Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz: Hohe Kosten, aber Wünsche der Eltern unberücksichtigt

04.10.2006

„Die Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz bringt hohe Kosten und geht an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbei“ kritisieren heute, Mittwoch, 4. Oktober 2006, Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden und Sozialressortchef Bürgermeister-Stellvertreter Josef Huber. Die Stadt Salzburg als größter Kindergarten-Betreiber, die Gemeinden des Landes und die privaten Kindergarten-Träger sind sich in ihrer Kritik einig, fügen Schaden und Huber hinzu. „Die Novelle bringt im Land Salzburg keinen einzigen zusätzlichen Kindergartenplatz, treibt die Personalkosten in die Höhe und gefährdet die bewährte Struktur an privaten Kindergärten“, argumentiert Schaden gegen den Entwurf.

Der Entwurf zur Gesetzesnovelle beschränkt sich auf die plakative Forderung nach einer Reduktion der Gruppengröße von derzeit maximal 25 auf 20 Kinder. Tatsächlich beträgt derzeit im Land Salzburg die durchschnittliche Gruppengröße in der Kindergarten-Vormittagsbetreuung 21 Kinder. In der Stadt Salzburg werden in 31 kommunalen Kindergärten derzeit mehr als 2.100 Kinder in 88 Gruppen betreut. Salzburg hat bei den Kindergärten die Vollversorgung erreicht. Die im Kinderbetreuungsgesetz vorgesehene Absenkung der Gruppengröße würde in der Stadt Salzburg nach der schrittweisen Einführung einen jährlichen Mehraufwand von 1,2 Millionen Euro verursachen, für die Personalsubvention an die privaten Betreiber weitere 370.000 Euro. „ Außerdem liegt der Beitrag des Landes an Kommunen und private Kindergarten-Betreiber im Österreich-Ranking auf den hinteren Rängen“, kritisiert Bürgermeister-Stellvertreter Huber.

Die wirklichen Bedürfnisse von Eltern und Kindern würden hingegen in der Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz nicht berücksichtigt, wiederholen Heinz Schaden und Josef Huber ihre Kritik an dem Entwurf. Wichtig wären demnach:
Flexibilisierung und Ausdehnung der Öffnungszeiten: Ist in der Stadt schon umgesetzt und für viele Familien parallel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten dringend nötig.

Einbeziehung der Horte in die Finanzierungsbeteiligung des Landes: Derzeit beträgt der Landesanteil an den Personalkosten Null, er sollte nach Vorstellungen der Stadt innerhalb von 5 Jahren auf 50 Prozent angehoben werden. Der Personalaufwand der Stadt für die gut 50 Hortnerinnen beträgt derzeit etwa 1,6 Millionen Euro pro Jahr.

Kostenbeteiligung bei der Integration von Migrantenkindern: Ziel ist es auch hier, die Kosten für zusätzliche Betreuung 50 : 50 zwischen Gemeinden und Land zu teilen.

Gemeindeübergreifende Flexibilisierung der Kindergartensprengel: Ziel ist eine gesetzliche Verpflichtung (statt bisher freiwillige Leistung) für Gemeinden, Kosten für die Nutzung von Kindergarten- oder Hortplätzen in anderen Gemeinden zu refundieren. Betroffen sind hier PendlerInnen, die ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in einem Kindergarten oder Hort unterbringen.

Da die vorliegende Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz aus den geschilderten Gründen für die Gemeinden im Land Salzburg nicht akzeptabel ist, wurde bekanntlich durch Städte- und Gemeindebund der Konsultationsmechanismus ausgelöst. Solange dieser besteht, kann das Land die Regelung nur dann beschließen, wenn es sämtliche Mehrkosten übernimmt.

Greifeneder, Johannes (20222)