CROSS BORDER LEASING BRINGT EXTRA-ERLÖS FÜR STÄDTISCHE FINANZEN

15.10.2002

CROSS

BORDER LEASING BRINGT EXTRA-ERLÖS FÜR STÄDTISCHE FINANZEN

 

Einnahmen

werden für Sonder-Investitionen zweckgebunden

 

 

 

Im Zuge der

Bemühungen der Finanzverwaltung, die Hauhaltssituation durch Inanspruchnahme

kreativer Finanzierungs- und Zinsinstrumente weiter zu verbessern, ist von

mehreren Banken die Möglichkeit präsentiert worden, das im Eigentum der Stadt

Salzburg stehende Kanalnetz an einen US-Investor zu vermieten und von diesem

wieder zurückzumieten (sogenanntes US Cross-border Leasing).

 

 

 

Bei US-Cross-border Leasing-Transaktion

handelt es sich um Sonderfinanzierungsmodelle, welche Eigentümern langlebiger

Wirtschaftsgüter wie Kraftwerke, Kläranlagen und Schienenfahrzeuge offen steht.

Vertragspartner ist ein US-amerikanischer Eigenkapitalinvestor, mit dem neben

anderen Verträgen insbesondere grenzüberschreitende Leasingverträge für

kommunale Vermögensgegenstände abgeschlossen werden. Bei zweckentsprechender

Gestaltung der komplexen - notwendig - US-Recht unterfallenden Vertragswerke

besteht die Möglichkeit, dass der US-Vertragspartner Steuerstundungseffekte

nach amerikanischem Steuerrecht erzielt, von welchen er einen Teil als

Nettobarwertvorteil an den österreichischen Anlageneigentümer weitergibt.

 

 

 

Die

Koordination aller involvierten Beteiligten (US-Investoren, Rechtsanwälte aller

Vertragsparteien in Österreich und den USA, mehrere Banken, Behörden, US-

Schätzgutachter u.s.w.) obliegt dem sogenannten Arrangeur, der im Auftrag des

österreichischen Sub-Leasingnehmers (Stadt Salzburg) die Transaktion begleitet.

Bisherige

Erfahrungen
 

 

Die

Möglichkeit, kommunale Abwasseranlagen in US Cross-border Leasing-Strukturen

einzubringen, wird gegenwärtig bereits auch in Österreich intensiv genutzt. So

arbeitet etwa die ÖBB bereits seit 1995 mit cross border Leasing, als Anlagegut

wurden Lokomotiven, Waggons und ein Frachtenbahnhof eingesetzt. Die Wiener

Linien haben seit 1997 mehrere Transaktionen mit Straßenbahnwaggons und

U-Bahn-Garnituren durchgeführt, die ESG in Linz mit einem Kraftwerk. Einige

weitere Referenzen aus Österreich: OÖ. Ferngas (Oberösterreichisches Gasnetz),

Verbundgesellschaft (Wasserkraftwerke), Bewag (Burgenländisches

Elekrizitätsnetz), Innsbrucker Kommunalbetriebe (Kraftwerke, Elektrizitätsnetz

Stadt Innsbruck), Linz AG (Fernwärmenetz, Elektrizitätsnetz), Stadt Wien

(Kanalnetz), Tiwag (Kraftwerke). In Deutschland haben an die 15 Städte und

Abwasserverbände ihre Abwasseranlagen an US Investoren vermietet und von diesen

wieder zurückgemietet.

 

 
Erwarteter wirtschaftlicher Vorteil

für die Stadt Salzburg
 

 

Der

Nettobarwertvorteil der Stadt Salzburg wird von verschiedenen Faktoren

beeinflusst, wobei der geschätzte Marktwert der vermieteten Kanalanlagen und

die langfristigen US Zinsen die wesentlichen Bestimmungsfaktoren darstellen.

Abhängig von der optimalen Erfüllung aller Faktoren kann sich der

Nettobarwertvorteil (nach Abzug aller Kosten) im Bereich von 4% bis 7% des

Anlagevolumens bewegen.

 

 

 

Ersten

Schätzungen zu Folge könnte bei Einbringung des städtischen Kanalnetzes mit

einem Nettobarwertvorteil in einer Größenordnung zwischen 8 und 10 Mio Euro

gerechnet werden. Das Finanzressort beabsichtigt, aus dem Erlös dieser

Transaktion den finanziellen Handlungsspielraum für künftige Projekte zu

vergrößern.

 

 
Wesentliche Vertragsinhalte
 

 

Die bei Durchführung einer US

Cross-border Leasing-Transaktion abzuschließenden Verträge beinhalten nach

Auskunft jener Banken, die der Stadt die Durchführung einer solchen Transaktion

angeboten haben, folgende wesentliche Punkte:

 

 

 

Þ    

Die Stadt Salzburg behält

das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz.

 

Þ    

Die Stadt Salzburg behält

die uneingeschränkte Gebührenhoheit bei und beschließt eigenverantwortlich und

ohne Mitspracherecht durch den US Investor die Gebühren und schreibt diese vor.

 

Þ     Die Stadt

Salzburg betreibt, wartet, erweitert und verwaltet das Kanalnetz wie bisher

ohne Mitspracherecht durch den US Investor.

 

Þ     Die Stadt

Salzburg behält betreffend der vermieteten Kanalanlagen die maximale

organisatorische Flexibilität bei (eine Ausgliederung und/oder Privatisierung

der Kanalanlagen ist ohne Involvierung des US Eigenkapitalinvestors möglich,

solange die Stadt Salzburg mehrheitlicher Eigentümer bleibt bzw. solange sie

bei Vollprivatisierung die Verpflichtung aus den US Cross-border

Leasing-Verträgen weiter garantiert).

 

Þ     Die Stadt

Salzburg kann im eigenen Ermessen nach Ende der Untermietperiode die

Transaktion beenden.

 

 

 

Die abgeschlossenen US Cross-border

Leasing-Verträge verpflichten die Stadt Salzburg:

 

 

 

Þ     Zur

branchenüblichen Wartung der vermieteten Kanalanlagen.

 

 

 

Þ     Zum Abschluss

branchenüblicher und gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen betreffend das

Kanalnetz.

 

 

 

Der Erlös aus der cross-border-Transaktion wird nicht für die

aus dem normalen Budget zu finanzierenden laufenden Geschäfte verwendet,

sondern für Sonder-Vorhaben der Stadt, legt sich Bürgermeister Heinz Schaden

fest. Derzeit sind dafür die folgenden Projekte vorgesehen:

 

 

Neugestaltung

des Stadtteiles Itzling nach dem Abzug der Fachhochschule und des Techno-Z

(inkl. Verlegung der Schillerstraße): ca 14-17 Mio EUR

Uni-Park

Nonntal inkl. Sportzentrum Mitte: ca. 13 Mio EUR

Nachnutzung

des Lehener Stadions

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Þ Kein

Verkauf städtischen Eigentums

 

 

 

Gemäß den

der Finanzverwaltung vorliegenden Unterlagen, kommt es durch Abschluss einer US

Cross-border Leasing-Transaktion nicht zu einem Verkauf der

Kanalanlagen an einen US Investor und auch nicht zu einer

Einschränkung der Verfügungsgewalt bzw. der Gebührenhoheit (siehe dazu

Punkt 4.). Die Stadt Salzburg behält auch nach Abschluss

der Transaktion das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum

an den Kanalanlagen.

 

 

 

 

 

 

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