Nach Finanzamtsprüfung: Stadt muss Lohnsteuer nachzahlen

Bgm. Preuner: Keine Nachteile für Beschäftigte wegen Neubewertung bei Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
01.09.2022

Das Finanzamt hat in der Stadt Salzburg eine Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 durchgeführt. Bei rund 3.200 Bediensteten und Personalausgaben von 190 Millionen Euro jährlich ergab sich ein Nachzahlungsbetrag von knapp 400.000 Euro pro Jahr (0,21 %). 175.000 Euro davon für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.

„Wir werden dafür sorgen, dass es durch die Neubewertung hier zu keinen finanziellen Einbußen bei den Beschäftigten kommt“, gibt Bürgermeister Harald Preuner klar die Richtung vor. Es gebe diesbezüglich bereits Gespräche mit der Personalvertretung.

Die Arbeitgeberin Stadt muss ja die Lohnsteuer von den Bediensteten einbehalten und ans Finanzamt abführen. Für gewisse Mitarbeiter:innen würde sich die Neubewertung der Zulagen nun auf dem Lohnzettel mit bis zu 150 Euro netto weniger auswirken. „Das ist viel Geld für die oder den Einzelnen. Das werden wir abfedern, weil wir gerade in diesen Bereichen die Mitarbeiter dringend brauchen!“, sagt Magistratsdirektor Maximilian Tischler.

Bedienstete etwa in der Pflege, bei der Feuerwehr, der Müllabfuhr, im Straßenbau, bei den Stadt:Gärten, die Bergputzer oder auch die Totengräber bekommen zusätzlich zum Gehalt eine Schmutz-, Erschwernis bzw. Gefahrenzulage. Sie ist laut Einkommensteuergesetz bis zu einer Höhe von 360 Euro monatlich steuerfrei.

Nun schaut es u.a. so aus:

  • Bei Feuerwehrmännern sieht das Finanzamt die Gefahrenzulage nicht mehr gerechtfertigt, weil die Gefahr in ihrer Arbeit nicht überwiegt.
  • Bei Bediensteten im Recyclinghof wird die Schmutzzulage nicht mehr anerkannt.
  • Bei der Müllabfuhr sollen zwar die Aufleger generell noch das gesamte Geld ausbezahlt bekommen, die Fahrer aber nur mehr teilweise.
  • Bei der Pflege sollen laut Finanzamt künftig nur diejenigen weiter den Gesamtbetrag bekommen, die direkt am Menschen arbeiten.

Neben der Besteuerung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen betrifft ein großer Teil des Nachzahlungsbetrages auch die von der Stadt übernommenen Anwaltskosten im SWAP-Verfahren.

Karl Schupfer