Itzlinger Hauptstrasse ist Landesstrasse

18.03.2002

  -STADT NICHT ZUSTÄNDIG

 

 

 

In

einer Aussendung richteten AnrainerInnen und Geschäftsleute der Itzlinger

Hauptstrasse massive Beschwerden über den argen Zustand ihrer Strasse an die

"zuständigen PolitikerInnen".

 

 

 

Zur

Zuständigkeit hält Bürgermeister Dr. Heinz Schaden fest:

 

So

sehr ich es im Interesse der AnrainerInnen bedaure: Die Stadt kann hier nicht

aktiv werden. Die Itzlinger Hauptstrasse liegt zwar im Stadtgebiet, ist aber

eine Landesstrasse und fällt damit eindeutig in den alleinigen

Zuständigkeitsbereich des Landes als Straßenerhalter. Auch wenn alle in der

Aussendung angeführten Forderungen - Straßensanierung, entsprechender Ausbau,

sichere Gehsteige für Jung und Alt - vor allem den StadtbewohnerInnen zugute

kommen, kann die Stadt hier nicht Aufgaben des Landes übernehmen. Das würde in

kürzester Zeit zu einem riesigen Loch in der Stadtkasse führen. Eigene Aufgaben

der Stadt, die gewiss von niemand anderem übernommen werden, könnten dann nicht

mehr wahrgenommen werden. Zuständig für die Forderungen der BürgerInnen ist

damit allein das Land.

 

 

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