Kulturausschuss: 50.000 Euro Sonderförderung für Osterfestspiele
Investitionszuschüsse für evangelische KirchenDie Osterfestspiele 2020 hätten von 28.3. bis 13.4. stattfinden sollen. Unmittelbar vor dem Start des Festivals, am 12.3.20, wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie ein behördliches Veranstaltungsverbot erlassen und das Festival musste abgesagt werden. Trotz der daraus resultierenden Verluste konnte die Geschäftsführung das Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag 30.6.) abschließen, ohne die volle Summe der Ausfallshaftung der öffentlichen Hand (maximal 333.333 Euro von der Stadt) in Anspruch nehmen zu müssen. Rund 80.000 Euro sind daher aus diesem Posten als unverbrauchte Budgetmittel verblieben.
In der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am 19.11.2010 wurden 50.000 Euro dieser Mittel als Sonderförderung für die Saison 20/21 beschlossen, mit der Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen auf Grund der vorgesehenen Pandemie-Sicherheitsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Sonderförderungen in selber Höhe kommen auch von den OFS-Gesellschaftern Land und Salzburg Land Tourismus. Betont wurde, dass die Sonderförderung von der Osterfestspiele GmbH auf einer eigenen Kostenstelle zu verbuchen ist und für die Subventionskontrolle gesondert dargestellt und begründet werden muss. Nicht verbrauchte Mittel müssen an die Stadt Salzburg zurückgezahlt werden.
Der Beschluss fiel einstimmig; ein Zusatzantrag der Bürgerliste, zur weiteren Präzisierung der Verwendungs- bzw. allfälligen Rückzahlungsmodalitäten hatte keine Mehrheit gefunden.
Für die Internationale Thomas Bernhard Gesellschaft ITBG wurde eine Jahresförderung in Höhe von 10.400 Euro für 2020 beschlossen. Da in der ITBG personelle und inhaltliche Änderungen anstehen und eine Evaluierung der Arbeit der Gesellschaft stattfindet, werden Stadt, Land und Universität Salzburg als Fördergeber die Ergebnisse der Evaluierung abwarten, um gemeinsam eine eventuelle Neustrukturierung der Förderung ab 2021 zu planen. Mehrheitlich, gegen FPÖ.
Das Literaturhaus Salzburg muss seit März 2020 viele Veranstaltungen und Angebote in digitaler Form gestalten und anbieten. Als Investitionszuschuss für die Anschaffung des notwendigen professionellen Technik-Equipments hat der Ausschuss mehrheitlich einer Förderung in Höhe von 5.000 Euro zugestimmt (gegen FPÖ).
Einstimmig fielen die Beschlüsse für folgende Förderungen in der Kompetenz des Kulturausschusses (bis 10.000 Euro):
- 3.000 Euro Investitionsförderung an den Kunstverein Artforum Salzburg
- 5.000 Euro Investitionszuschuss an den Eisenbahner Musikverein zum Ankauf von Instrumenten
Im Sportbereich wurde ein Organisationskostenbeitrag in Höhe von 10.000 Euro für das „Salzburg Trailrunning Festival“ 2020 beschlossen. (einstimmig). Das Lauffestival konnte Covid-bedingt heuer nicht als Großveranstaltung stattfinden, sondern wurde von den Läufer*innen in Form eines „App-Run“ individuell zwischen 10. und 26. Oktober durchgeführt.
Zwei große Investitionsprojekte standen im Kultus-Bereich auf der Tagesordnung:
- In der evangelischen Auferstehungskirche (Nähe Kommunalfriedhof) ist das Dach undicht und dringend sanierungsbedürftig. Zu den Gesamtkosten von mindestens 135.000 Euro trägt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro bei.
- Die evangelische Christuskirche an der Schwarzstraße ist als häufig und gerne genutzter Ort für Konzerte etabliert. Die bestehende Orgel ist – nicht zuletzt aufgrund einer fachlich unzulänglichen Renovierung – technisch nicht mehr sanierbar und nicht mehr spielbar. Der Kostenvoranschlag der renommierten deutschen Orgelbaufirma Lenter beläuft sich auf knapp 433.000 Euro.
Einstimmig beschlossen wurde eine Investitionsförderung in Höhe von 200.000 Euro, zu Tranchen à 100.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021. Das Land hat ebenfalls noch für heuer 200.000 Euro Zuschuss zugesagt. Damit hat die Pfarre die Möglichkeit, den Auftrag noch heuer zu erteilen. Insgesamt sind rund 36 Monate Herstellungszeit für die neue Orgel zu erwarten.
Hinweis: Korrektur zum Abstimmungsergebnis "Osterfestspiele" wurde um 17:00 durchgeführt. Die Bürgerliste stimmte dem Hauptantrag zu, daher einstimmiger Beschluss.
Cay Bubendorfer