Kurzparkzonen-Überwachung: Senat gibt grünes Licht für Bestbieter

22.02.2021
Bgm. Preuner: Privatfirma flexibler und kostengünstiger – 5,5 Mio € für drei Jahre

Die Überwachung der Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg wurde unter Einbindung eines Rechtsberaters Mitte 2020 EU-weit ausgeschrieben. Vier Angebote kamen in die engere Wahl. Gegen den Zuschlag für den Bestbieter erhoben zwei Firmen Nichtigkeitsbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht und blitzten damit im Dezember ab. Am Montag, 22. Februar 2021, gab der Stadtsenat nun mit Parteienvereinbarung grünes Licht für den sofortigen Vertragsabschluss (gegen FPÖ).

25 Aufsichtsorgane werden die Überwachung der Kurzparkzonen in der Landeshauptstadt sicherstellen. Sie sind von Montag bis Freitag, 9 bis 19 Uhr (also 50 Stunden pro Arbeitswoche), im Einsatz. Und sie überwachen auch den Ruhenden Verkehr laut StVO (Halte- und Parkverbote, Freihalten von Behindertenparkplätzen, Hauszufahrten etc.). Die Kosten dafür betragen für drei Jahre rund 5,5 Millionen Euro.

Bürgermeister Harald Preuner: „Wir kämpfen aktuell mit der Pandemie und dem Budget. Dafür brauchen wir kurzfristig die Flexibilität von Privaten.“ Der Stadtchef hatte errechnen lassen, dass inklusive Overhead- und Büro-Personal mindestens 31,25 Stadt-Mitarbeiter*innen nötig gewesen wären, um die 25 privaten Aufsichtsorgane zu ersetzen. Das hätte – je nach Qualifikation – Mehrkosten von 455.000 bis 900.000 Euro verursacht.

FPÖ-Klubchef Reindl kritisierte, dass der soziale Gedanke bei dieser Vorgangsweise zu kurz komme und man einen Strategiewechsel nach Linzer Vorbild anstreben solle. SPÖ-Klubvorsitzende Andrea Brandner verlangte ein Gesamtkonzept und mehr Gespräche. ÖVP-Klubobmann Christoph Fuchs verwies darauf, dass es in der Branche aufrechte Kollektivverträge gebe und man „davon ausgehen kann, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.“

Karl Schupfer