PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG NEU - die Zukunft des ruhenden Verkehrs
PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG NEU - die Zukunft des ruhenden Verkehrs
· Wo man in Zukunft nichts
mehr bezahlt
· Welche Kurzparkzonen
zusätzlich kommen
· Wie es mit den Tarifen
weitergeht
· Welche
Gesetzesänderungen notwendig sind
Mit der völligen
Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Salzburg wird es ernst. Das
Verkehrsplanungsressort hat dazu einen umfassenden Amtsbericht vorgelegt, der
mit den Verkehrssprechern der Gemeinderatsfraktionen vordiskutiert ist und im
Planungsausschuss am Donnerstag, den 27. Juli 2000 behandelt wird.
Das anzustrebende
Zielsystem 2002 sollte aus
verkehrsplanerischer Sicht folgenden Ansprüchen gerecht werden:
·
Gebührenpflichtiges
Kurzparken nur mehr in denjenigen Bereichen, wo eine erhöhte Parkraumnachfrage
für verschiedene Nutzergruppen besteht.
·
Innerhalb der
gebührenpflichtigen Parkzonen Staffelung der Parkgebühren anhand der Parameter
Lagegunst, Stellplatzangebot und Tarife in den benachbarten öffentlichen
Parkgaragen und Parkplätzen, Stellplatzangebot im umgebenden öffentlichen
Straßenraum und Attraktivität bzw. Verfügbarkeit des ÖPNV.
·
In Bereichen die durch
Verdrängungsparker aus den bewirtschafteten Zonen einen Parkraummangel für
Bewohner aufweisen, Einführung gebührenfreier Kurzparkzonen bzw. Umwandlung
bestehender gebührenpflichtiger Kurzparkzonen in gebührenfreie.
·
Einsatz privater
Wachorgane für die Überwachung des gesamten Ruhenden Verkehrs in den
verkehrsberuhigten Bereichen, den gebührenpflichtigen und gebührenfreien
Kurzparkzonen sowie schwerpunktmäßig für die Überwachung bzw. Einhaltung des
Bustourismuskonzeptes (zunehmende Beschwerden der Fremdenführer).
·
Anschaffung
moderner Parkscheinautomaten, die auch die Verwendung gängiger
bargeldloser Zahlungsmittel erlauben (z.B. Elektronische Geldbörse/Quickbörse).
·
Übersichtliche, einfach
begreifbare und damit kundenorientierte Abgrenzung der verschiedenen Zonen
(inkl. Bereinigung Schilderwald).
·
Schrittweise Umsetzung der Kostenwahrheit im
Ruhenden Verkehr in Form marktgerechter Gebühren für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen
(zumindest verwaltungskostendeckende Abgaben für Ausnahmen).
·
Angebot einer detaillierten, den
gesamten ruhenden Verkehr umfassenden Information über die neuen Medien
(Internet- Auftritt zu "Parken in Salzburg").
·
Klare Deklaration der Verwendung
von Einnahmen aus Park- und Strafgebühren
zur Akzeptanzerhöhung der Parkraumbewirtschaftung (tatsächliche
Umsetzung der vorgesehenen Zweckwidmung).
·
Verwaltungsinterne
Neuorganisation, die Synergieeffekte nützt und im Sinne der Verwaltungsökonomie
eine bestmögliche Lösung darstellt. Dies sollte durch Zusammenführung der
gegenwärtig auf verschiedene Ämter verteilten Agenden des "Produktes
Parkraumbewirtschaftung" erfolgen.
Die wesentlichsten Neuerungen
sind:
Deutliche Reduzierung der
Bewirtschaftung - wo man in Zukunft nichts mehr bezahlt.
Aufgrund der fehlenden
Überwachungsmöglichkeit in nicht bewirtschafteten Kurzparkzonen hat sich die
Stadt Salzburg entschlossen, die Parkraumbewirtschaftung auch in die
Randbereiche der Innenstadt auszudehnen. Damit sollte das völlige Verparken
dieser Wohn- und Gewerbegebiete (Verdrängungsparken) vermieden werden. Nachdem
der zwischen Polizei und Stadt vereinbarte Probebetrieb zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs mit privaten Wacheorganen auch nach der StVO bisher sehr
positiv verläuft und jedenfalls keine Mehrkosten für die Stadt zu erwarten
sind, soll gebührenpflichtiges Kurzparken nur mehr in jenen Bereichen erfolgen,
wo eine erhöhte Parkraumnachfrage besteht. Das ist im Wesentlichen der
Kernbereich der Innenstadt.
Die Zonen Nonntal/Süd,
Schallmoos/Mitte, Äußere Riedenburg sowie Ignaz-Harrer-Straße sollen in
gebührenfreie Kurzparkzonen umgewandelt werden.
Neue, nicht
bewirtschaftete Kurzparkzonen
Den
jahrelangen Forderungen aus dem Bereich der Bewohnerschaft und der Wirtschaft
sowie diversen Gemeinderatsanträgen folgend sollen in den Problembereichen
(Verdrängungsparker) Herrnau/Michael-Pacher-Straße sowie um die Itzlinger
Hauptstraße zusätzlich gebührenfreie Kurzparkzonen eingerichtet werden.
Voraussetzung
Überwachung - positiver Kosteneffekt
Beides,
sowohl die Umstellung bestehender bewirtschafteter in nichtbewirtschaftete
Zonen als auch zusätzliche nichtbewirtschaftete Kurzparkzonen gilt unter der
Voraussetzung und Annahme, dass die private Überwachung des ruhenden Verkehrs
nach den Bestimmungen der StVO durch die Stadt Salzburg weitergeführt wird.
Dies bedeutet vorerst eine Verlängerung des Probebetriebes ab September 2000 -
wozu es durchwegs positive politische Signale und auch die grundsätzliche Bereitschaft
der Polizei gibt - bis zur endgültigen Übertragung an die Stadt Salzburg durch
eine Novellierung der StVO (Beispiel Wien).
Es
ist damit nicht nur möglich den Wünschen von Wirtschaftstreibenden und
Bewohnern zu entsprechen und verkehrsplanerisch sinnvoll zu handeln, es werden
auch erhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung, Umstellung und
Wartung der Parkscheinautomaten für die Stadt erspart. Nachdem die
Parkscheinautomaten ohnedies technisch schon sehr veraltet und ab 2002 auf EURO
umzustellen sind, werden neue Parkscheinautomaten angeschafft. Allein dabei
erspart sich die Stadt rund 100 Parkscheinautomaten oder ca. 8 Mio. ATS durch
das neue System.
Tarifgestaltung
/ 2-Zonen-Modell
Die
Parktarife in den bewirtschafteten Kurzparkzonen wurden seit ihrer Einführung
vor 10 Jahren niemals erhöht. In dieser Zeit sind die Treibstoffpreise um 61%,
die Tarife in den Parkgaragen um 22%, die Tarife bei öffentlichen
Verkehrsmittel um 18% und das Pro-Kopf-Einkommen um 35% gestiegen.
Einführung
der Parkraumbewirtschaftung 1990
Trotzdem
wird derzeit keine Parkgebührenerhöhung vorgeschlagen. Erst mit der Umstellung
auf den EURO sollen die Tarife in einem 2-Zonen-Modell neu geordnet werden,
wobei eine Anhebung nur in der sogenannten Innenzone auf 1,40 EURO erfolgen
soll. In der "Außenzone" würde der Tarif mit einem EURO verglichen mit jetzt
sogar geringfügig niedriger sein. Gedacht ist dabei an die Bereiche
Schallmoos/Süd, Elisabeth-Vorstadt/Nord,
Inneres Nonntal.
Ersten
Grobschätzungen zufolge wird diese Staffelung der Tarife durch den Entfall
bisher bewirtschafteter Zonen keine Mehreinnahmen für die Stadt Salzburg bringen.
Gebühren
für Ausnahmebewilligungen
Die Kosten für
eine Ausnahmebewilligung zum Dauerparken innerhalb einer gebührenpflichtigen
oder gebührenfreien Kurzparkzone betragen für zwei Jahre ATS 430,-- (ATS 180,--
Stempelgebühr plus ATS 250,--
Verwaltungsabgabe). Pauschalierte Parkgebühren werden für Ausnahmeinhaber in
Salzburg nicht eingehoben.
Eine Annäherung an
marktgerechte Tarife erscheint anhand dieses Vergleiches durchaus gerechtfertigt.
Ein erster Schritt wäre die Erhöhung der Verwaltungsabgabe für die Erteilung
von Ausnahmebewilligungen, sodass zumindest die magistratsinternen Aufwendungen
für deren Erteilung von ca. ATS 830.-/
Verwaltungsvorgang abgedeckt sind. Die Ausnahmebewilligungen werden für jeweils
zwei Jahre erteilt. Die Jahreskosten inklusive der Bundesstempelgebühr würden
damit bei ATS 505. liegen und damit noch immer wesentlich unter dem
österreichweiten Mittelwert (vergleiche Bild).
Mehr
Kundenfreundlichkeit durch Gesetzesänderung
Durch eine Anpassung des
Parkgebührengesetzes der Stadt Salzburg an jenes, das in den Landgemeinden
Geltung hat, könnten weitere Verbesserungen in der Kundenfreundlichkeit
erreicht werden.
Zum Beispiel sind
pauschalierte Monats- und Wochentickets gerade für Kunden die viel in der
Innenstadt zu tun haben, die notwendige Parkdauer aber schwer abschätzen
können, von enormen Vorteil (Störungsdienste, Handwerker etc.). Ihre Einführung
ist seit langem geplant aber erst mit der angesprochenen Gesetzesänderung
möglich.
Resümee
Die
positiven Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung in Salzburg sind bekannt.
Verfügbare Parkplätze für Kunden und Bewohner sowie eine Verlagerung von
Kfz-Fahrten (Dauerparker) auf umweltfreundliche Verkehrsarten konnten erreicht
werden.
Die
geplante Neuordnung beseitigt noch anstehende Probleme in den Randzonen, bringt
mehr Kundenfreundlichkeit und ist deshalb politisch weitgehend unbestritten.
Die
Anpassung der Tarife ab 2002 ist im Wesentlichen der einzige Punkt zu dem es
Diskussionen geben wird. Kommt sie nicht geht die Welt auch nicht unter.
Johann Padutsch
MD01 - Service und Information