Kontrollausschuss: 58 Raumordnungsverträge unter der Lupe

13.10.2025
Prüfzeitraum 2013 bis 2023 – Mängel bei Nachverfolgung und Kontrolle werden aufgearbeitet

Der städtische Kontrollausschuss beschäftigte sich am Montag, 13. Oktober 2025, mit dem Prüfbericht zu den Raumordnungsvereinbarungen der Jahre 2013 bis 2023. Darin aufgezeigte Mängel bei der Nachverfolgung und Kontrolle werden schon aufgearbeitet.

Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ plus): „Wir haben bereits eine neue Systematik aufgesetzt. Alle Dienststellen werden nun umgehend informiert. Alle Verträge rückwirkend geprüft. Es braucht kürzer Wege und schnellere Abläufe.“ Damit würden bisherige interne Reibungsverluste bei den Raumordnungsvereinbarungen vermieden. Ein möglicher Wechsel der Zuständigkeit vom Wirtschaftsservice zur Abteilungsleitung MA 5 – Raumordnung und Baubehörde könne aus den genannten Gründen sinnvoll sein, so der Ressortchef. Und Abteilungsvorstand Andreas Schmidbaur ergänzt: „Es geht um funktionierende Kontrolle, zeitliche Machbarkeit und eine saubere Vertretungsregel.“

Zum Hintergrund: Die Bürgerliste beauftragte den Stadtrechnungshof mit der Prüfung der Raumordnungsverträge 2013 bis 2023. Diese Raumordnungsvereinbarungen stellen ergänzend zu hoheitlichen Maßnahmen „ein Instrument dar, um eine aktive Umsetzung gewünschter raumplanerischer Maßnahmen zu erwirken“, heißt es im Prüfbericht. Klubchefin Inge Haller: „Salzburg hat als erste Stadt bereits in den 1990-er Jahren mit Raumordnungsverträgen gearbeitet. Wir hatten da Vorbildwirkung“.

Mit Grundeigentümer:innen wurden und werden wieder (auf Basis § 18 ROG) privatrechtliche Verträge geschlossen. Es geht um die Sicherstellung von leistbarem Wohnraum, um soziale Einrichtungen, Arbeitsplätze und Infrastruktur (z.B. Straßen). Insgesamt gab es im zehnjährigen Prüfzeitraum 58 derartige Vereinbarungen.

Die Initiative zur Änderung der Bebauungsbedingungen geht meist von den Grundbesitzer:innen aus. Die Planungsziele werden von der Stadtplanung erstellt. Die Raumordnungsvereinbarung bis dato vom städtischen Wirtschaftsservice in Abstimmung mit den Fachämtern. Laut Geschäftseinteilung des Magistrats ist das Wirtschaftsservice verantwortlich für Vorbereitung, Abschluss und Durchführung der Verträge. Es ging jedoch davon aus, dass die Fachämter selbst für deren Nachverfolgung und Kontrolle zuständig seien. Dies geschah nur im Wohnservice im Hinblick auf die Vergaberechte.

Der Stadtrechnungshof kritisiert, dass deshalb u.a. die Einverleibung von Vorkaufsrechten im Grundbuch unterblieb. Er hält zudem Kaufpreisobergrenzen unter den Wohnbauförderrichtlinien und absolute Wohnungsvergaberechte der Stadt nach aktueller OGH-Judikatur für problematisch. Außerdem fordert er Vertragsmuster, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

Der Kontrollausschuss nahm den Prüfbericht nach eingehender Diskussion gegen die FPÖ zur Kenntnis.

Zwei neue Prüfaufträge eingebracht

Einstimmig beschlossen wurde der von der ÖVP eingebrachte Prüfauftrag (§ 35 Abs. 2 GGO) zu den Kosten des Stadtfestes 2025. Geprüft werden Planung, Abwicklung und Finanzierung hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Außerdem die Begründung der Mehrkosten, die Auftragsvergabe sowie die Personalressourcen. Darüber hinaus solle auch die Haftungsfrage geklärt werden.

Einen Fraktionsprüfauftrag (§ 35 Abs. 2a GGO) brachte die Liste SALZ als Nachtrag ein. Der Stadtrechnungshof wird demnach die Sichtfeldstudie (Visual Impact Assessment) zur Linzer Bundesstraße 5 von Prof. Kloos auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.

Karl Schupfer