Aktuelle Besuchsregeln für Senioreneinrichtungen

Schutzmaßnahmen für Besuche deutlich verschärft
Donnerstag, 05.11.2020

Aufgrund der der neuen Verordnung des Bundes mussten die Besuchsregeln in den städtischen Seniorenwohnhäusern angepasst werden. Mitarbeiter*innen müssen nach diesen neuen Vorgaben wöchentlich getestet werden, und auch Angehörige müssen beim Besuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Dies ist nötig, um eine Einschleppung des Virus in diesem sensiblen Bereich weiterhin zu verhindern und ein generelles Besuchsverbot so lange es geht zu vermeiden.

Folgende Schutzmaßnahmen müssen Angehörige seit 3. 11. für Besuche im Wohnraum der Bewohner*innen beachten:

  • Der Besuch darf nicht länger als eine Stunde dauern.
     
  • Pro Bewohner*in ist derzeit nur eine Besuchsperson pro Besuch erlaubt. Insgesamt dürfen sich zwei Besucher pro Bewohner*in abwechseln. Ein Besuch ist nur alle zwei Tage möglich.
     
  • Beim Besuch ist eine ärztliche Bestätigung über ein negatives Ergebnis eines Anti-Gen Tests (nicht älter als 24 Stunden) ODER ein negatives Ergebnis eines PCR Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorzuweisen.
    Weisen Sie ein negatives und ärztlich bestätigtes Testergebnis vor, so ist ein Mund-Nasen-Schutz für die Dauer Ihres Besuches ausreichend.
     
  • FFP2 Maske
    Liegt kein negatives Testergebnis eines Anti-Gen Tests oder PCR-Tests vor, ist vor dem Betreten des Seniorenwohnhauses eine FFP2 Maske anzulegen. Diese ist selbst mitzubringen und muss die gesamte Besuchsdauer über bis zum Verlassen des Seniorenwohnhauses getragen werden.
     
  • Bitte beachten Sie die allgemeine Besuchszeit von 10 bis 18 Uhr.
     
  • Dokumentation des Besuchs
    Bitte tragen Sie sich in der Besucherliste im Foyer ein.
     
  • Händedesinfektion
    Desinfizieren Sie sich bei Betreten der Einrichtung und nochmals im Zimmer die Hände. Achten Sie generell auf regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife.
     
  • Gehen Sie direkt zu Ihrem Angehörigen!
    Verbleiben Sie während des Besuches ausschließlich im Zimmer.
     
  • Meiden Sie Aufenthalte in den allgemeinen Räumlichkeiten des Seniorenwohnhauses und lange Gespräche mit Mitarbeiter*innen in den Allgemeinflächen.
     
  • Halten Sie Abstand!
    Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und Ihrem Angehörigen sowie dem Pflege- und Betreuungspersonal.
     
  • Spaziergänge und Aufenthalte im Freien am Gelände des Seniorenwohnhauses
    Bei entsprechender Wetterlage laden wir Sie ein, Ihre Angehörigen gerne ins Freie zu begleiten und so die gemeinsame Zeit außerhalb des Seniorenwohnhauses zu genießen. Können Sie den Mindestabstand von 1 Meter nicht einhalten, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
     
  • Information über Covid-bezogene Symptome nach Ihrem Besuch
    Bitte informieren Sie unsere Mitarbeiter*innen über das Auftreten von Covid-bezogenen Symptomen im zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Besuch im Seniorenwohnhaus.

Christine Schrattenecker