Kritik von Volksanwalt Fichtenbauer überzogen
Nicht auf der Allgemeinen Berufungskommission (ABK) der Stadt Salzburg und sich selbst sitzen lassen will Magistratsdirektor Martin Floss die in einigen Medien widergegebene Kritik von Volksanwalt Peter Fichtenbauer.
Es stimme schlicht nicht, dass die ABK zwei Jahre gebraucht habe, um den Akt auf Vorverlegung der Sperrstunde des „Sudwerks“ und der „Weißen“ abzuschließen. „Wir haben die erste Berufung zum ‚Sudwerk‘ im November 2015 erhalten, die zweite zur ‚Weißen‘ erst im November 2016. Acht Monate später war die Entscheidung da“, so Floss.
Dass es sich um kein einfaches Verfahren gehandelt habe, bestätige die Volkanwaltschaft immer wieder in ihren eigenen Berichten. Unter anderem heißt es darin, dass „die vom Gesetzgeber geforderten Sachverhaltsvoraussetzungen für die Sperrstundenvorverlegung durch die Gemeinde als äußerst restriktiv und kaum vollziehbar bezeichnet werden müssen“. An anderer Stelle wird seitens der Volkanwaltschaft auf die „weitreichende Unmöglichkeit der exakten Klärung der geforderten Tatbestandsvoraussetzungen“ aufmerksam gemacht.
Fazit Floss: „Wir haben uns daher nichts vorzuwerfen. Überzogene Anwürfe gehen ins Leere.“
Karl Schupfer