5 Jahre Aufenthaltsbehörde der Stadt Salzburg
Die Aufenthaltsbehörde der Stadt Salzburg feiert das Jubiläum ihres fünfjährigen Bestands. In diesem Zusammenhnag sind in jüngster Zeit zwei Fachpublikationen über Organisation, Arebtisbewältigung und Selbstverständnis dieser Behörde erschienen.
Zeitschrift Öffentliche Sicherheit, Ausgabe Nr. 9/97, September 1997, das
Magazin des Innenministeriums, Seite 33 - 35
I. Aufgabenbereich des Amtes für öffentliche Ordnung
Die Aufenthaltsbehörde, die Wasserrechts- und Veterinärrechtsbehörde sind
in der Magistratsabteilung 1/07 (Amt für öffentliche Ordnung)
untergebracht, ebenso wie Strahlenschutz, Fischerei und Zivildienstwesen.
Die Schwerpunkte in diesem Amt mit 27 Beschäftigten in der
Magistratsabteilung 1 (Allgemeine- und Bezirksverwaltung) sind die
Wasserrechtsbehörde (z. B. Soforteinsätze bei Ölunfällen, Altlasten), die
Vollziehung des Tiertransportgesetzes- Straße, sowie Verfahren nach dem
Aufenthaltsgesetz.
Mit der Vollziehung des Aufenthaltsgesetzes waren vor der Reorganisation
vier D-Kräfte im Sekretariat, vier C-Kräfte an den Annahmeschaltern, zwei
C-Kräfte am Paßausgabeschalter und eine C-Kraft am Informationsschalter
sowie drei B-Kräfte als Sachbearbeiter eingesetzt.
II. Das Problem
Bei der Vollziehung des Aufenthaltsgesetzes in der Stadt Salzburg, bei
einem Ausländeranteil zwischen 18 und 19 Prozent (ca. 30.000 Personen),
wurden die Anträge bisher im wesentlichen von den vier Bediensteten am
Annahmeschalter erledigt. Zu dieser Belastung kam noch ein Aktenrückstand
von ca. 4.000 Akten hinzu, auf das gesamte Amt berechnet.
Erschwert wurden die Arbeitsbedingungen durch die enge rähmliche Situation.
Hinzu kommt, daß die Erledigung von Verfahren durch Auswüchse der
Bürokratie (Einbindung von Sachbearbeitern, Amtsleiter und Ressort)
verzögert wurde.
Die längere Verfahrensdauer bewirkte im übrigen ein laufendes Urgieren
durch die Antragsteller, was die jeweiligen Schalterbediensteten auch darin
hinderte in konzentrierter Atmosphäre ihre Aktenrückstände zu bearbeiten.
Die Kombination von organisatorisch schwierigen Rahmenbedingungen,
verbunden mit der Kommunikationsproblematik mit den ausländischen
Antragstellern und der Überforderung von Mitarbeiterin in qualitativer wie
quantitativer Hinsicht, führte zum Teil zu Versetzungsanträgen sowie in
Ansätzen zu einem Burnout-Syndrom.
III. Die Lösung
Nach Bestandsaufnahme und Analyse der Probleme in der Aufenthaltsbehörde
wurde die Organisation in Richtung eines modernen Verwaltungsmanagements
verbessert und produktorientiert ausgerichtet.
Parallel zur internen Reorganisation wurde ein Umbau realisiert. Trotz
räumlich knapper Ressourcen wurden zwei zusätzliche Annahmeschalter, ein
Archiv im Schalterbereich und ein Büro eingebaut. Die Stadt Salzburg hat
bereits im Zuge einer Strukturreform einen Produktkatalog erstellt und
parallel dazu die Kostenstellenrechnung auch in der Hoheitsverwaltung
eingeführt, um Parameter für eine kostengünstige und effiziente Verwaltung
zu erhalten.
Im Sinne der Produktorientierung war es erforderlich, die Schalterkräfte
als Produktverantwortliche zu institutionalisieren und ihnen umfassendes,
ergebnisverantwortliches Handeln zuzuerkennen. Darüberhinaus wurden die
organisatorischen Abläufe verkürzt. Die Erteilung von unbefristeten Visa
wurde von den Sachbearbeitern weg zu den Schalterkräften verlagert, wodurch
u.a. der Verantwortungsbereich der Schalterkräfte zusätzlich erhöht wurde.
Die Installierung eines Produktverantwortlichen wird nicht nur aus Sicht
des Verwaltungsmanagements als zielführend erachtet, sondern läßt sich
auch aus der Organisationspsychologie ableiten. Diese erstrebt nämlich ein
doppeltes Ziel: Sowohl die organisatorische Effektivität, als auch die
Chance zu individueller Selbsverwirklichung sollen gesteigert werden.
Mit der Installierung des Produktverantwortlichen ging der Ausbau eines
Controllings einher. So wurde durch die Verlagerung der unbefristeten Visa
soviel Kapazität frei, daß nunmehr ein Sachbearbeiter, der den Amtsleiter
in dessen Abwesenheit vertritt, schwerpunktmäßig im Controlling eingesetzt
werden kann. Dieser Controller trägt auch die Verantwortung für die
Ergebnistransparenz am Schalter, liefert den Nachweis für Effektivität und
Effizienz am Schalter und erhöht durch seinen Einsatz die
Handlungsspielräume der Amtsleitung.
Parallel dazu wurde im Amt ein Qualitätszirkel, bestehend aus dem
Amtsleiter, einem Sachbearbeiter (Controller) und zwei Schalterkräften
eingerichtet, der die Abläufe insgesamt hinterfragte. Dadurch wurde eine
Verfahrensbeschleunigung erwirkt.
Qualitätszirkel entwickelten sich als "quality control circles" Anfang der
sechziger Jahre in Japan im Rahmen des von amerikanischen Beratern
angeregten Aufbaus umfassender Qualitätssicherungssysteme. Sie sollten den
Mitarbeitern die Gelegenheit geben, auf freiwilliger Grundlage und
innerhalb einer kleinen Gruppe von Kollegen kontinuierlich an der
Verbesserung betrieblicher Gegebenheiten, Abläufe und Regelungen
mitzuarbeiten.
Durch die erfolgreiche Ablaufreorganisation, die auch dadurch ermöglicht
wurde, daß die Politik auf eine unmittelbare Einflußnahme bei der
Erledigung von Akten verzichtete, wurde eine Eindämmung belastender
bürokratischer Strukturen erreicht: So konnte der Personalstand des
Sekretariats von vier auf zwei Personen halbiert werden. Die frei
gewordenen Mitarbeiter stehen nun für einen flexiblen Einsatz im
Schalterbetrieb zur Verfügung.
Ein weiteres Kernstück der Organisationsentwicklung war die Einführung
eines Rob-Rotation-Modells, um den in den Annahmeschaltern beschäftigten
Mitarbeitern Entlastung zu verschaffen und die jeweiligen Verfahren
gleichmäßig auf alle Bediensteten aufzuteilen.
Job-rotation. Die Einführung des Job-rotations-Modells hatte zur Folge ,daß
die Überbeanspruchung der Mitarbeiter an den Annahmeschaltern reduziert
werden konnte, die Aktenaufteilung gleichmäßiger erfolgte, das
Betriebsklima sich verbesserte, und daß durch regelmäßige
Schalterbesprechungen (Verbesserungen der inter- und intrapersonalen
Kommunikation und des Teamgeistes) auch das Qualitätsniveau insgesamt
gehoben werden konnte.
In die Job-rotation wurden sowohl sämtliche Sekretariatskräfte als auch die
Mitarbeiter an der Paßausgabe und am Infomationsschalter einbezogen.
Flankiert wurde diese Maßnahme durch die Einführung eines schalterfreien
Tages, bei dem die Schalterkräfte die Möglichkeit haben, in ungestörter
Atmosphäre und konzentriert ihre Anträge zu erledigen.
Die Verlagerung von Verantwortung auf die Schalterkräfte hat bei diesen zu
einem erheblichen Motivationsschub und zur Steigerung ihres
Verantwortungsbewußtseins geführt. Dies hat seinen Grund auch darin, daß
der Schalterplan für die Rotation von einer Mitarbeiterin erstellt wird,
die bei verstärktem Parteienverkehr dafür Sorge trägt, daß statt vier sechs
Annahmeschalter besetzt werden. Damit fokussiert sich die tägliche Arbeit
vermehrt auf die gemeinsame Bewältigung des ständig ansteigenden und zum
Teil auch nervenbelastenden Parteienverkehrs mit der Folge der Entwicklung
eines Teamgeistes ("Wir-Gefühl).
Ein Nachteil der Job-rotation ist, daß die Mitarbeiter über keinen fixen
Arbeitsplatz mehr verfügen, was auch zur Unruhe im Tagesablauf führen kann.
Dennoch haben sich alle Mitarbeiter bei laufender Nachjustierung dieses
Modells (Ausgliederung von Halbtagskräften von der Job-rotation) in
überwiegender Mehrheit für die Beibehaltung der dynamischen Job-rotation
ausgesprochen.
Nachhandlungsbedarf für die Nachjustierung dieser Reorganisation ergibt
sich auch aus dem ebenfalls neu eingeführten "Strukturierten
Mitarbeitergespräch". Als Soll-Zustand dafür wird im Projekt "Unternehmen
Magistrat: 15 Empfehlungen zur Umsetzung des Leitbildes der Stadt Salzburg"
(Endbericht Frühjahr 1996), folgendes postuliert: "Hauptsäulen unseres
Führungsverständnisses sind die Einbeziehung der Mitarbeiter in
Entscheidungsprozesse, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Kommunikation und
Information; Ziel ist es, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen
Mitarbeitern und Vorgesetzten zu verbessern, Arbeitsschwerpunkte und -ziele
zu vereinbaren soswie die Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu fördern".
Als Instrumentarium dieses Mitarbeitergesprächs dient dem Amtsleiter ein
von der ÖMV-Gruppe-Personalmanagement unentgeltlisch zur Verfügung
gestellter Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter mit einem "Report sheet".
Die Verfahren werden nun von den Schalterbeamten gestrafft; unnötige
Verfahrensschritte entfallen.
IV. Schlußfolgerung
Durch diese Organisationsentwicklung mit der räumlichen Umgestaltung,
insbesondere durch Installierung der Schalterkräfte als
Produktverantwortliche bei gleichzeitiger Einführung eines Controllings,
der Verlagerung der unbefristeten Visa von den Sachbearbeitern hin zu den
Schalterkräften, der Einführung der Rob-rotation und des Strukturierten
Mitarbeitergesprächs sowie der Reduktion der Abläufe auf Vorschlag des
Qualitätszirkesl bei gleichem Personal, konnte eine Halbierung der
Verfahrensdauer erwirkt werden.
Ein besonderes Anliegen war auch ein neues, kundenorientiertes Verständnis
und ein menschlicherer Vollzug des Aufenthaltsgesetzes. Das konnte - neben
der Verkürzung - auch dadurch bewirkt werden, daß der Antragsteller nur
mehr eine Schalterkraft als Bezugsperson hat, bei der er sein Anliegen
persönlich vortragen kann, und daß diese nunmehr ergebnisverantwortlich
entscheiden kann.
Seitens der Magistratsabteilung 1/07 - Amt für öffentliche Ordnung - und
der Unsiversität Salzburg ist übrigens ins Auge gefaßt worden mittelfristig
einen gemeinsamen Workshop durchzuführen, in dessen Mittelpunkt
insbesondere Probleme der Organisationsentwicklung sowie des Verhältnisses
zwischen Theorie und Praxis stehen werden.
Weiters ist für die Zukunft geplant, daß in der Aufenthaltsbehörde der
Stadt Salzburg eine EKIS-Anfragemöglichkeit (Online) geschaffen wird, damit
ein Teil der Akte bereits am Tag der Einreichung erledigt und das Ziel
einer weiteren Straffung und Effektuierung der Ablauforganisation erreicht
werden kann.
Dr. Michael Haybäck, 36, ist Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung im
Magistrat der Stadt Salzburg.
Schriftenreihe des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes,
Heft 114, "Die Wasser - und Abfallwirtschaft Österreichs 1996"; Jahrbuch
des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes - ÖWAV;
Gewässeraufsicht: Amt für öffentliche Ordnung - Magistratsabteilung 1/07,
5024 Salzburg, Postfach 63
Die Landeshauptstadt Salzburg sieht im Rahmen der Gliederung ihres
Magistrates vor, daß in der Abteilung 1 "Allgmeine und Bezirksverwaltung"
die hoheitliche Verwaltung mit dem Vollzug der Bundesgeseetze durchgeführt
wird. Innerhalb dieser Abteilung ist das " Amt für öffentliche Ordnung"
(Mag.-Abt. 1/07) u.a. mit der Vollziehung des Wasserrechtes, mit dem Schutz
der Gewässer und des Grundwassers betraut. Für den Bereich Wasserrecht
stehen in personeller Hinsicht insgesamt 3 Sachbearbeiter, zwei
wasserbautechnische Amtssachverständige, ein Sekretariat, ein
Wasserbuchführer und ein eigenes Gewässeraufsichtsorgan zur Verfügung.
Das Gewässeraufsichtsorgan wurde 1986 eingerichtet. Gemäß
Stellenbeschreibung nimmt es die Aufgaben der Gewässeraufsicht im Sinne des
WRG 1959 i.d.g.F. wahr (Gewässerpolizei mit Einhaltung der
Rechtsvorschriften und Vorschreibungen, Gewässerzustandsaufsicht,
Gewässergüteaufsicht, Schutz des Grundwassers). Dies geschieht insbesondere
durch laufende Begehung und Überwachung der Fließgewässer, Überprüfung von
Beschwerden und Meldungen von Gewässerverunreinigungen, Soforteinsatz bei
Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und Unterstützung der
Wasserrechtsbehörde bzw. der wasserbautechnischen Amtssachverständigen im
Zuge von Behördenverfahren.
Um die ihm übertragenen Aufgaben durchführen zu können, verfügt das
Gewässeraufsichtsorgan über ein allradbetriebenes Geländefahrzeug mit
ensprechender Ausrüstung (Probenahmeausrüstung, Chemikalien für einfache
Vorbeurteilungen, Kanalspiegel, Funkgerät etc.).
Mit der Installierung des Gewässeraufsichtsorganes ist es der Stadt
Salzburg gelungen, bürgernahe Verwaltung auf dem Sektor des
Gewässerschutzes zu realisieren, dementsprechend hoch ist die öffentliche
Akzeptanz.
Gewässersituation
Als wesentlich für die Einschätzung der Bedeutung eines eigenen
Gewässeraufsichtsorganes für die Landeshauptstadt Salzburg wird die
besondere wasserwirtschaftliche und ökologische Situation im Stadtgebiet
betrachtet.
Bekanntlich weist Salzburg ein großflächiges Moorgebiet im südlichen
Bereich der Stadt (Leopoldskron - Gneis - Moos) auf, das nur teilweise von
einer direkten Bebauung freigehalten worden ist. Diese Moor mit seiner
Ausdehnung von rund 10 km2 (gesamtes Stadtgebiet ca. 65 km2) stellt
hinsichtlich des Wasserhaushaltes und Gewässerschutzes eines besondere
Herausforderung im verbauten Gebiet dar.
Daneben gibt es im Stadtgebiet auch zahlreiche Hanggebiete mit Bächen, die
teilweise Wildbachcharakter aufweisen. Dafür liegen entsprechende
Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung vor.
Die Untergrundsituation hinsichtlich des Grundwassers zeigt - abgesehen vom
Moorgebiet - einerseits hochanstehendes Grundwasser bei schlechten
Versickerungseigenschaft des Grundes (z. B. Aigen) und andererseits in
einzelnen Teilbereichen Karst als anderes Extrem.
Bezüglich der Fließgewässer ist festzuhalten, daß die Stadt Salzburg neben
den großen Flüssen wie Salzach, Saalach, Glan, Almkanal mit 8 Nebenarmen
und Alterbach insgesamt 55 benannte Gewässer aufweist. Dazu kommen noch
eine Vielzahl von Entwässerungsgraben, die keinen Namen tragen, die jedoch
innerhalb der Stadt eine wichtige Funktion im Wasserhaushalt besitzen (z.
B. Regulierung des Wasserstandes, Ableitung von Dach- und
Oberflächenwässern).
Praktische Aufgaben der Gewässeraufsicht
Bürgernähe
Die unmittelbare persönliche Kontaktaufnahme des Gewässeraufsichtsorganes
mit Betroffenen, Beschwerdeführern oder zunehmend umweltbewußteren
Stadtbürgern ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die
Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Ortskenntnis
Das Gewässeraufsichtsorgan hat genaue Kenntnis von der Vielzahl der
Verrohrungen und Kanäle in der Stadt Salzburg. Darüberhinaus wurde in
Absprache mit der Wasserrechtsbehörde ein Gewässerkataster mit allen
bekannten Gewässern, Gräben und Verrohrungen angelegt, der laufend ergänzt
wird. Er dient als Grundlage zur Abschätzung allfälliger Konsequenzen bei
Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.
Verfügbarkeit
Das Gewässeraufsichtsorgan ist grundsätzlich auch außerhalb der regulären
Dienstzeiten (auch am Wochenende) verfügbar und wird in diesen Fällen auch
von der Berufsfeuerwehr zum Ersteinsatz an Ort und Stelle gerufen. Dies
vereinfacht die Ermittlungen der Wasserrechtsbehörde und bringt eine
Kostenersparnis für die Stadt mit sich. So konnten 1996 von den 37 meist
außerhalb der Dienstzeit im Stadtgebiet vorgefallenen akuten Öl- und
Chemikalienunfällen 36 (99%) dahingehend erhoben und aufgefklärt werden,
daß für das nachfolgende Behördenverfahren bzw. die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen ein Kostenträger namhaft gemacht werden konnte.
Koordination/Unterstützung bei Maßnahmen am Gewässer
Das Gewässeraufsichtsorgan kennt die Zuständigkeiten und Ansprechpartner in
den Magistraten und Landesdienststellen, in vielen Fällen auch die
Eigentümer und Betreuer von Gewässerstrecken, Verrohrungen und Gräben.
Dadurch ist es ihm möglich, sowohl in Akutfällen als auch bei der
Vorbereitung und Unterstützung von Behördenverfahren beratend aufzutreten
und so unter Umständen zeit- und kostenintensive Verzögerungen zu vermeiden.
So konnten 1996 die Säuberung des Lieferinger Mühlbaches mit Hilfe von 250
Anrainern, die Gerinneräumung der Altglan mit Hilfe der Ortsbauernschaft
Liefering, der Lieferinger Fischer und Anrainer sowie Freiwilliger
durchgeführt werden. Bei der Räumung der Altglan wurden nicht weniger als
11 t Material entsorgt, die zuvor händisch aus dem Bach geräumt worden
waren.
Gewässerzustandskontrolle/Vorbeugende Maßnahmen
In diesem Zusammenhang ist etwa die sofortige eigenständige
Handlungsfähigkeit des Gewässeraufsichtsorganes zu nennen, das z.B. nach
Starkniederschlägen Kontrollen an Rechen und Verrohrungseinläufen
schwieriger Bachstrecken durchführt, sie auf mögliche Verklausung oder
Verlegung des Einlaufes prüft und auf diese Art Überschwemmungen bzw.
Ausuferungen im Ansatz erkennt und entsprechende Vorsichtmaßnahmen
einleiten kann. Analog kann auch die Drosselung oder Öffnung von Wehr- oder
Regulierungsbauwerken angeordnet werden.
Datum:30.6.1998
MD01 - Service und Information