Die Stadt der Zukunft - das neue REK

14.10.2020
Bgm.-Stv. Barbara Unterkofler: Lebensqualität in der Stadt nicht nur erhalten, sondern weiter steigern
Planungen für die kommenden 25 Jahre
Bgm.-Stv. Barbara Unterkofler flankiert von Abteilungsvorstand Andreas Schmidbauer (l.) und Amtsleiter Stephan Kunze.

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) definiert die langfristigen Planungsziele für die räumliche Entwicklung der Stadt. Es gibt unter anderem Antwort auf die Fragen, in welchen Bereichen sich die Stadt weiter entwickeln soll.

„Mit dem REK blicken wir in die Zukunft unserer Stadt und geben Antworten auf die Fragen der Stadtentwicklung für die kommenden 25 Jahre: leistbares Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Klimawandelanpassung sind hier die wohl drängendsten Bereiche. Wir legen also die Planungsgrundlage für die bauliche Entwicklung der Stadt, die Bodenpolitik sowie für die Freiraumentwicklung und weitere Maßnahmen zur Klimawandelanpassung fest“, macht die ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreterin Barbara Unterkofler deutlich.

„Im Vordergrund steht dabei natürlich das Ziel, die Lebensqualität in der Stadt nicht nur zu erhalten, sondern zukünftig weiter zu steigern. Besonders wichtig ist mir dabei, die Stadt der Zukunft gemeinsam mit den Salzburger Bürger*innen zu erarbeiten. Aus diesem Grund sehen wir für die kommenden zwei Jahre umfassende Partizipation vor. Auf Grund des langen Planungshorizonts von 25 Jahren ist auch die Einbeziehung der jungen Generation von besonderer Bedeutung“, freut sich Unterkofler auf einen spannenden, partizipativen Prozess.

Rechtlicher Rahmen

Das Raumordnungsgesetz (ROG 2009) bildet die rechtliche Grundlage für das neue REK. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes ändert sich nun auch die Neuaufstellung des REK (im Vergleich zum REK von 2007): Der Fokus liegt nun auf der Flächen- und Bedarfsorientierung. Wichtige Prüfschritte im Rahmen von Widmungsverfahren (wie etwa die Umweltprüfung) werden von der Ebene des Flächenwidmungsplans auf die Ebene des REK verlagert. Neu ist zudem der verlängerte Planungshorizont, der von zehn auf 25 Jahre erweitert wurde.

Im Parteienübereinkommen nach der jüngsten Gemeinderatswahl 2019 wurde die Neuaufstellung des REK in der laufenden Funktionsperiode festgehalten und die gemeinsame Absicht formuliert: „Dieses neue REK soll schlank, stringent und übersichtlich gehalten werden und für die großen Themen wie etwa Wohnen, Wirtschaft, Mobilität und Klimaschutz eine Basis bilden.“

Rund 12 Jahre nach Beschluss des REK 2007 haben sich auch die gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen geändert: das macht die Überarbeitung des REK inklusive Neuermittlung des Baulandbedarfs für Wohnen und Arbeiten sowie Infrastruktureinrichtungen erforderlich. Darüber hinaus sollen Konzepte und Strategien entwickelt werden, um die Verfügbarkeit von bereits im derzeit gültigen REK festgelegten, aber bislang nicht mobilisierten Entwicklungspotentialen zu optimieren.

„Im Vergleich mit den früheren REK's erfordert der Planungshorizont von 25 Jahren eine noch intensivere Auseinandersetzung mit den Flächenpotentialen sowie Bedarfsprognosen für Wohnen und Arbeiten“, fasst der Abteilungsvorstand für Raumplanung und die Baubehörde, Andreas Schmidbaur, die Herausforderungen zusammen.

Prozess

„Das REK soll eine Vision für die zukünftige Stadtentwicklung skizzieren. Diese Vision – in Form von Leitsätzen – bildet den Überbau und Rahmen für das REK“, stellt Unterkofler fest.

Einleitend zur Neuaufstellung des REK wird eine Evaluierung des REK 2007 vorgenommen. Dabei werden zu wesentlichen Themen der Stadtentwicklung, die bisherigen Entwicklungen sowie die aktuelle Situation erfasst, beschrieben und quantifiziert. Parallel dazu wird ein „Visionsprozess“ geführt, dabei werden in Workshops mit Expert*innen, Bürger*innen, der Politik und Interessenvertretungen Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt erarbeitet.

Aus dieser Evaluierung und Grundlagenerhebung - ergänzt um einen parallel geführten „Visionsprozess“ - ergeben sich die Handlungsfelder für die künftige Entwicklung der Stadt Salzburg.

Ein Kernelement des REK ist die Definition des Baulandbedarfs. Dieser Bauland-bedarf ist in Abschätzung der künftigen städtischen Entwicklung gemeinsam für Wohnen und für Arbeiten zu definieren. Neben der reinen quantitativen Zunahme der Bewohner*innen, Beschäftigten und Arbeitsstätten sind auch qualitative Entwicklungen und die damit einhergehenden Erfordernisse zu berücksichtigen. Beispiele dafür sind demographische Entwicklungen, Veränderungen in Haushaltsgrößen oder geänderte Anforderungen von bestehenden und künftigen Wirtschaftsbetrieben. Dazu wird ein Baulandbedarfsdeckungsmodell erarbeitet.

Der Entwicklungsplan bildet schließlich die künftigen Entwicklungspotentiale im Rahmen des REK ab und wird gemeinsam mit dem Planungsbericht öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Einwendungen zum Entwurf erhoben werden. Nach Abschluss der öffentlichen und politischen Diskussion wird das REK zum Beschluss vorgelegt.

„Das neue REK definiert formal den planungsfachlichen und rechtlichen Maßstab für künftige Planungen und Verordnungsverfahren – Flächenwidmung und Bebauungsplanung. Vor allem ist das REK aufgrund seines Planungshorizonts von 25 Jahren ein Generationenprojekt. Aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität urbaner Gesellschaftssysteme sind eine breite fachliche Betrachtungsweise und ein offener Dialog erforderlich, um die Zukunftsfragen hinsichtlich einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Hinblick auf die angestrebten sozial-kulturellen, die klima-ökologischen, die wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Qualitäten beantworten zu können“, verweist Stephan Kunze, Amtsleiter Stadtplanung und Verkehr, auf die hohen Ansprüche an das neue REK.

Ziele

Die Erarbeitung des REK stützt sich auf folgende Ziele und Grundsätze (Auszüge aus dem ROG 2009):

  • „Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern.“
  • „Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die Zukunft in ausreichender Güte und Menge zu erhalten. Die Vielfalt von Natur und Landschaft ist zu erhalten.“
  • „Gewerbe, Industrie und Handel sind in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und zu verbessern.“
  • „Die Erhaltung und Entwicklung einer möglichst eigenständigen und nachhaltigen Energieversorgung ist zu unterstützen.“
  • „Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen und Vermeidung von Zersiedelung“

Der inhaltliche Bogen spannt sich also von leistbarem Wohnen über Wirtschaft sowie die Erhaltung der Natur und Klimawandelanpassung bis zur Energieversorgung.

Bürger*innenbeteiligung

Die Erarbeitung des REK wird in vielen Teilen als partizipativer Prozess geführt. Die Bürger*innen der Stadt werden ihre Wünsche und Vorstellungen formulieren und in den Prozess einbringen können. Dazu sind verschiedene Formate ausgearbeitet worden, die hier nur kurz vorgestellt werden:

Beginnend mit der Auftaktveranstaltung am 5. November (Covid-bedingt als Live-Stream auf der Homepage der Stadt), wird es im Anschluss eine mehrwöchige digitale Bürger*innenbeteiligung über eine eigene Online-Plattform geben.

Geplant ist auch ein Bürger*innenrat (Frühjahr 2021) mit ergebnisoffenen Fragestellungen zur Stadtentwicklung, der einen repräsentativen Querschnitt der Stadtbevölkerung abbilden wird. Dazu werden alle Haushalte in der Stadt angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen, allerdings werden selbstverständlich nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können; die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Eine Begleitgruppe junger Expert*innen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ("Future Lab") soll zudem dafür sorgen, dass jene Menschen, die auf Grund des Planungshorizontes in besonderem Ausmaß von den Festlegungen des REK betroffen sind, aktiv beteiligt sind.

Zu wichtigen Zeitpunkten der Projektbearbeitung werden zudem öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten werden. In einer späteren Projektphase sollen flächenbezogene Festlegungen auch im Rahmen von Stadtteilgesprächen zur Diskussion gestellt werden.

Zeitplan

Die Grundlagenerhebung, Bestandsaufnahme und Evaluierung wird im Frühjahr 2021 abgeschlossen. Ab nun (Oktober 2020) beginnt die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation und Konsultation, die bis ins Jahr 2022 weitergeführt wird. Zeitgleich startet der Visionsprozess der Mitte kommenden Jahres abgeschlossen wird.

Die Prüfung der Umweltauswirkungen wird vom Frühjahr 2021 bis zum Frühjahr 2022 erfolgen. Die Berichterstellung und der Entwicklungsplan sollen von Herbst 2021 bis Herbst 2022 erstellt werden. Ende des Jahres 2022 soll dann der gesamte REK-Prozess mit dem finalen Beschluss im Gemeinderat beendet werden.

Nächste Schritte

Die unmittelbaren nächsten Schritte und Termine in der Projektbearbeitung sind demnach folgende:

  •  5. November 2020: Informationsabend zum Auftakt – online(www.stadt-salzburg.at/rek-neu)
  • Anschließend: Durchführung der ersten Phase der digitalen Bürger*innenbeteiligung
  • 26. November 2020: Workshop zur Visions- und Leitsatzdefinition mit den politischen Vertreter*innen
  • Dezember 2020/ Jänner 2021: Workshop zur Visions- und Leitsatzdefinition mit den an-deren Magistratsabteilungen
  • Ende Jänner 2021: Erstes Treffen Begleitgruppe junger Expert*innen
  • Mitte Februar 2021: Workshop zur Visions- und Leitsatzdefinition mit Interessensvertretungen, Initiativen, etc.
  • Frühjahr 2021: Durchführung eines Bürgerrats zur Visions- und Leitsatzdefinition
  • Laufend bis Frühjahr 2021: Abschluss der Grundlagenerhebungen und Erstellung des Grundlagenberichts

Stefan Tschandl