Prozess für Neuaufstellung des REK findet einhellige Zustimmung

15.10.2020
Planungsausschuss diskutiert Beteiligungsmöglichkeiten für das räumliche Entwicklungskonzept

Zwei Jahre werden Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit an der Neuerstellung des räumlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Salzburg arbeiten. Der Planungsausschuss befürwortete heute einstimmig die von Bürgermeister-Stellvertreterin Barbara Unterkofler vorgelegten Prozessschritte. Intensiv diskutiert wurden die Möglichkeiten der Bürger*innenbeteiligung, um trotz vieler sich laufend ändernder Vorsichtsmaßnahmen und Vorschriften wegen der Corona-Pandemie einen transparenten Prozess durchführen zu können. Auch die Frage der Einbeziehung jüngerer und älterer Menschen wurde ausführlich erörtert. Wie berichtet (Link am Ende des Artikels) sollen sowohl ein Bürger*innerat als auch ein Beirat junger Menschen mithelfen, Leitsätze für die zukünftige Entwicklung der Stadt zu formulieren.

Ebenfalls einstimmig befürwortet wurde vom Ausschuss ein bestehendes Erhaltungsgebot für ein 130 Jahre altes Gebäude im Süden der Stadt zu wahren. Die zugezogenen Sachverständigen waren der Auffassung, dass die Instandhaltung wirtschaftlich vertretbar ist, darum darf das Haus, welches nur marginale Baugebrechen aufweist, nicht abgerissen werden.

Der Bebauungsplan der Aufbaustufe für ein Nahversorgungszentrum in Itzling sieht die Errichtung von Geschäften in der Sockelzone mit einem darüber schwebenden Baukörper für Büros und ein Restaurant vor. Das Projekt, welches sich neben seiner markanten Architektur auch durch eine aufwändige Freiraumplanung auszeichnet, soll nördlich der Science City Itzling einen neuen städtebaulichen Akzent setzen. Nach der positiven Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat hat sich heute auch der Planungsausschuss einstimmig zustimmend geäußert.

Die städtebaulichen Rahmenbedingen für eine Neubebauung des Grundstückes Haunspergstraße 39 sehen eine maximale Geschossflächenzahl von 1,1 und maximal vier Vollgeschosse vor. Auf Wunsch der ÖVP wird der Bauträger prüfen, ob auch von der Wohnbauforderung umfasste Kleinwohnungen errichtet werden können. Diese umfasst 2-Zimmer-Wohnungen bis 45 Quadratmeter und 3-Zimmer-Wohnungen bis 65 Quadratmeter. Die Rahmenbedingungen stellen die Grundlage für die Durchführung der Planung bzw. eines Architekturwettbewerbes dar. Auch bei diesem Tagesordnungspunkt herrschte Einigkeit, den Endbeschluss fällt der Gemeinderat.

Stefan Tschandl