EU-Wahl: Eintragung in Wählerverzeichnis für nicht-österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz Stadt Salzburg bis 26. März möglich
Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Europaparlamentswahl statt. Bis zum Stichtag 26. März 2024 können Unionsbürger:innen, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, erklären, dass sie die österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament wählen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihr Wahlrecht im Herkunftsland nicht verloren haben und einen aufrechten Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Die Eintragung kann elektronisch erfolgen (Links unten) oder persönlich unter Mitnahme eines gültigen Identitätsnachweises (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) beim zuständigen Gemeindeamt/Magistrat während der Parteienverkehrszeiten.
Für Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg ist das im Meldeservice, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock. Und zwar von Montag bis Donnerstag, jeweils 7.30 bis 16 Uhr, und Freitag, von 7.30 bis 13 Uhr.
Karl Schupfer