Auch heuer wieder „Aktion scharf“ zum Verkauf von Pyrotechnik

21.12.2015

Bereits vor Weihnachten hat das Geschäft mit Pyrotechnik-Artikeln für Silvester Hochsaison. Aus diesem Anlass weist die Gewerbebehörde der Stadt Salzburg darauf hin, dass für Lagerung und Verkauf jeglicher Pyrotechnik eine eigene Bewilligung und die Einhaltung strikter Regeln notwendig sind. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird auch heuer wieder in einer „Aktion scharf“ zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie des Verkaufspersonals geprüft, kündigt die zuständige Behörde an.

Sowohl in Geschäften als auch an Marktständen sind bestimmte Regeln einzuhalten. So dürfen in Verkaufsräumen nur Attrappen ausgestellt werden, die „scharfe“ Ware darf erst an der Kasse ausgehändigt werden. Dort darf maximal 40 Kilogramm explosive Ware gelagert werden, mehr davon kann etwa in geeigneten Containern außerhalb des Geschäfts vorrätig sein. Selbstverständlich müssen in Pyrotechnik-Verkaufsräumen (auch in Marktständen) Feuerlöscher vorhanden und deren Aufstellungsort deutlich gekennzeichnet sein.

An Personen über 16 Jahre dürfen nur Feuerwerks-Artikel maximal der Kategorie F2 (Raketen oder Knallkörper) verkauft werden. Bereits seit Mitte 2013 ist der Verkauf der früher beliebten „Schweizerkracher“ (Piraten mit Blitzknallsätzen) verboten. Großraketen oder Superböller gehören zu den Kategorien F3 und F4 und dürfen nur von entsprechend geschulten und befugten Pyrotechnikern abgefeuert werden. Diese Artikel sind daher im normalen Straßenverkauf verboten.

Die zuständigen Behörden des Magistrats werden in den Tagen vor Silvester gemeinsam mit der Polizei wieder schwerpunktmäßig die diversen Pyrotechnik-Händler und –Marktstände kontrollieren. Wie dringend nötig derartige Kontrollen sind, zeigt die Erfahrung des letzten Jahres: Da wurde unter anderem ein komplett illegaler „Garagenverkauf“ mit Feuerwerksartikeln aus obskurem „Eigenimport“ ausgehoben.

Johannes Greifeneder