Uni-Studie liegt vor - Rattenbekämpfung bleibt Privatsache
UNI-STUDIE
LIEGT VOR - RATTENBEKÄMPFUNG BLEIBT PRIVATSACHE
DDr. Gollegger beruhigt: "Stadt kann Maßnahmen einfordern"
Bis April 2002 war in Österreich
Rattenbekämpfung Sache der Kommunen. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde das
Rattengesetz aufgehoben, wodurch die städtische Rattenbekämpfungsverordnung die
gesetzliche Grundlage verlor. Rattenbekämpfung wurde damit Sache der Liegenschaftseigentümer.
"Weil wir erst wissen wollten,
welche Verantwortung der Gesetzgeber den Bürgern übergeben will und ob dies im
Sinne der Stadt sein kann, haben wir die Naturwissenschaftliche Fakultät der
Uni mit der Erstellung einer Studie über die Verbreitung und Population der
Wanderratten beauftragt", informiert Ressortchef Bürgermeister-Stellvertreter DDr. Karl Gollegger. "Nun liegen
die Ergebnisse vor und es steht fest: Ratten in der Stadt bilden kein Flächen
deckendes Problem. Nur an einzelnen Stellen, so etwa an im Wohngebiet liegenden
naturnahen Gewässern, gibt es Anhäufungen der Nager. Damit tragen
Grundeigentümer auch in der Stadt Salzburg ab nun die Verantwortung für
Rattenbekämpfung."
Wobei einzelne Wanderratten kein
Problem und schon gar keine Plage darstellen. Sie kommen aus Kanälen und
verschwinden dort bald wieder. Auch Eigenkompostierung lockt laut Studie nicht,
wie angenommen, mehr Ratten an.
Wo aber viele Ratten auftauchen,
sind LiegenschaftseigentümerInnen ab sofort
verpflichtet, bei Bedarf eine Fachfirma zu beauftragen oder selbst unter
Ausschaltung möglicher Gefahren für Umwelt und Gesundheit geeignete Maßnahmen
zu setzen. "Kommt der Eigentümer dieser Pflicht zur Rattenbekämpfung nicht
nach, hat die Stadt durch die 5. Ortspolizeiliche
Verordnung auch weiterhin die Möglichkeit, einzugreifen und den Eigentümer zu
Maßnahmen zu verpflichten", beruhigt DDr. Gollegger all jene, die aufgrund lokaler Umstände eine
Rattenplage in der Nachbarschaft befürchten.
Denn Ratten gelten in der
Fachliteratur als Krankheiten übertragendes Ungeziefer, und darum greift hier
diese ortspolizeiliche Verordnung der Stadt Salzburg.
Auch die sowohl für Gewässeraufsicht als auch für Sanitätspolizeiliche Aufsicht
zuständigen Mitarbeiter des Amts für Öffentliche Ordnung werden laufend die
Entwicklung der Situation beobachten und bei Bedarf eingreifen.
Wer sich über Fachfirmen und Maßnahmen
informieren will oder auch Missstände zu melden hat, findet bei Karin Rotter als Expertin im Amt für öffentliche Ordnung unter
Tel 8072-3417 fachkundige Beratung und Hilfe.
MD01 - Service und Information