Klarstellung zu SN-Bericht über Hammerauer Straße
Zur Berichterstattung in den „Salzburger Nachrichten“ vom 14. Dezember 2007 über Kostenvorschreibungen an Anrainer der Hammerauer Straße stellt die Stadt Salzburg klar:
*Im Bebauungsgrundlagengesetz des Landes (BGG) wird im Paragraf 16 zwingend und ohne Ermessensspielraum vorgeschrieben, dass bei der Errichtung von Straßen durch die Gemeinde von den Anrainern Beiträge zu leisten sind.
*Die Höhe dieser Beiträge wird als Durchschnittspreis pro Quadratmeter vom Gemeinderat in der so genannten „Straßenpreisverordnung“ festgelegt.
*Die derzeit gültige Straßenpreisverordnung wurde am 13. September 2006 vom Gemeinderat einstimmig (!) beschlossen.
*In der Bauplatzerklärung für das in den SN genannte Grundstück aus dem Jahr 1985 wird dezidiert auf den „Beitrag zu den Kosten der Straßenherstellung“ hingewiesen, wenn diese ausgebaut wird.
Schupfer, Karl, Mag. (12112)