Heizkostenzuschuss: Zusatzantrag für „Energie 20er“ wäre vermeidbar gewesen
Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes können heuer bei der Stadt 20 Euro für die Heizperiode 2021/22 beantragt werden. Diesen „Energie20er“ erhält man allerdings erst nach Gewährung des Landes-Zuschusses.
Ein vermeidbarer bürokratischer Aufwand, wie man auch bei der Stadt betont: „Wir bedauern sehr, dass der ‚Energie20er‘ der Stadt nicht gleich im Zuge des Heizkostenzuschusses des Landes an die Empfänger:innen mitüberwiesen wird. Das Land hat hier leider keine der vorgeschlagenen Lösungen der Stadt aufgenommen. Wir wollen den Bürger:innen das Leben sicher nicht erschweren – im Gegenteil: Bürokratische Vorgänge sollten möglichst einfach und niederschwellig angeboten werden“, so die zuständige Sozialstadträtin Anja Hagenauer.
Und weiter: „Ich ersuche Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn daher, eine vereinfachte und gemeinschaftliche Lösung zu finden um Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt den Zugang zum ‚Energie20er‘ zu ermöglichen.“
Hilfe bei der Antragstellung der Heizkostenzuschüsse erhalten Berechtigte bei folgenden Service-Stellen der Stadt:
- Info Center Soziales (ICS), Sozialamt der Stadt Salzburg, Kieselgebäude 3. Stock, Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
- Seniorenberatung der Stadt Salzburg, Hubert-Sattler-Gasse 7, 5024 Salzburg
- Stadtservice der Stadt Salzburg, Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg
- Bewohnerservicestellen (BWS) der Stadt Salzburg (BWS Itzling & Elisabeth-Vorstadt, Reimstraße 6; BWS Liefering, Laufenstraße 36; BWS Forellenweg, Eugen-Müller-Straße 59; BWS Lehen & Taxham, Strubergasse 27A; BWS Salzburg Süd, Hans-Webersdorfer-Straße 27; BWS Gnigl & Schallmoos, Fritschgasse 5/2; BWS Aigen & Parsch, Aignerstraße 78)
Voraussetzungen
Einen Heizkostenzuschuss, ausbezahlt vom Land Salzburg, erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 180 Euro im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Info-Z/Schrattenecker