Offener und bürgerfreundlicher: Stadt setzt neue Richtlinie zur Wohnungsvergabe in Kraft
Vor dem Sommer hat der Gemeinderat der Stadt Salzburg beschlossen, die Kriterien zur Vergabe geförderter Mietwohnungen zu ändern. Jetzt tritt die neue Richtlinie in Kraft. Es ist die größte Änderung seit sieben Jahren. „Das Team im Wohnservice hat hart gearbeitet, damit die Umstellung der Technik, aller Dokumente und der Abläufe reibungslos funktioniert“, sagt Bürgermeister-Stellvertreter Kay-Michael Dankl: „Die Stadt hat die Einkommensgrenzen für Antragsteller:innen angehoben. Damit haben auch Menschen aus der Mittelschicht wieder eine Chance. Außerdem werden Notlagen wie ein drohender Wohnungsverlust, Beeinträchtigung oder Krankheit besser berücksichtigt.“ Bisher scheiterten viele Alleinstehende und Familien an den Einkommensgrenzen, die von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Jahr 2018 um 20 Prozent unter den Grenzwerten der Landeswohnbauförderung festgelegt wurden. Die neuen Richtlinien wurden im Frühjahr teilweise einstimmig, in einzelnen Punkten mehrheitlich von SPÖ, KPÖ PLUS und Bürgerliste beschlossen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Einkommensgrenzen werden erhöht: Die Stadt hebt die Einkommensgrenzen an, um Berufstätige, junge Paare und Haushalte mit mittlerem Einkommen besser zu erreichen. Diese Neuerung hat Dankl bereits zu Jahresbeginn angekündigt. Er betrifft die Einkommensgrenzen. Im Februar hat die Stadt diese für Antragsteller:innen an die Inflation angepasst. Nun geht die Stadt einen Schritt weiter. „Wir öffnen den Zugang für jene Salzburger, die bisher knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Die alten Vergaberichtlinien liegen um 20 Prozent unter der Einkommensgrenze der Landeswohnbauförderung. Das schließt viele Berufstätige und junge Paare aus, die keine Chance auf eine positive Erledigung des Antrags haben. Diese Einschränkung heben wir auf. Denn die Wohnungskrise ist längst bei der Mittelschicht angekommen. Wer in eine Notlage gerät, soll Hilfe bekommen“, sagt Dankl: „Das Ziel ist, den gemeinnützigen Wohnbau zu einem Angebot für die breite Mehrheit zu machen. Das geht Schritt für Schritt, begleitend zur Wohnbauoffensive der neuen Stadtregierung.“ Diese sieht vor, Flächen für 12.000 neue geförderte Wohnungen bereitzustellen.
- Notlagen werden stärker berücksichtigt: Lebensumstände wie drohende Obdachlosigkeit, Trennung oder Krankheit fließen stärker in die Punktebewertung ein. „Auch Haushalte mit z. B. zwei Einkommen können durch einen Schicksalsschlag in eine Notlage geraten. Deshalb werden Lebensumstände wie drohende Obdachlosigkeit oder eine Trennung mit Kindern bei der Punktebewertung stärker berücksichtigt“, sagt Dankl.
- Abläufe werden vereinfacht: Die Antragstellung wird bürgerfreundlicher. Beispielsweise kann, wenn man noch keinen Einkommensbescheid für das Vorjahr hat, bis April der Bescheid des vorangegangenen Jahres vorgelegt werden. Wenn durch einen Schicksalsschlag das Einkommen plötzlich sinkt, gilt auch ein aktueller Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. „Wenn z. B. durch den Pensionsantritt oder Scheidung ein großer Teil des Einkommens dauerhaft wegbricht, aber auf dem Papier noch das frühere gute Einkommen steht, braucht es eine bürgerfreundliche Lösung. Deshalb zählt in solchen Fällen das tatsächliche aktuelle Einkommen“, sagt Dankl. Außerdem müssen Salzburger:innen und andere, die Deutsch als Muttersprache haben, keine Schulzeugnisse mehr vorweisen, um ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen.
- Lagewünsche sind wieder möglich: Neu ist, dass Bürger:innen wieder einen Wunsch angeben können, in welchem Stadtteil sie gerne wohnen würden. Bei mindestens einem der drei Wohnungsangebote wird künftig der gewünschte Stadtteil berücksichtigt. „Bürger haben oft gute Gründe für einen Lagewunsch. Das nehmen wir ernst. Wer im Vertrauen sozialen Umfeld bleiben kann, mit Nachbarn, Freunden, Geschäften und Vereinen ist eher zufrieden und besser vor Vereinsamung geschützt“, sagt Dankl. Die Daten aus früheren Jahren zeigen, dass mit der Möglichkeit, Lagewünsche anzugeben, weniger Wohnungen abgelehnt werden. Das spart der Verwaltung Arbeit und erhöht die Zufriedenheit der Antragsteller:innen.
Die Stadt Salzburg vergibt jährlich zwischen 500 und 600 geförderte Mietwohnungen. Insgesamt hat die Stadt das Vergaberecht für rund 12.000 Wohnungen, darunter 1.700 im Stadteigentum. Die übrigen gehören vor allem gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen, mit denen die Stadt gut zusammenarbeitet.
Eine Studie der Universität Salzburg, durchgeführt zwischen April 2024 und Jänner 2025, diente als wichtige Grundlage für die Überarbeitung der Richtlinien. Auf Basis ihrer Empfehlungen wurden diese modernisiert und an die aktuelle Wohnsituation angepasst.
Weitere Informationen
Studie Universität Salzburg
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