BAUBEHÖRDE ERTEILT INSTANDSETZUNGSAUFTRAG FÜR SAFE-HAUS
baubehörde erteilt instandsetzungsauftrag für safe-haus
Frist zur Behebung der Baugebrechen: Spätestens 30. Juni 1995
Mit einem Bescheid hat die Baubehörde dem Eigentümer SAFE für das Objekt Ernest-Thun-Straße 3, das sogenannte "SAFE-Haus" an der Schwarzstraße, den Auftrag erteilt, die bei der baupolizeilichen Überprüfung und Feuerbeschau Anfang dieses Jahres festgestellten Baugebrechen bis spätestens 30. Juni 1995 zu beheben.
Bürgermeister-Stellvertreter Heinz Schaden betont, daß die Stadt damit ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Erhaltung des Gebäudes wahrnimmt. Alles weitere, so Schaden, werde das im Ablauf gesetzlich exakt festgelegte Behördenverfahren ergeben.
Unter anderem schreibt der Instandsetzungsauftrag dem Eigentümer SAFE Maßnahmen für die Fundamente (Unterfangen mit Verpreßpfählen, Einbau eines Stahlbetonträgerrostes inklusive Versteifungen), Geschoßdecken (Erneuerung des Fußbodenaufbaues sowie der Deckenunterschichten, geschoßweiser Einbau von Stahlbetonrosten), Stiegenanlagen (Einbau einer Stahlbetontreppenanlage), Fenster (Versetzen von neuen Kastenfenstern mit gleicher Flügel- und Sprossenteilung wie im derzeitigen Bestand) und Türstöcke vor. Ferner sind laut Bescheid die Elektro- und Sanitärinstallationen sowie die verrostete Blitzschutzanlage des Objektes zur Gänze zu erneuern.
Presseinformation vom 01.01.1994
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