KBBG-Novelle: Gemeinden ziehen Notbremse
Städtebund Salzburg löst bei der Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG) Konsultationsmechanismus aus.
Bürgermeister Bernhard Auinger „Der Städtebund Salzburg steht zur Weiterentwicklung der Kinderbildung und -betreuung. Die Gespräche mit dem Land waren dazu stets auf allen Ebenen konstruktiv und wertschätzend. Das Entgegenkommen in einigen Bereichen begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch ist die Auslösung des Konsultationsmechanismus nun ein notwendiger Schritt, um die Städte und Gemeinden nicht auf Dauer finanziell zu überfordern. Die vorliegende Novelle darf auch nicht dazu führen, dass die Städte und Gemeinden strukturell schlechter gestellt werden als das Land selbst. Wir brauchen insgesamt Entlastung und Entbürokratisierung, nicht zusätzliche Vorschriften und Belastungen.“
Entlastung statt Mehrbelastung gefordert
Salzburgs Städte und Gemeinden stehen seit Jahren vor steigenden Abgängen im Bereich Kinderbildung, Soziales und Pflege. Für die Gemeinden als öffentliche Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ergeben sich laut vorliegendem Entwurf des S.KBBG ab dem Haushaltsjahr 2027 Mindereinnahmen von rund 1,3 Millionen Euro allein aus der Reduktion des Elternbeitragsersatzes:
Kritisiert wird unter anderem:
- die Kürzung des Elternbeitragsersatzes
- der völlige Entfall der zukünftigen Valorisierung des Elternbeitragsersatzes,
- die systematische finanzielle Schlechterstellung der Gemeinden gegenüber dem Land als eigenem Rechtsträger, da das Land für seine Einrichtungen einen bis zu 80 % höheren Elternbeitragsersatz vorsieht,
- die Ungleichbehandlung bei Höchstbeträgen für Elternbeiträge: Das Land kann für Halbtagsbetreuung bis zu 90 % höhere Beiträge einheben als Gemeinden,
- Benachteiligungen beim Kostenersatz für besuchspflichtige Kinder
- Rückwirkende Mehrbelastungen
Vor diesem Hintergrund löst die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes den Konsultationsmechanismus aus.
Entbürokratisierung und effizientere Abläufe notwendig
Neben der finanziellen Dimension fordert der Städtebund administrative Erleichterungen anstelle von zusätzlichen Vorschriften – etwa bei Genehmigungsverfahren, bei der Aufnahme und dem Widerruf der Aufnahme von Kindern oder beim Umgang mit „Gastkindern“. Ziel muss eine spürbare Reduktion des Verwaltungsaufwands sein.
Landesgruppen-Geschäftsführer Martin Floss dazu „Die finanzielle Ungleichbehandlung von Landeseinrichtungen und Gemeindeeinrichtungen scheint sachlich nicht gerechtfertigt und könnte verfassungsrechtliche Probleme hervorrufen. Es ist unsere Pflicht auf diese massiven Bedenken hinzuweisen.“
Q&A – KBBG-Novelle & Konsultationsmechanismus
Was heißt „Konsultationsmechanismus“ genau?
Er ist ein im Stabilitätspakt vorgesehenes Verfahren, das greift, wenn gesetzliche Änderungen für Gemeinden zusätzliche Kosten verursachen.
Durch seine Auslösung wird der Gesetzgeber verpflichtet, Verhandlungen aufzunehmen und die finanzielle Belastung zu klären oder auszugleichen.
Ist die Auslösung ein Konflikt oder eine formale Maßnahme?
Es handelt sich um ein geordnetes und sachliches Verfahren, kein politischer Konflikt. Ziel ist, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl inhaltliche und juristische als auch finanzielle Aspekte berücksichtigt.
Wie lautet das zentrale politische Signal des Städtebundes Salzburg?
Der Städtebund Salzburg steht klar zur Weiterentwicklung der Kinderbildung. Aber:
Qualität darf nicht durch unfaire Finanzierung gefährdet werden.
Die Gemeinden brauchen Planbarkeit, Fairness und Budgetstabilität, nicht neue ungedeckte Kosten.
Höfferer Jochen MA