CROSS BORDER LEASING BRINGT EXTRA-ERLÖS FÜR STÄDTISCHE FINANZEN
CROSS
BORDER LEASING BRINGT EXTRA-ERLÖS FÜR STÄDTISCHE FINANZEN
Einnahmen
werden für Sonder-Investitionen zweckgebunden
Im Zuge der
Bemühungen der Finanzverwaltung, die Hauhaltssituation durch Inanspruchnahme
kreativer Finanzierungs- und Zinsinstrumente weiter zu verbessern, ist von
mehreren Banken die Möglichkeit präsentiert worden, das im Eigentum der Stadt
Salzburg stehende Kanalnetz an einen US-Investor zu vermieten und von diesem
wieder zurückzumieten (sogenanntes US Cross-border Leasing).
Bei US-Cross-border Leasing-Transaktion
handelt es sich um Sonderfinanzierungsmodelle, welche Eigentümern langlebiger
Wirtschaftsgüter wie Kraftwerke, Kläranlagen und Schienenfahrzeuge offen steht.
Vertragspartner ist ein US-amerikanischer Eigenkapitalinvestor, mit dem neben
anderen Verträgen insbesondere grenzüberschreitende Leasingverträge für
kommunale Vermögensgegenstände abgeschlossen werden. Bei zweckentsprechender
Gestaltung der komplexen - notwendig - US-Recht unterfallenden Vertragswerke
besteht die Möglichkeit, dass der US-Vertragspartner Steuerstundungseffekte
nach amerikanischem Steuerrecht erzielt, von welchen er einen Teil als
Nettobarwertvorteil an den österreichischen Anlageneigentümer weitergibt.
Die
Koordination aller involvierten Beteiligten (US-Investoren, Rechtsanwälte aller
Vertragsparteien in Österreich und den USA, mehrere Banken, Behörden, US-
Schätzgutachter u.s.w.) obliegt dem sogenannten Arrangeur, der im Auftrag des
österreichischen Sub-Leasingnehmers (Stadt Salzburg) die Transaktion begleitet.
Bisherige
Erfahrungen
Die
Möglichkeit, kommunale Abwasseranlagen in US Cross-border Leasing-Strukturen
einzubringen, wird gegenwärtig bereits auch in Österreich intensiv genutzt. So
arbeitet etwa die ÖBB bereits seit 1995 mit cross border Leasing, als Anlagegut
wurden Lokomotiven, Waggons und ein Frachtenbahnhof eingesetzt. Die Wiener
Linien haben seit 1997 mehrere Transaktionen mit Straßenbahnwaggons und
U-Bahn-Garnituren durchgeführt, die ESG in Linz mit einem Kraftwerk. Einige
weitere Referenzen aus Österreich: OÖ. Ferngas (Oberösterreichisches Gasnetz),
Verbundgesellschaft (Wasserkraftwerke), Bewag (Burgenländisches
Elekrizitätsnetz), Innsbrucker Kommunalbetriebe (Kraftwerke, Elektrizitätsnetz
Stadt Innsbruck), Linz AG (Fernwärmenetz, Elektrizitätsnetz), Stadt Wien
(Kanalnetz), Tiwag (Kraftwerke). In Deutschland haben an die 15 Städte und
Abwasserverbände ihre Abwasseranlagen an US Investoren vermietet und von diesen
wieder zurückgemietet.
Erwarteter wirtschaftlicher Vorteil
für die Stadt Salzburg
Der
Nettobarwertvorteil der Stadt Salzburg wird von verschiedenen Faktoren
beeinflusst, wobei der geschätzte Marktwert der vermieteten Kanalanlagen und
die langfristigen US Zinsen die wesentlichen Bestimmungsfaktoren darstellen.
Abhängig von der optimalen Erfüllung aller Faktoren kann sich der
Nettobarwertvorteil (nach Abzug aller Kosten) im Bereich von 4% bis 7% des
Anlagevolumens bewegen.
Ersten
Schätzungen zu Folge könnte bei Einbringung des städtischen Kanalnetzes mit
einem Nettobarwertvorteil in einer Größenordnung zwischen 8 und 10 Mio Euro
gerechnet werden. Das Finanzressort beabsichtigt, aus dem Erlös dieser
Transaktion den finanziellen Handlungsspielraum für künftige Projekte zu
vergrößern.
Wesentliche Vertragsinhalte
Die bei Durchführung einer US
Cross-border Leasing-Transaktion abzuschließenden Verträge beinhalten nach
Auskunft jener Banken, die der Stadt die Durchführung einer solchen Transaktion
angeboten haben, folgende wesentliche Punkte:
Þ
Die Stadt Salzburg behält
das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz.
Þ
Die Stadt Salzburg behält
die uneingeschränkte Gebührenhoheit bei und beschließt eigenverantwortlich und
ohne Mitspracherecht durch den US Investor die Gebühren und schreibt diese vor.
Þ Die Stadt
Salzburg betreibt, wartet, erweitert und verwaltet das Kanalnetz wie bisher
ohne Mitspracherecht durch den US Investor.
Þ Die Stadt
Salzburg behält betreffend der vermieteten Kanalanlagen die maximale
organisatorische Flexibilität bei (eine Ausgliederung und/oder Privatisierung
der Kanalanlagen ist ohne Involvierung des US Eigenkapitalinvestors möglich,
solange die Stadt Salzburg mehrheitlicher Eigentümer bleibt bzw. solange sie
bei Vollprivatisierung die Verpflichtung aus den US Cross-border
Leasing-Verträgen weiter garantiert).
Þ Die Stadt
Salzburg kann im eigenen Ermessen nach Ende der Untermietperiode die
Transaktion beenden.
Die abgeschlossenen US Cross-border
Leasing-Verträge verpflichten die Stadt Salzburg:
Þ Zur
branchenüblichen Wartung der vermieteten Kanalanlagen.
Þ Zum Abschluss
branchenüblicher und gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen betreffend das
Kanalnetz.
Der Erlös aus der cross-border-Transaktion wird nicht für die
aus dem normalen Budget zu finanzierenden laufenden Geschäfte verwendet,
sondern für Sonder-Vorhaben der Stadt, legt sich Bürgermeister Heinz Schaden
fest. Derzeit sind dafür die folgenden Projekte vorgesehen:
Neugestaltung
des Stadtteiles Itzling nach dem Abzug der Fachhochschule und des Techno-Z
(inkl. Verlegung der Schillerstraße): ca 14-17 Mio EUR
Uni-Park
Nonntal inkl. Sportzentrum Mitte: ca. 13 Mio EUR
Nachnutzung
des Lehener Stadions
Þ Kein
Verkauf städtischen Eigentums
Gemäß den
der Finanzverwaltung vorliegenden Unterlagen, kommt es durch Abschluss einer US
Cross-border Leasing-Transaktion nicht zu einem Verkauf der
Kanalanlagen an einen US Investor und auch nicht zu einer
Einschränkung der Verfügungsgewalt bzw. der Gebührenhoheit (siehe dazu
Punkt 4.). Die Stadt Salzburg behält auch nach Abschluss
der Transaktion das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum
an den Kanalanlagen.
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