Corona: Härtefallfonds der Stadt mit 200.000 Euro steht zur Verfügung

14.06.2021
Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie fürs Wohnen einstimmig im Senat beschlossen

In seiner Sitzung am 14. Juni 2021 beschloss der Salzburger Stadtsenat einstimmig einen mit 200.000 Euro dotierten Corona-Härtefallfonds. Das Geld steht für Kinder und Jugendliche sowie für Zuschüssen zum Wohnen zur Verfügung. Dank Parteienvereinbarung ist es ab sofort abrufbar.

Konkret gibt es damit:

  • Einen Sonderfördertopf (insgesamt 90.000 €) für Nachhilfe-Aktionen, spezielle Lernprogramme sowie zur Sprachförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Direkte Hilfen im Einzelfall (insgesamt 10.000 €) werden von der MA 3/02 Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt.
  • Im Bereich Wohnen stehen im Härtefallfonds 100.000 € zur Verfügung. Sie können bei Mietrückständen und für Stromrechnungen in durch Corona verursachten Notlagen eingesetzt werden. Die Abwicklung erfolgt hier durch die Caritas.
  • Darüber hinaus wird die KgL-Wohnungsverwaltung der Stadt ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen auf den halben Mietrückstand, höchstens jedoch 1.500 Euro, zu verzichten.

Radabstellanlage Nelböckviadukt

Neben dem Hotel- und Bürogebäude Perron beim Nelböck-Viadukt wird eine neue Radabstellanlage entstehen. Die ÖVP – die beim letzten Senat damit „auf Klub“ gegangen war – stimmte nun mit der Auflage zu, dass die Nutzung der bestehenden Radgarage beim Bahnhof bis Herbst 2022 von derzeit 33 % auf 50 % gesteigert wird. Ihr Zusatzantrag wurde nach Diskussionen einstimmig angenommen. Für die neue Anlage beim Nelböck-Viadukt pachtet die Stadt den Grund von den ÖBB für 144 Euro pro Jahr. In einer Stahlkonstruktion werden 148 Stellplätze in Doppelstockparkern bereitgestellt. Die Gesamtkosten sind mit 332.000 Euro veranschlagt.

Dirimierung bei Anträgen

Die Subventionen für Soziale Einrichtungen werden 2021 um zwei Prozent erhöht. Ausgenommen davon ist die Antidiskriminierungsstelle. Die Annahme eines dazu gestellten FPÖ-Antrags erfolgte mit Dirimierung (Zweitstimme) des Bürgermeisters gegen SPÖ und BL. Ebenfalls mit Dirimierung und den Stimmen von ÖVP und FPÖ zurückgewiesen wurde ein Antrag der BL, der mehr als die ausverhandelten 70 % aller gswb-Wohnungen im Vergaberecht der Stadt vorsah. Der Hauptantrag dazu wurde einstimmig angenommen.

Karl Schupfer