Silvester: Wann und wo sind Feuerwerkskörper erlaubt?

29.12.2014

Raketen, Böller und jede Menge Schweizerkracher – das neue Jahr wird auch in der Stadt Salzburg traditionell mit viel Lärm begrüßt. Um die Bevölkerung vor allzu viel Lärm zu schützen, gilt in der Stadt Salzburg folgende Regelung:

Feuerwerkskörper dürfen von 31. Dezember 2014, 12 Uhr, bis 1. Jänner 2015, 1 Uhr, gezündet werden. Im Stadtgebiet dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und deren Lärmentwicklung ebenfalls gering ist, verwendet werden. Zum Erwerb, Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Im Bereich des Domplatzes, des Mozartplatzes und des Alten Marktes dürfen auch in dieser Zeit keine Feuerwerkskörper gezündet werden, dies gilt ebenso in der unmittelbaren Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen als auch Tierheimen und Tiergärten. Ebenso ist in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten (insbesondere Tankstellen) sowie in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen und geschlossenen Räumen die Verwendung von Feuerwerkskörpern verboten.

Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper

Eva Kuchner-Philipp