Kultur-, Sport- und Bildungsausschuss: Debatte zu Gaisberg-Trail und Kinderbetreuung

18.02.2021

Sechs Punkte umfasste die Agenda im Kultur-, Sport- und Bildungsausschuss am 18.2.2021; ausgiebig diskutiert wurde das Thema Mountainbike-Trail am Gaisberg sowie die Rahmenbedingungen für eine Verkürzung der Schließzeiten in der Kinderbetreuung auf drei Wochen ab 2021.

Gaisberg Trail

Anfang 2019 hat der Verein „Salzburger Rundweg Gaisberg“ für die Errichtung eines Mountainbike Downhill-Single Trails auf dem Gaisberg eine Investitionsförderung in Höhe von 50.000 Euro erhalten. Das ursprünglich geplante Projekt - Trail von der Gaisbergspitze bis zur Gersbergalm – musste aus naturschutzrechtlichen Gründen abgeändert werden, was zu einer Verdoppelung der Kosten und schließlich zum zwischenzeitlichen Projektstopp führte. Über die bereits aufgelaufenen Vorbereitungskosten in Höhe von 24.294 Euro hat der Verein – mittlerweile mit neuer Geschäftsführung und Änderungen im Vorstand – die Abrechnung vorgelegt. Der Restbetrag (25.706 Euro) ist gemäß Subventionskontrolle zurückzuzahlen.

Der neu aufgestellte Verein „Salzburger Rundweg Gaisberg“ hat inzwischen am Projekt weiter gearbeitet und in Zusammenarbeit mit einem neu gegründeten Mountainbikeverein mehrere neue Varianten entwickelt, u.a. die relativ schnell und kostengünstig realisierbare Wiedererrichtung des „Aigen-Trails“ als erstes von mehreren Modulen.

Die ÖVP brachte einen Zusatzantrag zum Amtsvorschlag ein, mit dem die nicht verbrauchte Restsumme zweckgebunden für die Instandhaltung der (noch zu errichtenden, dann städtisch betreuten) BMX-Strecke in der Josefiau verwendet werden solle.

Ressortchef Vizebürgermeister Auinger wies darauf hin, dass die BMX-Strecke nicht in sein Ressort falle und dass es sich hier um Subventionsgelder der Abteilung 2 handle, die jedenfalls nicht für Errichtungsaufgaben anderer Ämter bzw. Abteilungen (diesfalls etwa Naturschutz, Stadtgärten, Bauabteilung) eingesetzt werden sollten. Das Sportressort könne jedoch einen Verein fördern, der die Betreuung für die BMX-Strecke übernimmt sowie anfallende Versicherungskosten übernehmen. Da am Vorhaben Gaisberg-Trail aktiv weitergearbeitet werde, werde auch hier weiterer Förderbedarf bestehen.

Um die offenen Finanzierungsfragen vor einer Entscheidung zu klären, entschied sich der Ausschuss für Weiterleitung des Amtsberichts an den Senat.

Verkürzung von Schließzeiten in der Kinderbetreuung

Nicht nur die Covid-Krise, auch die insgesamt veränderte gesellschaftliche Arbeits- und Lebensrealität haben deutlich gemacht, dass eine Neuregelung der Schließzeiten in der Kinderbetreuung notwendig wird.
Bis 2020 waren Kindergärten und Horte der Stadt Salzburg während der Sommerferien für sechs Wochen geschlossen; im Rahmen der Ferienanmeldung konnten Eltern ihre Kinder während dieser Zeit in anderen Einrichtungen betreuen lassen. Im Sommer 2020 wurden die Einrichtungen Covid-bedingt nur für zwei Wochen geschlossen, um Betreuungsmöglichkeiten weitestgehend ohne Durchmischung der Kinder und des Personals zu bieten.

Neu: Generell nur noch drei Wochen Sommerpause

Die neue Regelung sieht verkürzte Sommerschließzeiten von drei Wochen für Kleinkindgruppen (wie bisher), Kindergärten und Horte (bisher sechs Wochen) vor.

Während der Weihnachts- und Osterferien werden Kindergärten und Horte wie bisher  bedarfsorientiert geöffnet. Allerdings sorgen nun fixierte Kooperationen zwischen jeweils zwei Einrichtungen dafür, dass die Kinder auch beim „Ausweichen“ an einen anderen Standort jeweils in derselben, vertrauten Umgebung, mit vertrauten anderen Pädagog*innen und Kindern, betreut werden können.

Kleinkindgruppen werden zu Ostern und Weihnachten ab zwei Kindern geöffnet.

Die Verkürzung der Sommerschließzeiten auf drei Wochen ist mit Herausforderungen auf pädagogischer, personeller und organisatorischer Ebene verbunden. Für die Umsetzung wurde ein Bündel von Maßnahmen entwickelt: 

  • Damit Pädagog*innen ihre Urlaubstage außerhalb der 3-wöchigen Sommerpause konsumieren können, wurden acht neue Dienstposten für „Springerinnen“ im Stellenplan 2021 beschlossen.
  • Darüber hinaus werden kleine Einrichtungen (zwei bis drei Gruppen) im Sommer zusammengelegt, um Urlaube möglichst in der Ferienzeit zu ermöglichen und somit Engpässe durch Krankenstände, Kündigungen oder sonstigem Personalwechsel zu vermeiden.
  • Wenn Eltern ihre Kinder während der Schließzeit zur Betreuung in einer Kooperationseinrichtung anmelden, müssen sie die Notwendigkeit der Betreuung begründen (etwa wegen Saisonarbeit kein Urlaubsanspruch im Sommer).
  • Denn aus pädagogischer wie auch rechtlicher Sicht ist vorgesehen, dass auch die Kinder pro Jahr insgesamt fünf Wochen, davon zumindest zwei Wochen durchgehend, „Urlaub vom Kindergarten“ machen.

Kleinere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in den Einrichtungen werden auch während einer dreiwöchigen Schließung machbar sein; im Falle von aufwendigen Umbauten werde man während der Bauzeiten an Alternativstandorte gehen, erläuterte die Amtsleiterin.

Im Laufe der Diskussion tauchten zahlreiche weiterführende Fragen auf, u.a. zum Stand der Digitalisierung in Organisation und Verwaltung sowie zum Informationsfluss (zwischen Bund, Land, Stadt, Amt, Einrichtungen bis hin zu Eltern).

Dem Antrag der Bürgerliste auf Klubberatungen, um sich intensiver mit offenen Punkten beschäftigen zu können, stimmten alle Fraktionen zu. Wiedervorlage im nächsten Kulturausschuss am 4.3.2021; der weitere Fristenlauf zur Vorlage im Senat und Gemeinderat wird dadurch nicht verzögert.

Außerdem heute diskutiert und beschlossen:

  • IKW-Förderungen des Kulturausschusses im Februar 2021 (7.001 bis 10.000 Euro):
    8.000 Euro Jahresförderung an den Verein Sonnenorchester, 10.000 Euro Förderung für das Projekt „Gold“ an die Hungry Sharks, 10.000 Euro Jahresförderung für den Verlag Edition Tandem (einstimmig)
  • Jahresförderung in Höhe von 60.000 Euro an den Verein MARK für kulturelle und soziale Arbeit im Jahr 2021 (gegen FPÖ)
  • Jahresförderung an den ASV Salzburg in Höhe von 10.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs sowie 15.000 Euro Basisförderung für den Betrieb einer polysportiven Sportanlage (einstimmig)
  • Die Ortsstelle Salzburg-Stadt der Österreichischen Wasserrettung erhält eine Jahresförderung für den laufenden Betrieb in Höhe von 8.000 Euro sowie einen Investitionszuschuss in Höhe von 150.000 Euro für den Ankauf eines Tauchroboters und eines Motorbootes mit Jetantrieb. (einstimmig)  

Cay Bubendorfer