170 Schanigärten in der Stadt Salzburg warten auf Sonne und Gäste
Auch wenn es in den letzten Tagen noch unangenehm kühl war: die warme Jahreszeit ist unaufhaltbar im Anmarsch. Endlich! Und wenn dann die Sonne wärmend lacht, braucht es oft nur ein Tischerl im Freien, eine kleine Stärkung – und schon ist der Urlaub vom Alltag perfekt. Dabei muss es beileibe kein klassischer Gastgarten sein, der diesen Luxus mitten in der Stadt möglich macht. Auch die Schanigärten „gleich ums Eck“ halten da locker mit.
So sprießen jeden Frühling einladende Sitzgruppen vor Lokalen sprichwörtlich aus dem Asphalt. Rund 170 Gastgärten auf öffentlichem Gemeindegrund wurden bis April 2010 im gesamten Salzburger Stadtgebiet bewilligt“, weiß Dieter Hollweger vom städtischen Grundamt (MA 8/04): „Wobei der Begriff Schanigarten, der in Österreich gerne für diese freundlichen Rastplätze verwendet wird, einen Gastgarten auf öffentlichem Grund beschreibt, mit dem - durch Aufstellen von Tischen und Stühlen direkt vor dem Lokal - die Geschäftsfläche erweitert wird“.
Eine Definition, die auch verständlich macht, dass die Stadt – schließlich ist sie Grundeigentümerin – hier ein Wörtchen mitzureden hat. Bei der Stadtbild-Wirkung und Abgrenzung der Gastgärten etwa, wo die Einhaltung gestalterischer und sicherheitstechnischer Bestimmungen Themen sind. Das gilt ganz besonders im Bereich der Altstadt.
Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen laut Verordnung der Stadt Salzburg jedenfalls von 8 bis 24 Uhr betrieben werden, sofern hier Speisen und Getränke nur konsumiert und nicht zubereitet werden. Auf deutlich sichtbaren Schildern sowie bei Bedarf auch vom Gastgewerbetreibenden selbst muss darauf hingewiesen werden, dass in diesen Gastgärten aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes lautes Sprechen, Singen und Musizieren untersagt ist (in „reinen Wohngebieten“ nach dem Flächenwidmungsplan gelten aber die im Gesetz vorgesehenen Schlusszeiten von 23 Uhr).
Wir sagen Ihnen, was alles notwendig und wichtig ist, um in der Stadt Salzburg einen Schanigarten betreiben zu dürfen.
Genehmigung eines Schanigartens
LokalbetreiberInnen, die Interesse an einem Gastgarten vor ihrer Tür haben, brauchen als erstes die Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg (als Grundeigentümerin) hinsichtlich der Grundbenützung – und damit vom Grundamt eine zivilrechtliche Genehmigung.
Bei diesem formlosen Ansuchen (an die: Stadtgemeinde Salzburg, MA 8/04 Grundamt, Rathaus, Kranzlmarkt 1, 5024 Salzburg bzw. grundamt@stadt-salzburg.at) geht es vor allem um eine detaillierte Bekanntgabe der Lage und Größe der Fläche (mit Lageplan) sowie der beabsichtigten Anzahl der Gartentische und Stühle. Das Grundamt als erste Anlaufstelle holt in der Folge die erforderlichen Stellungnahmen der einzelnen Fachämter ein. Um die ortsbildschutzrechtliche Beurteilung einholen zu können, müssen vom Bewerber/der Bewerberin auch genaue Angaben zu Mobiliar, Farbwahl, Dekoration etc. gemacht werden. Von den Fachleuten der Stadt abzuklären sind die verkehrs- und straßenrechtliche Situation (z.B. Verkehrssicherheit, Durchgänge und Durchfahrten) ebenso wie die gewerberechtlichen Voraussetzungen des Betriebes (zB. Anzahl der Toiletten).
Die Ergebnisse werden dann dem jeweils zuständigen Ausschuss des Gemeinderates der Stadt Salzburg zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern positiv, erfolgt durch das Grundamt die zivilrechtliche Genehmigung. Neben dieser sind für die Errichtung und den Betrieb eines Schanigartens, je nach bestehender Voraussetzungen, noch weitere behördliche Bewilligungen (Betriebsanlagengenehmigung der MA 5/01–Baurechtsamt sowie eine straßenpolizeiliche Genehmigung der MA 5/04–Verkehrs- und Straßenrechtsamt) erforderlich!
Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 8.1.) geregelt, die auf der homepage der Stadt Salzburg (www.stadt-salzburg.at / Stadtverwaltung / Abteilung 8) zu finden ist.

Beliebte Rastplätze für Einheimische und Gäste: die Schanigärten.
Strobl-Schilcher, Gabriele, Dr. (11399)