der Anteile von Miet- und Eigentumswohnungen.
Im zweiten Halbjahr 2024 fanden dazu unter der aktuellen Stadtregierung verschiedene Ab-stimmungen statt, die nun im Frühjahr dieses Jahrs weitergeführt werden konnten. Gleichzeitig fanden auch Gespräche mit Grundeigentümer:innen statt zur Abstimmung möglicher Flächenpotentiale für Wohnen und Arbeiten statt.
Terminschiene des bisherigen Bearbeitungsprozesses:
3. Quartal 2020 Öffentliche Infoveranstaltung & digitale Beteiligung
3. Quartal 2020 Beschluss erster Amtsbericht (Prozess & Evaluierung)
1. Quartal 2021 Auftakt Young Experts (Begleitung für ein Jahr)
1. und 2. Quartal 2021 Workshops zur Erarbeitung der REK-Vision
2. Quartal 2021 Bürger:innen-Rat
2. Quartal 2021 Öffentliche Infoveranstaltung zu Ergebnissen des Bürger:innen-Rat
4. Quartal 2021 Beschluss zweiter Amtsbericht (Grundlagenbericht & Vision)
1. Quartal 2022 Öffentliche Ausstellung zu Beteiligung, REK-Vision, Grundlagen
3. und 4. Quartal 2024 Information an die Politik zur REK Bearbeitung
1. und 2. Quartal 2025 Kontaktaufnahme und Gespräche mit Grundeigentümer:innen
1. und 2. Quartal 2025 Flächenexkursionen zu möglichen Entwicklungspotentialen
2. Quartal 2025 Stellungnahmeverfahren zu Textentwurf mit Politik & Abteilungen
Thematische Schwerpunkte des REK
Nachfolgend werden die verschiedenen Schwerpunkte des REK zusammengefasst beschrieben. Das REK ist aufgrund seiner vom Gesetz vorgegebenen Funktion als strategischer Rahmen für die räumliche Entwicklung ist der verbindliche Rahmen für nachfolgende Verordnungen und Planungsvorhaben. Die Aussagen im REK zeigen, worauf sich die Stadtentwicklung in den nächsten 25 Jahren konzentrieren soll. Sie geben den Rahmen vor und helfen dabei, die Ziele und Maßnahmen sinnvoll miteinander zu verbinden. Die Handlungsschwerpunkte benennen. Sie sind in Ziele, Aufgaben und Umsetzungsvorhaben gegliedert und thematisieren jene Bereiche, in denen Salzburg aktiv gestalten und steuern muss.
- Leistbares Wohnen im Fokus
Die Stadt Salzburg braucht dringend leistbaren Wohnraum. Das Räumliche Entwicklungskonzept kann hierzu einen Beitrag leisten. Einerseits definiert das REK die Zielsetzungen zum städtischen Wachstum. So sollen bis zum Jahr 2050 12.000 neue Wohnungen entstehen, die der Hauptwohnsitzbevölkerung bzw. der Schaffung eines Hauptwohnsitzes zugutekommen. Rund 8.400 Wohnungen davon sollen als geförderte Mietwohnungen entstehen. Bei der Zielsetzung der 12.000 Wohnungen wurde der Bedarf an Wohnraum inkl. dem Nachholbedarf, der durch eine zu geringe Bauleistung in den letzten Jahren entstanden ist, sowie das klare Ziel, die Stadt als attraktiven Wohnstandort zu positionieren, berücksichtigt. Dazu definiert das REK Entwicklungspotentiale und Flächen, auf denen diese Wohnungen entstehen können.
Planungsstadträtin Anna Schiester: „Salzburg braucht dringend leistbaren Wohnraum – das ist keine neue Erkenntnis, aber es braucht endlich Antworten, die auch umsetzbar sind. Mit dem neuen REK haben wir analysiert, wie viel Wohnraum Salzburg wirklich braucht, und festgelegt, wo er sinnvoll entstehen kann – und wie wir das mit Umwelt- und Klimaschutz in Einklang bringen. Wir haben nicht nur Zahlen analysiert, sondern auch viele Gespräche mit Grundstückseigentümer:innen geführt. Denn ohne Flächen, ohne Bereitschaft zur Zusammenarbeit geht es nicht. Jetzt liegt der Entwurf eines Plans vor, der klare Ziele setzt: 12.000 neue Wohnungen bis 2050 – 70 Prozent davon geförderte Mietwohnungen, der Rest förderbares Eigentum und Mietkauf. Das ist notwendig, damit Salzburg eine Stadt bleibt, in der sich auch junge Familien, Pflegekräfte oder Studierende ein Zuhause leisten können.“
- Sicherung von Flächen und Entwicklungsmöglichkeiten für Wirtschaft und Arbeitsplätze
Neben der Stärkung des Wohnstandorts ist auch die Stärkung des Wirtschaftsstandortes von zentraler Bedeutung für die künftige Stadtentwicklung. Bis zum Jahr 2050 soll die Anzahl der Beschäftigten um 18.000 Beschäftigte wachsen. Damit wird die Bedeutung der Stadt als wichtiger Arbeitsplatz in der Region weiter gestärkt. Der Fokus liegt dabei wie in der Wirtschaftsstrategie beschrieben auf dem tertiären Sektor mit Branchen wie Life Sciences, Forschung & Entwicklung, Handel, etc. und der Ansiedelung von Headquarter und Betrieben mit hochwertigen Arbeitsplätzen. Daneben sollen die bestehenden Betriebe in ihren Entwicklungsmöglichkeiten geschützt werden, etwa durch die Beibehaltung und stärkere Profilbildung der Gewerbeschwerpunkte.
- Aktive Bodenpolitik und Sicherstellung des Baulandbedarfs
Der Baulandbedarf für die städtische Entwicklung – in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur – soll durch unterschiedliche Strategien gedeckt werden:
- Das oberste Ziel bei der Entwicklung der Strategie bildete die Beibehaltung des geschützten Grünlands (Deklaration und regionaler Grüngürtel). Ziel ist es daher, die künftige bauliche Entwicklung noch stärker nach innen zu richten – etwa durch die Transformation von unternutzten Flächen, der Nutzung bestehenden Baulands oder das Weiterbauen im Bestand.
- Ergänzend dazu sollen Flächen aus dem geschützten Grünland bei gleichwertigem Ersatz heraus getauscht werden. Dieser Ansatz, vorrangig nicht mobilisierbare frühere Baulandpotentiale in die Deklaration einzubringen und im gleichen Ausmaß geeignete, derzeit geschützte Flächen als künftiges Entwicklungspotential auszuweisen entspricht bei Berücksichtigung verschiedener Kriterien den Regeln der Grünlanddeklaration. Die dafür in Frage kommenden Flächen wurden sorgfältig geprüft und ihre Mobilisierbarkeit für leistbares Wohnen mit den Grundeigentümer:innen vorbesprochen.
Dadurch entsteht die Möglichkeit Flächen zu lukrieren, die rasch für leistbare Wohnungen entwickelt werden können, bei der gleichzeitigen quantitativen und qualitativen Beibehaltung oder gar qualitativen Verbesserung des geschützten Grünlands. Für diese Flächen gelten verschiedene Vorgaben der Absicherung der städtischen Ziele, die auch im Rahmen von Raumordnungsvereinbarungen vertraglich gesichert werden.
Von einem solchen Vorgang ist nur rund 1% des Deklarationsgebiets betroffen. Er leistet jedoch aufgrund der vorbesprochenen Verfügbarkeit einen zentralen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an leistbaren Wohnungen.
- Soziale Gerechtigkeit und Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen
Bei all diesen Entwicklungen ist ein besonderes Augenmerk auf die Bestandsbevölkerung zu legen – etwa durch die Verbesserung der Infrastruktur im Stadtteil, der Schaffung von neuen öffentlichen Grünräumen oder der Berücksichtigung des Nord-Süd-Ausgleichs bei der Stadtentwicklung. Außerdem werden alle Bevölkerungsgruppen frühzeitig über die konkreten Planungsvorhaben informiert und in die Projektentwicklung eingebunden
- Ein starkes Zentrum in der Region
Als Landeshauptstadt erfüllt Salzburg viele Funktionen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Mit dem REK wird die Positionierung Salzburgs als Kernstadt der Europaregion gestärkt und zu den verschiedenen regional bedeutenden Standortfaktoren werden Aussagen getroffen – von den Lagefaktoren wie dem weiteren Ausbau Bahn-Hochleistungsstrecke, der funktionalen Stärkung des Flughafens und der Messe bis zur Berücksichtigung von weiteren Lagegunstfaktoren, damit sich Salzburg auch im nationalen und europäischen Kontext gut positioniert.
- Stadtstrukturelle Weiterentwicklung – Salzburg entwickelt sich nach innen
Im REK finden sich viele Zielsetzungen, mit denen das „urbane Profil“ der Stadt gestärkt werden soll. Zentraler Ansatz ist die Schaffung bzw. Weiterentwicklung einer kompakten Bebauungsstruktur, die Stärkung unterschiedlicher Stadträume und der verschiedenen historisch gewachsenen Stadtteile hinsichtlich ihrer Funktionen, der öffentlichen Räume und der ausgewogenen Nutzung von Bauland. Bezogen auf das vorgeschlagene Stadtwachstum werden 70% der benötigten Flächen im gewidmeten Bauland vorgesehen. Dabei wird ein Fokus auf untergenutzte Flächen liegen, die als so genannte Transformationsflächen zukünftig vermehrt für Wohnen bzw. in Richtung einer urbanen Mischung aus Wohnen und Arbeiten entwickelt werden sollen.
- Stadt der kurzen Wege - Fußläufige Versorgung der Bevölkerung
Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundfunktionen soll konsequent auf allen planerischen Ebenen verfolgt werden: Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sollen innerhalb von einer Viertelstunde einfach erreichbar sein. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es im Stadtgebiet bereits jetzt eine sehr gute Versorgung gibt. Insgesamt sind in der Stadt Salzburg zurzeit 74 Supermärkte, 157 Kinderbetreuungseinrichtungen, 27 Volksschulen (davon 21 städtische) und 85 Spielplätze zu finden. Im Bereich der Kinderbetreuung sind bereits 98% der Stadtbevölkerung fußläufig innerhalb von 15 Minuten versorgt. Hier soll es zu weiteren Verbesserungen kommen, indem die Gehdistanz reduziert und die Wege attraktiver werden.
- Schutz und Entwicklung von Grün- und Freiflächen
Neben der baulichen Entwicklung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Freiflächen, Grünräume Stadt in den Bereichen Grünräume und weitläufigen Stadtlandschaften wesentliche Zielsetzung im REK. Die unterschiedlichen Landschaftsräume, die das Stadtbild prägen und großen Wert für Mensch, Tier Natur und Klima haben, sind weiter zu schützen. Die dafür wichtige Deklaration „Geschütztes Grünland“ bildet weiterhin die Grundlage für den Schutz des Grünlandes, welcher mit den Zielen des neuen REK beibehalten und in qualitativen Aspekten gestärkt werden soll: So wird bereits ab heuer ein Grünlandfonds zur aktiven Grünlandpflege und -entwicklung wieder eingesetzt werden, und bei größeren Bauvorhaben soll mit einem „Grünflächenabzug“ dafür gesorgt werden, dass neue, öffentlich nutzbare Freiflächen entwickelt werden und Lückenschlüsse im Grünen Netz erreicht werden
- Förderung umweltfreundlicher Mobilität und Gestaltung attraktive öffentliche Räume
Im Rahmen des REK sollen vor allem die räumlichen Aspekte einer stadtverträglichen Mobilität festgehalten werden. Das bedeutet, dass eine Flächenfreihaltung für wichtige Verkehrsvorhaben (z.B. zum Öffentlichen Verkehr, dem Radhauptnetz und Leitprojekten der aktiven Mobilität) auf der Ebene des REK festgehalten wird. Auch sollen Barrieren im Stadtgebiet, wie zum Beispiel über die Bahn oder bei stark befahrenen Straßen abgebaut werden. Für konkrete Bauvorhaben werden Festlegungen zur Gestaltung der Mobilität am Bauplatz formuliert.
- Nachhaltige Energieversorgung und Klimawandelanpassung
Mit dem REK werden mit Festlegungen zur Energieraumplanung und einem Klimawandelanpassungskonzept Festlegungen getroffen, die in der Stadtplanung immer mehr Relevanz haben: Zur Wärmeversorgung werden Bereiche in der Stadt definiert, in denen der Ausbau der Fernwärme und die Netzverdichtung Prioritär stattfinden sollen, und dass in den äußeren Stadtbereichen sollen verstärkt auch dezentrale Nahwärmesysteme entwickelt werden sollen. Photovoltaikanlagen sollen vorrangig im bebauten Bereich auf Dächern und an Fassaden errichtet werden und die freie Landschaft vor dieser Art der Versiegelung geschützt werden. Mit einem Konzept zur Klimawandelanpassung geht die Stadt neue Wege und hat so genannte Klimatope abgegrenzt. In diesen Stadtbereichen herrscht eine jeweils eigene klimatische Situation und es werden Hin-weise formuliert, die bei jeweiligen Planungen und Bauvorhaben verbindlich zu berücksichtigen sind.
- Räumliche Schwerpunkte der Stadtentwicklung – Potentialflächen und Zielgebiete
Das neues REK setzt zur weiteren räumlichen Entwicklung der Stadt verschiedene Schwerpunkte und bündelt Ressourcen, um die festgelegten Ziele auch erreichen zu können. Dazu definiert der REK-Entwicklungsplan Flächen im Stadtgebiet, in denen die bauliche Entwicklung zur Deckung des Flächenbedarfs vorgesehen ist. Weiters gibt es neun verschiedene Stadtbereiche, die als vordringliche Handlungsbereiche der Stadtentwicklung im REK-Erstellungsprozess als so genannte Zielgebiete abgegrenzt wurden. Das REK beschreibt neun Zielgebiete.
Nachfolgend werden zwei Zielgebiete beispielhaft kurz beschrieben:
Beispiel Zielgebiet Flughafen
Westlich des Flughafens und nördlich der Innsbrucker Bundesstraße soll ein neuer Stadtteil entstehen. Hier liegen rund 25 Hektar Entwicklungspotential für einen hochwertigen Wirtschaftsstandort mit ergänzenden Nutzungen wie Wohnen und Freizeitinfrastruktur. Es soll auf hochwertige öffentliche Räume geachtet werden und in diesem Zusammenhang ein attraktiver Stadteingang und eine Stärkung des Umweltverbundes erreicht werden.
Beispiel Zielgebiet Schallmoos
Der Stadtteil Schallmoos hat große Potentiale für eine moderne und integrative Stadtentwicklung. Hier steht die Transformation untergenutzter Flächen in Richtung einer ausgewogenen Mischnutzung im Vordergrund. Für diese Stadtteilentwicklung im Bestand ist die Kooperation und Teilhabe der Bewohner:innen, Entwickler:innen und Grundeigentümer:innen wesentlich, wofür ein Masterplan aufgestellt werden soll.
Weitere Schritte zur REK-Erstellung
- Im Herbst 2025 soll der Entwurf des neuen REK in den politischen Gremien behandelt werden.
- Die Beschlussfassung des REK Entwurfs durch den Gemeinderat ist für Ende Oktober vorgesehen.
- Im Anschluss an die Beschlussfassung finden im Rahmen der öffentlichen Auflage mehrere Formate der Öffentlichkeitsarbeit statt:
- Stakeholder-Workshop
- Vorstellung des REK in einer Regionalverbandssitzung
- Stadtteilgespräche an vier unterschiedlichen Orten in der Stadt
- Sprechstunden für Grundeigentümer:innen
- Ausstellung zu den wichtigsten Inhalten im Schloss Mirabell
- Der REK Entwurf wird nach dem Gemeinderatsbeschluss zur öffentlichen Auflage (digital und analog) für 6 Wochen mit der Möglichkeit der Einbringung von Einwendungen aufgelegt.
- Dazu erfolgt eine Information an alle Haushalte mittels Postwurf
- Nach der öffentlichen Auflage muss sich die Verwaltung und die Politik mit den eingebrachten Einwendungen auseinandersetzen
- Der überarbeitete Entwurf wird dann zur Endbeschlussfassung voraussichtlich im 2. Quartal 2026 den politischen Gremien vorgelegt.
Lapuch Laura BA