PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG NEU - die Zukunft des ruhenden Verkehrs

21.07.2000

PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG NEU - die Zukunft des ruhenden Verkehrs
 

 

·  Wo man in Zukunft nichts

mehr bezahlt

 

·  Welche Kurzparkzonen

zusätzlich kommen

 

·  Wie es mit den Tarifen

weitergeht

 

·  Welche

Gesetzesänderungen notwendig sind
 
 

 

Mit der völligen

Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Salzburg wird es ernst. Das

Verkehrsplanungsressort hat dazu einen umfassenden Amtsbericht vorgelegt, der

mit den Verkehrssprechern der Gemeinderatsfraktionen vordiskutiert ist und im

Planungsausschuss am Donnerstag, den 27. Juli 2000 behandelt wird.

 

 

 

Das anzustrebende

Zielsystem 2002  sollte aus

verkehrsplanerischer Sicht folgenden Ansprüchen gerecht werden:

 

 

 

·       

Gebührenpflichtiges

Kurzparken nur mehr in denjenigen Bereichen, wo eine erhöhte Parkraumnachfrage

für verschiedene Nutzergruppen besteht.

 

 

 

·       

Innerhalb der

gebührenpflichtigen Parkzonen Staffelung der Parkgebühren anhand der Parameter

Lagegunst, Stellplatzangebot und Tarife in den benachbarten öffentlichen

Parkgaragen und Parkplätzen, Stellplatzangebot im umgebenden öffentlichen

Straßenraum und Attraktivität bzw. Verfügbarkeit des ÖPNV.

 

 

 

·       

In Bereichen die durch

Verdrängungsparker aus den bewirtschafteten Zonen einen Parkraummangel für

Bewohner aufweisen, Einführung gebührenfreier Kurzparkzonen bzw. Umwandlung

bestehender gebührenpflichtiger Kurzparkzonen in gebührenfreie.

 

 

 

·       

Einsatz privater

Wachorgane für die Überwachung des gesamten Ruhenden Verkehrs in den

verkehrsberuhigten Bereichen, den gebührenpflichtigen und gebührenfreien

Kurzparkzonen sowie schwerpunktmäßig für die Überwachung bzw. Einhaltung des

Bustourismuskonzeptes (zunehmende Beschwerden der Fremdenführer).

 

 

 

·       

Anschaffung 

moderner Parkscheinautomaten, die auch die Verwendung gängiger

bargeldloser Zahlungsmittel erlauben (z.B. Elektronische Geldbörse/Quickbörse).

 

 

 

·       

Übersichtliche, einfach

begreifbare und damit kundenorientierte Abgrenzung der verschiedenen Zonen

(inkl. Bereinigung Schilderwald).

 

 

 

·       

Schrittweise Umsetzung der Kostenwahrheit im

Ruhenden Verkehr in Form marktgerechter Gebühren für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen

(zumindest verwaltungskostendeckende Abgaben für Ausnahmen).

 

 

 

·       

Angebot einer detaillierten, den

gesamten ruhenden Verkehr umfassenden Information über die neuen Medien

(Internet- Auftritt zu "Parken in Salzburg").

 

 

 

·       

Klare Deklaration der Verwendung

von Einnahmen aus Park- und Strafgebühren 

zur Akzeptanzerhöhung der Parkraumbewirtschaftung (tatsächliche

Umsetzung der vorgesehenen Zweckwidmung).

 

 

 

·       

Verwaltungsinterne

Neuorganisation, die Synergieeffekte nützt und im Sinne der Verwaltungsökonomie

eine bestmögliche Lösung darstellt. Dies sollte durch Zusammenführung der

gegenwärtig auf verschiedene Ämter verteilten Agenden des "Produktes

Parkraumbewirtschaftung" erfolgen.

 

 

 

Die wesentlichsten Neuerungen

sind:

 

 
Deutliche Reduzierung der

Bewirtschaftung - wo man in Zukunft nichts mehr bezahlt.

 

 

 

Aufgrund der fehlenden

Überwachungsmöglichkeit in nicht bewirtschafteten Kurzparkzonen hat sich die

Stadt Salzburg entschlossen, die Parkraumbewirtschaftung auch in die

Randbereiche der Innenstadt auszudehnen. Damit sollte das völlige Verparken

dieser Wohn- und Gewerbegebiete (Verdrängungsparken) vermieden werden. Nachdem

der zwischen Polizei und Stadt vereinbarte Probebetrieb zur Überwachung des

ruhenden Verkehrs mit privaten Wacheorganen auch nach der StVO bisher sehr

positiv verläuft und jedenfalls keine Mehrkosten für die Stadt zu erwarten

sind, soll gebührenpflichtiges Kurzparken nur mehr in jenen Bereichen erfolgen,

wo eine erhöhte Parkraumnachfrage besteht. Das ist im Wesentlichen der

Kernbereich der Innenstadt.

 

 

 

Die Zonen Nonntal/Süd,

Schallmoos/Mitte, Äußere Riedenburg sowie Ignaz-Harrer-Straße sollen in

gebührenfreie Kurzparkzonen umgewandelt werden.

 

 

 

Neue, nicht

bewirtschaftete Kurzparkzonen

 

 

 

Den

jahrelangen Forderungen aus dem Bereich der Bewohnerschaft und der Wirtschaft

sowie diversen Gemeinderatsanträgen folgend sollen in den Problembereichen

(Verdrängungsparker) Herrnau/Michael-Pacher-Straße sowie um die Itzlinger

Hauptstraße zusätzlich gebührenfreie Kurzparkzonen eingerichtet werden.

 

 
Voraussetzung

Überwachung - positiver Kosteneffekt

 

 

 

Beides,

sowohl die Umstellung bestehender bewirtschafteter in nichtbewirtschaftete

Zonen als auch zusätzliche nichtbewirtschaftete Kurzparkzonen gilt unter der

Voraussetzung und Annahme, dass die private Überwachung des ruhenden Verkehrs

nach den Bestimmungen der StVO durch die Stadt Salzburg weitergeführt wird.

Dies bedeutet vorerst eine Verlängerung des Probebetriebes ab September 2000 -

wozu es durchwegs positive politische Signale und auch die grundsätzliche Bereitschaft

der Polizei gibt - bis zur endgültigen Übertragung an die Stadt Salzburg durch

eine Novellierung der StVO (Beispiel Wien).

 

Es

ist damit nicht nur möglich den Wünschen von Wirtschaftstreibenden und

Bewohnern zu entsprechen und verkehrsplanerisch sinnvoll zu handeln, es werden

auch erhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung, Umstellung und

Wartung der Parkscheinautomaten für die Stadt erspart. Nachdem die

Parkscheinautomaten ohnedies technisch schon sehr veraltet und ab 2002 auf EURO

umzustellen sind, werden neue Parkscheinautomaten angeschafft. Allein dabei

erspart sich die Stadt rund 100 Parkscheinautomaten oder ca. 8 Mio. ATS durch

das neue System.

 

 
Tarifgestaltung

/ 2-Zonen-Modell

 

 

 

Die

Parktarife in den bewirtschafteten Kurzparkzonen wurden seit ihrer Einführung

vor 10 Jahren niemals erhöht. In dieser Zeit sind die Treibstoffpreise um 61%,

die Tarife in den Parkgaragen um 22%, die Tarife bei öffentlichen

Verkehrsmittel um 18% und das Pro-Kopf-Einkommen um 35% gestiegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einführung

der Parkraumbewirtschaftung 1990

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotzdem

wird derzeit keine Parkgebührenerhöhung vorgeschlagen. Erst mit der Umstellung

auf den EURO sollen die Tarife in einem 2-Zonen-Modell neu geordnet werden,

wobei eine Anhebung nur in der sogenannten Innenzone auf 1,40 EURO erfolgen

soll. In der "Außenzone" würde der Tarif mit einem EURO verglichen mit jetzt

sogar geringfügig niedriger sein. Gedacht ist dabei an die Bereiche

Schallmoos/Süd,     Elisabeth-Vorstadt/Nord,

Inneres Nonntal.

 

Ersten

Grobschätzungen zufolge wird diese Staffelung der Tarife durch den Entfall

bisher bewirtschafteter Zonen keine Mehreinnahmen für die Stadt Salzburg bringen.

 

 

 

 
Gebühren

für Ausnahmebewilligungen

 

 

 

Die Kosten für

eine Ausnahmebewilligung zum Dauerparken innerhalb einer gebührenpflichtigen

oder gebührenfreien Kurzparkzone betragen für zwei Jahre ATS 430,-- (ATS 180,--

Stempelgebühr plus  ATS 250,--

Verwaltungsabgabe). Pauschalierte Parkgebühren werden für Ausnahmeinhaber in

Salzburg nicht eingehoben.

 

 

 

 

 

Eine Annäherung an

marktgerechte Tarife erscheint anhand dieses Vergleiches durchaus gerechtfertigt.

Ein erster Schritt wäre die Erhöhung der Verwaltungsabgabe für die Erteilung

von Ausnahmebewilligungen, sodass zumindest die magistratsinternen Aufwendungen

für deren Erteilung  von ca. ATS 830.-/

Verwaltungsvorgang abgedeckt sind. Die Ausnahmebewilligungen werden für jeweils

zwei Jahre erteilt. Die Jahreskosten inklusive der Bundesstempelgebühr würden

damit bei ATS 505.— liegen und damit noch immer wesentlich unter dem

österreichweiten Mittelwert (vergleiche Bild).


 

 

 

 
Mehr

Kundenfreundlichkeit durch Gesetzesänderung

 

 

 

Durch eine Anpassung des

Parkgebührengesetzes der Stadt Salzburg an jenes, das in den Landgemeinden

Geltung hat, könnten weitere Verbesserungen in der Kundenfreundlichkeit

erreicht werden.

 

Zum Beispiel sind

pauschalierte Monats- und Wochentickets gerade für Kunden die viel in der

Innenstadt zu tun haben, die notwendige Parkdauer aber schwer abschätzen

können, von enormen Vorteil (Störungsdienste, Handwerker etc.). Ihre Einführung

ist seit langem geplant aber erst mit der angesprochenen Gesetzesänderung

möglich.

 

 

 

 
Resümee

 

 

 

Die

positiven Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung in Salzburg sind bekannt.

Verfügbare Parkplätze für Kunden und Bewohner sowie eine Verlagerung von

Kfz-Fahrten (Dauerparker) auf umweltfreundliche Verkehrsarten konnten erreicht

werden.

 

Die

geplante Neuordnung beseitigt noch anstehende Probleme in den Randzonen, bringt

mehr Kundenfreundlichkeit und ist deshalb politisch weitgehend unbestritten.

 

Die

Anpassung der Tarife ab 2002 ist im Wesentlichen der einzige Punkt zu dem es

Diskussionen geben wird. Kommt sie nicht geht die Welt auch nicht unter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Johann Padutsch
 

 

 

 

 

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