Uni-Studie liegt vor - Rattenbekämpfung bleibt Privatsache

20.12.2002

UNI-STUDIE

LIEGT VOR - RATTENBEKÄMPFUNG BLEIBT PRIVATSACHE

 

DDr. Gollegger beruhigt: "Stadt kann Maßnahmen einfordern"

 

 

 

Bis April 2002 war in Österreich

Rattenbekämpfung Sache der Kommunen. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde das

Rattengesetz aufgehoben, wodurch die städtische Rattenbekämpfungsverordnung die

gesetzliche Grundlage verlor. Rattenbekämpfung wurde damit Sache der Liegenschaftseigentümer.

 

 

 

"Weil wir erst wissen wollten,

welche Verantwortung der Gesetzgeber den Bürgern übergeben will und ob dies im

Sinne der Stadt sein kann, haben wir die Naturwissenschaftliche Fakultät der

Uni mit der Erstellung einer Studie über die Verbreitung und Population der

Wanderratten beauftragt", informiert Ressortchef Bürgermeister-Stellvertreter DDr. Karl Gollegger. "Nun liegen

die Ergebnisse vor und es steht fest: Ratten in der Stadt bilden kein Flächen

deckendes Problem. Nur an einzelnen Stellen, so etwa an im Wohngebiet liegenden

naturnahen Gewässern, gibt es Anhäufungen der Nager. Damit tragen

Grundeigentümer auch in der Stadt Salzburg ab nun die Verantwortung für

Rattenbekämpfung."

 

 

 

Wobei einzelne Wanderratten kein

Problem und schon gar keine Plage darstellen. Sie kommen aus Kanälen und

verschwinden dort bald wieder. Auch Eigenkompostierung lockt laut Studie nicht,

wie angenommen, mehr Ratten an.

 

 

 

Wo aber viele Ratten auftauchen,

sind LiegenschaftseigentümerInnen ab sofort

verpflichtet, bei Bedarf eine Fachfirma zu beauftragen oder selbst unter

Ausschaltung möglicher Gefahren für Umwelt und Gesundheit geeignete Maßnahmen

zu setzen. "Kommt der Eigentümer dieser Pflicht zur Rattenbekämpfung nicht

nach, hat die Stadt durch die 5. Ortspolizeiliche

Verordnung auch weiterhin die Möglichkeit, einzugreifen und den Eigentümer zu

Maßnahmen zu verpflichten", beruhigt DDr. Gollegger all jene, die aufgrund lokaler Umstände eine

Rattenplage in der Nachbarschaft befürchten.

 

 

 

Denn Ratten gelten in der

Fachliteratur als Krankheiten übertragendes Ungeziefer, und darum greift hier

diese ortspolizeiliche Verordnung der Stadt Salzburg.

Auch die sowohl für Gewässeraufsicht als auch für Sanitätspolizeiliche Aufsicht

zuständigen Mitarbeiter des Amts für Öffentliche Ordnung werden laufend die

Entwicklung der Situation beobachten und bei Bedarf eingreifen.

 

 

 

Wer sich über Fachfirmen und Maßnahmen

informieren will oder auch Missstände zu melden hat, findet bei Karin Rotter als Expertin im Amt für öffentliche Ordnung unter

Tel 8072-3417 fachkundige Beratung und Hilfe.

 

 

 

 

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