Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung von Recht und Ordnung
Was sind Schwerpunktkontrollen?
Seit dem Jahr 2007 setzt die Stadt verstärkt auf Schwerpunktkontrollen. Dabei werden sämtliche zuständigen Behörden zusammengefasst, die gemeinsam die Kontrollen durchführen. „Die Erfahrungen bei früheren Kontrollen haben nämlich gezeigt, dass die einzelnen Behörden gegeneinander ‚ausgespielt‘ wurden. Ein Beispiel: Stellte die Polizei bei Lokalkontrollen am Rudolfskai fest, dass Auflagen – zum Beispiel von der Betriebsanlagenbehörde – nicht eingehalten wurden, konnte die Polizei nicht einschreiten, weil sie ja nicht unmittelbar zuständig ist. Also musste der Sachverhalt an die zuständige Behörde gemeldet werden. Diese führte dann einen Lokalaugenschein vor Ort durch, fand den Sachverhalt bestätigt, konnte jedoch mangels Polizeiunterstützung ihre Anordnungen nicht unmittelbar durchsetzen und musste ein langwieriges Verfahren durchführen“, schildert Michael Haybäck vom Amt für öffentliche Ordnung die Ausgangslage.
„Diese Schwäche bei der Durchführung von Kontrollen hat sich natürlich in der Branche herumgesprochen und wurde ausgenützt. Es lag daher nahe, einen Strategiewechsel vorzunehmen“, informiert Bgm.-Stv. Harry Preuner. Dieser Strategiewechsel sei nach eingehenden Gesprächen paktiert worden. Nach verschiedenen Probeanläufen werden seit dem Frühjahr 2007 in unregelmäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchgeführt, an denen in wechselnder – für den jeweiligen Einsatz maßgeschneiderter Zusammensetzung – sämtliche Behörden eingebunden sind. Diese Kontrollen finden auch zu verschiedensten Zeitpunkten bis in die Nachtstunden und an Wochenenden statt, also auch zu Zeiten, in denen eigentlich niemand mit dem Auftreten von Mitarbeitern des Magistrates rechnen würde. „Dieses ‚Salzburger Modell‘ hat auch österreichweit Beachtung gefunden. So interessierten sich das Innenministerium für dieses Modell bzw. haben auch andere Gebietskörperschaften diese Praxis übernommen“, ergänzt Bgm.-Stv. Harry Preuner.
Übersicht über Schwerpunktationen
Jahr 2007: 10 Schwerpunktaktionen, 2008: 9, 2009: 8, 2010: 15, 2011: 12, 2012: 18.
Wer ist an Schwerpunkaktionen beteiligt?
„Grundsätzlich nehmen Beamte aus allen Vollzugsbereichen teil. Das reicht vom Magistrat Salzburg mit dem Amt für öffentliche Ordnung, der Betriebsanlagenbehörde, der Lebensmittelpolizei bis hin zur Finanzpolizei und der Schengen-Fahndung. Durchschnittlich sind 15 bis 20 Beamte beteiligt, bei manchen größeren Einsätzen sind es bis zu 30, die gleichzeitig im Einsatz stehen“, weiß Bgm.-Stv. Harry Preuner.
Kontrollierte Rechtsmaterien
Die Schwerpunktkontrollen umfassen eine äußerst breit aufgefächerte Palette von Zuständigkeiten. Kontrolliert wurden und werden u.a.: Betriebsanlagenrecht, Alkoholverbot am Rudolfskai, Jugendschutzbestimmungen, Ladenschlussbestimmungen, Leinen- und Maulkorbpflicht, Meldegesetz, Lebensmittelgesetz, Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz, fremdenpolizeiliche Bestimmungen, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Tempomessungen, Finanzstrafgesetz, Campinggesetz, Landessicherheitsgesetz etc.
18 Schwerpunktkontrollen im Jahr 2012
Die erste Schwerpunktkontrolle des Jahres fand am 25./26. Februar von 14.00 - 04.30 Uhr statt. Beteiligt waren, das Amt für öffentliche Ordnung, das Marktamt, die Finanzpolizei und das Stadtpolizeikommando. Kontrolliert wurden die Einhaltung von Tempolimits sowie des Leinen- und Maulkorbzwanges, lebensmittelpolizeiliche Bestimmungen, die Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften und solcher der Gewerbeordnung.
„In Summe waren bei dieser ersten Kontrolle des Jahres 33 Beamte im Einsatz. Dabei wurde ein umfangreiches Arbeitspensum abgearbeitet: Es wurde die Geschwindigkeit von 3.128 Fahrzeugen gemessen. Dabei mussten 140 Lenker zur Anzeige gebracht werden, dazu kamen noch 9 Organmandate. Zehn Hundehalter wurden wegen Übertretung der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht zur Anzeige gebracht. Ein illegal beschäftigter Asylwerber wurde der AGM zur weiteren fremdenpolizeilichen Überprüfung übergeben. Es gab mehrere Anzeigen nach Gewerbeordnung und Lebensmittelgesetz. Schlussendlich musste sogar ein Lokal geschlossen werden. Am Rudolfskai wurden vier Personen wegen Übertretung des Alkoholverbotes angezeigt. In Summe eine durchaus übliche Bilanz einer solchen Schwerpunkkontrolle“, resümiert Bgm.-Stv. Harry Preuner.
„Vergleichbare Schwerpunktkontrollen erfolgten auch im weiteren Jahresverlauf, so z.B. am 24. und 25. März bzw. im Mai und Juni“, führt Michael Haybäck aus, für den der Brennpunkt Rudolfskai einer stetigen, intensiven Aufmerksamkeit bedarf: „Gerade am Rudolfskai erleben wir die Wirkung von Kontrollen. Treten Magistrat und Polizei dort auf und kontrollieren wiederholt, hat das nachweisbare Auswirkungen. Die Gastronomiebetriebe halten sich dann eher an die Bestimmungen. Schauen wir jedoch einige Zeit dort nicht hin, dann macht sich bald wieder der gewohnte Schlendrian breit, mit allen negativen Begleiterscheinungen, die den Rudolfskai kennzeichnen: eine hohe Konzentration von Personen, Alkohol, Aufeinandertreffen von Personen unterschiedlichster Milieus bzw. Migrationshintergründe. Der Rudolfskai wird daher auch in Zukunft im Brennpunkt unserer Aufmerksamkeit stehen. Jedes Nachlassen würde sofort wieder zur Eskalation führen.“
Neuer Schwerpunkt Bettelbanden
Bereits um die Jahreswende 2011/12 sah sich die Stadt Salzburg mit dem vermehrten Auftreten von Bettelbanden südosteuropäischer Herkunft konfrontiert. „Auf Grund unserer Kontrollen wissen wir über die Herkunft dieser Personen ziemlich genau Bescheid. Sie kommen nicht nur aus derselben Region, sondern sind oftmals auch noch untereinander verwandt“, schildert Michael Haybäck. Die Beschwerden über die von Bettlern ausgehenden Belästigungen haben sich massiv gehäuft. „Diese Beschwerden konzentrierten sich nicht nur auf den Bereich der Altstadt, sondern kamen auch aus nahezu allen Stadtteilen. Dort beschwerten sich die Leute, dass in diversen Abbruchobjekten oder ganz einfach im Wald Bettler hausen und die ganze Anrainerschaft in Mitleidenschaft gezogen wird“, legt Bgm.-Stv. Harry Preuner dar.
Michael Haybäck zitiert aus einer Beschwerde einer Anrainerin: „Immer wieder gibt es unangenehme Begegnungen mit Bettlerbanden in der Dr.-Lechner-Parkanlage. Der Brunnen der Salzburger AG wird als große Badewanne genutzt. Dort wird auch Geschirr gereinigt. Auf der Rückseite des Parks befinden sich eine Fußballwiese und eine Basketballwiese. Dort finden immer wieder Picknicks oder Grillfeste statt. Mit einem Campinggaskocher wird richtig gekocht. Der Müll und die Essensreste bleiben meist liegen.“
Daher wurde ab dem 2. Quartal des Jahres 2012 intensiv in diese Richtung kontrolliert. Bei insgesamt elf Kontrollen dieses Jahres standen Personen unsteten Aufenthaltes im Fokus. Dabei wurden Bettlerlager in den Wäldern, auf den Stadtbergen und in Abbruchhäusern geräumt. Da im Juli 2012 der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot im Salzburger Landesicherheitsgesetz aufgehoben hatte, waren diese Kontrollen, die sich auf sämtliche in Betracht kommenden Rechtsmaterien (z.B. Forst- und Campinggesetz) abstützten, vorübergehend unsere einzige Handhabe, um den Bettelbanden zumindest zu signalisieren, dass sie in Salzburg nicht unbedingt willkommen sind“, unterstreicht Bgm.-Stv. Harry Preuner die Bemühungen zur Eingrenzung dieses Problems.
Womit die Beamten bei derartigen Einsätzen konfrontiert sind, verdeutlicht folgender Auszug aus einem Einsatzbericht: „Dort wurden 10 rumänische Staatsangehörige (7 Erwachsene, 1 hochschwangere Frau im 8. Monat und 2 Kleinkinder) sowie 2 bosnische Staatsangehörige angetroffen, welche sich unter katastrophalen hygienischen und besonders gefährlichen Umständen ein Lager in der aufgelassenen Reifenhalle eingerichtet haben. Laut eigener dienstlicher Wahrnehmung ist das gesamte Areal übersäht mit Glasscherben aufgrund von eingeschlagenen Scheiben. Im gesamten Gebäude ist ein extrem starker Urin- und Kotgeruch wahrnehmbar. An den Treppen fehlen zum Teil Handläufe, Teile der Decken sind bereits eingebrochen. Das Begehen von Räumen ist besonders gefährlich, da den ‚Bewohnern‘ keine Beleuchtungsmittel zur Verfügung stehen. Gekocht wird unter problematischen Verhältnissen direkt neben Matratzen und anderen leicht entzündlichen Gegenständen. Ein weiterer vermutlich afghanischer Staatsangehöriger wurde vor Ort angetroffen, welcher weder über Ausweispapier noch über sonstige Dokumente oder Geldmittel verfügte und offensichtlich illegal im Bundesgebiet aufhältig ist. Dieser wurde einer polizeilichen Überprüfung von der AGM unterzogen. Sämtliche angetroffenen Personen wurden polizeilich kontrolliert. Eine Person war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und wurde zur weiteren Amtshandlung auf die PI-Bahnhof verbracht. Im Zuge der Amtshandlung wurde seitens der ha. Behörde ein Abgleich mit den vorhandenen Daten durchgeführt und weiteren 6 Personen jeweils eine Aufforderung zum Strafantritt zugestellt, da diese bereits wegen ähnlicher Delikte rechtskräftig bestraft und diese Strafe noch nicht beglichen wurde.“
Michael Haybäck verweist darauf, dass das Amt bei jedem Einsatz bemüht ist, die humanitären Aspekte zu wahren: „Bei jeder derartigen Kontrolle sind Dolmetscher und Mediatoren dabei. Außerdem werden im Bedarfsfall die Fachleute des Sozial- bzw. Jugendamtes beigezogen. Dass wir entdeckte Lager nicht in den Nachtstunden räumen, sondern den Leuten dazu Zeit bis zum nächsten Vormittag geben, erwähne ich nur ergänzend.“
Für Bgm.-Stv. Harry Preuner zeigt die Problematik des Bettelwesens Folgendes auf: „Wir haben es fast ausschließlich mit gut organisierten Banden zu tun. Die Organisation betrifft dabei die Aspekte Anwerbung des Personals, Transport, Abkassieren der Einnahmen bis hin zum Auskundschaften geeigneter Objekte für die Nächtigung. In einem Fall in Maxglan ergaben unsere Ermittlungen, dass die Organisatoren sogar für die Nächtigung in einem Abbruchobjekt Geld abkassiert haben. Im konkreten Fall waren das 100 (!) Euro, die der Betreffende einem Hintermann bezahlen musste und sich daher auch furchtbar über die behördliche Kontrolle aufregte, weil er nicht ganz verstand, was die Behörde von ihm wollte.“ Für Bgm.-Stv. Preuner war es daher das Gebot der Stunde, dass rasch eine Nachfolgeregelung für das vom VfGH behobene Bettelverbot geschaffen werden müsse. Mit Kundmachung im Landesgesetzblatt vom 27.12.2012 liege eine derartige Nachfolgeregelung vor. Die MA 1 erarbeitet zur Zeit einen Verordnungsentwurf, mit dem das Betteln an bestimmten, besonders sensiblen Orten verboten werden solle.
Ärgernis Straßenprostitution
Nachdem es der Polizei unter anderem durch die Bestrafung der Freier von Straßenprostituierten gelungen ist, den Straßenstrich im Sommer 2012 vorübergehend zu zerschlagen, hat sich dieser ab Herbst 2012 wiederum im Bereich Vogelweiderstraße/ Bayerhamerstraße etabliert. Bereits im August ist zu diesem Zweck eine Schwerpunktkontrolle vor Ort erfolgt. Seit November wurden diese Kontrollen verstärkt, wobei die Kontrollen der Stadt durch Kontrollen der Polizei ergänzt bzw. überlagert werden.
„Seit November wurden 50 Prostituierte von der Stadt beamtshandelt. Die Damen, die wiederum hauptsächlich aus Ungarn und Rumänien stammen, fassten dabei ein Vielfaches an Strafen aus, die auf Grund der jeweils übertretenen Gesetzesbestimmungen zu verhängen waren. Mehrere von ihnen wurden ins Polizeianhaltezentrum zur Verbüßung ihrer Strafen überstellt“, führt Michael Haybäck aus. Gegen Jahresende sei zu erkennen gewesen, dass das Personal ausgetauscht worden sei. „Das interpretiere ich dahingehend, dass unsere Kontrollen doch Wirkung zeigen und gewisse bereits schwer belastete Prostituierte zurückgezogen wurden“, so Michael Haybäck.
50 Aufgriffe, 153 Anzeigen, drei Vorführbefehle
Bisherige Kontrollen seit November: 24./25. 11.: sechs aufgegriffene Prostituierte, zwölf Anzeigen; 8./9.12.: 16 Aufgriffe, 50 Anzeigen; 11./12.12.: 17 Aufgriffe, 54 Anzeigen; 19./20.12.: 11 Aufgriffe, 37 Anzeigen, drei Vorführbefehle. Gesamt: 50 Aufgriffe, 153 Anzeigen, drei Vorführbefehle.
„Wir werden aber nur dann Erfolg haben, wenn wir das Problem nachhaltig angehen. Das bedeutet wiederkehrende Kontrollen zu unregelmäßigen Zeiten und Heranziehung sämtlicher übertretenen Gesetze bis hin zur StVO. In diesem Sinn sind meine Anordnungen bereits ergangen, da haben wir uns bereits mit der Polizei abgesprochen und ich weiß die nächsten Kontrollaktionen schon auf Schiene. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben sich vollen Schutz verdient. Die öffentliche Hand muss alles unternehmen, um dafür zu sorgen, dass solche Belästigungen unterbunden werden. Das Konzept der Schwerpunktaktionen ist auch für das leidige Thema ‚Straßenprostitution‘ das richtige. Ich bin davon überzeugt, dass wir dadurch eine Lösung des Problems erzielen können. Ich stütze mich dazu auf engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Magistrat und Polizei ab, denen ich für ihr Engagement danke“, so Bgm.-Stv. Harry Preuner abschließend.
Karl Schupfer