Itzlinger Hauptstrasse ist Landesstrasse
-STADT NICHT ZUSTÄNDIG
In
einer Aussendung richteten AnrainerInnen und Geschäftsleute der Itzlinger
Hauptstrasse massive Beschwerden über den argen Zustand ihrer Strasse an die
"zuständigen PolitikerInnen".
Zur
Zuständigkeit hält Bürgermeister Dr. Heinz Schaden fest:
So
sehr ich es im Interesse der AnrainerInnen bedaure: Die Stadt kann hier nicht
aktiv werden. Die Itzlinger Hauptstrasse liegt zwar im Stadtgebiet, ist aber
eine Landesstrasse und fällt damit eindeutig in den alleinigen
Zuständigkeitsbereich des Landes als Straßenerhalter. Auch wenn alle in der
Aussendung angeführten Forderungen - Straßensanierung, entsprechender Ausbau,
sichere Gehsteige für Jung und Alt - vor allem den StadtbewohnerInnen zugute
kommen, kann die Stadt hier nicht Aufgaben des Landes übernehmen. Das würde in
kürzester Zeit zu einem riesigen Loch in der Stadtkasse führen. Eigene Aufgaben
der Stadt, die gewiss von niemand anderem übernommen werden, könnten dann nicht
mehr wahrgenommen werden. Zuständig für die Forderungen der BürgerInnen ist
damit allein das Land.
MD01 - Service und Information