Sicherheitstipps für Frauen

Schutz vor Gewaltangriffen

SICHERHEITSTIPPS
SICHERHEITSTIPPS

„Warum soll ich die Straßenseite wechseln, um nicht blöd angemacht zu werden?“, fragen sich viele Frauen zurecht.

Und trotzdem: Auch, wenn wir unsere Rechte kennen, scheint es oft leichter, potenziellen Eskalationen aus dem Weg zu gehen:

  • die Straßenseite wechseln,
  • unerwünschte Sprüche oder
  • die ein oder andere Tätschelei erdulden.

Das Frauenbüro der Stadt Salzburg findet das problematisch und hat es sich deswegen zur Aufgabe gemacht, Tipps und Tricks zur Verfügung zu stellen, damit ein „Nein“ nicht mehr ganz so schwer von den Lippen geht.

#14 Angriff als letzte Notwehr

Mädchen und Frauen sind im Alltag oft mit Situationen konfrontiert, in denen die eigene Wohlfühlzone gefährdet wird. Das kann in Form von Hänseleien, Mobbing, Übergriffen, sexueller Belästigung, aber auch durch bedrohliche Situationen passieren. Um sie zu stärken, bietet das Frauenbüro der Stadt Salzburg Selbstverteidigungskurse an. Mit wenigen Tipps und Tricks wird das Selbstbewusstsein gestärkt und Techniken gegen potenzielle Angreifer beigebracht.

Frauen fallen bei einem Angriff oft in eine Schockstarre. In Selbstverteidigungskursen wird geübt, eine angreifende Person selbstbewusst anzusprechen und mit lauter Stimme abzuweisen. Dadurch kann man oft von vorneherein Gewalt entgegenwirken. Das Ziel sollte immer lauten: Deeskalieren und unverletzt bleiben.

Kommt es trotzdem zu einer körperlichen Auseinandersetzung, ist es auch hilfreich, die Rechtslage zu kennen:

§ 3 StGB (1): „Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.“

Ist die angreifende Person körperlich überlegen, hat das Opfer das Recht, sich mit allen Mitteln zu verteidigen, um sich selbst zu schützen. Auch wenn es dabei unter Umständen die Grenzen der Notwehr überschreitet:

§ 3 StGB (2): „Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.“

Legale Selbstverteidigungswaffen
Oft hilft das Mitführen von kleinen Selbstverteidigungswaffen, um sich sicherer zu fühlen. Beim Gebrauch mancher Waffen ist jedoch Vorsicht geboten. Diese können im schlechtesten Fall gegen einen selbst eingesetzt werden.

Pfefferspray: Dieser sollte griffbereit sein, ansonsten kann die Zeit fehlen, um die angreifende Person damit abzuwehren. Der Spray ist mit wenig Übung anwendbar, kann jedoch gegen das Opfer eingesetzt werden, wenn es entwaffnet wird.

Kubotan: Der Kubotan ist ein kleiner harter Schlagstock (meist 10 bis 20 cm lang), der zum Beispiel als Schlüsselanhänger mitgeführt werden kann. Achtung: eine effektive Selbstverteidigung mit einem Kubotan braucht Übung!

Wirkungsvoll ist auch die Verwendung eines Schlüsselalarms / Schrillalarms. Wird er aktiviert, löst er einen Alarm mit einer Laustärke von bis zu 120 dB aus. Das ist lauter, als der Lärm eines Presslufthammers und auch für den Angreifer unangenehm. Zusätzlich werden durch den Alarm auch andere Personen auf die Situation aufmerksam.

Oft lenkt jedoch das „aus der Tasche holen“ vom eigentlichen Angriff ab und kostet wertvolle Sekunden. Deshalb ist es sinnvoll, zu lernen, sich bei körperlichen Angriffen selbst zu verteidigen. Dabei ist es wichtig, die richtigen Tricks und Techniken zu kennen, die einen Größen-, Gewichts- oder Kraftunterschied ausgleichen.

Tipps und Griffe

  • Lautes Schreien schreckt manche angreifende Person ab. Rufen Sie mit einer möglichst tiefen Stimme und selbstbewusst „Hau ab“ oder „Lass mich in Ruhe“.  Dadurch stärken Sie Ihre Position und zeigen, dass Sie kein leichtes Opfer sind.
  • Wildes Um-sich-Schlagen kann im Notfall helfen. Besser sind jedoch gezielte Schläge auf gewisse „K.O.-Punkte“ am Körper. Dazu zählen Augen (Reindrücken mit den Fingern), die Nase (ein Schlag mit dem Handballen von unten gegen die Nase), Genitalien oder ein Tritt gegen das Schienbein (trifft direkt den Knochen).
  • Auch Kratzen, Beißen oder Kneifen kann die angreifende Person verletzen.

Um diese Griffe zur Selbstverteidigung im entscheidenden Moment richtig einzusetzen, braucht es viel Übung. Mithilfe eines Selbstverteidigungskurses können bestimmte Bewegungsabläufe automatisch abgerufen werden – denn zum Nachdenken bleibt meist keine Zeit.

Selbstverteidigungskurse in Salzburg

„Drehungen“ vom Frauenbüro der Stadt Salzburg
Kursort: St. Virgil Salzburg, Ernst­Grein­Straße 14, Salzburg­Aigen
Information und Anmeldung unter 0662 8072­2045 oder frauenbuero@stadt­salzburg.at

www.stadt-salzburg.at/pdf/drehungen_2019.pdf

Das Frauenbüro bietet die Kurse jedes Jahr an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und dem Sonderpädagogischen Zentrum an. Die Kurse können als schulbezogene Veranstaltung stattfinden und sind an den Schulen kostenfrei.

Karateclub Salzburg
Böhm-Ermolli-Straße 3, 5020 Salzburg
0664 533 88 73
Anmeldung unter: www.karateclub-salzburg.at/kontakt.html

Defence Lab Salzburg
Lieferinger Hauptstraße 93, 5020 Salzburg
0660 83 93 050
Anmeldung unter: info@defence-lab.at

Polizeisportverein Salzburg / PSV Salzburg Jiu Jitsu und Selbstverteidigung
Frohnburgweg 5, 5020 Salzburg
0 650 76 10 938
Anmeldung unter: office@psv-jiujitsu.at

Krav Maga Schule Salzburg
Wiesbauerstrasse 3
office@kravmaga-salzburg.at

#13 Gewalt an Frauen ist (meist) ein Männerproblem

Es ist ein schon irgendwie kurios. Laut Statistik sind im öffentlichen Raum überwiegend Männer körperlicher Gewalt ausgesetzt. Innerhalb der Familie und der eigenen vier Wände geht der überwiegende Großteil der Gewalt hingegen von Männern aus. Obwohl auch Männer von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind, geht der Mehrheit der Gewalttaten auf ihre Kappe.

Über 85 % der Gefährder sind männlich
Eine von fünf. So viele Frauen sind laut Statistik ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Jede 3. Frau erfährt ab dem selben Alter eine Form von sexueller Belästigung. Und es geht noch weiter. 2018 gab es in Österreich laut Kriminalstatistik 41 Morde an Frauen. 2014 wurden im Vergleich dazu 19 Frauen umgebracht. Ein trauriger Höchststand. Beim überwiegenden Teil der Frauenmorde bestand ein Beziehungs- oder familiäres Verhältnis (z.B. Partner oder Ex-Partner) zwischen Täter und Opfer. Ein ähnliches Bild zeigt die Statistik der Klient*innen von Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen. Im Jahr 2017 waren 83 % der hilfesuchenden Personen Frauen und Mädchen. 88 % der Gefährder waren männlich. Gewalt in der Familie ist also kein geschlechtsneutrales, sondern ein geschlechtsspezifisches Problem, das spezielle Maßnahmen erfordert. Denn: Jede Form von Gewaltanwendung ist verboten und strafbar.

Gewalt geht immer von der ausübenden Person aus – niemals vom Opfer!
Sowohl dem Opfer, als auch der gewaltausübenden Person muss klar sein, dass immer letztere Schuld an der Situation hat – und niemals das Opfer. Um das Problem „an der Wurzel“ zu packen, ist geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit umso wichtiger. Die Zahl von 88 % (2017) männlicher Gefährder muss deutlich sinken. Inzwischen gibt es in Österreich viele Männerberatungsstellen, die Gewaltprävention für Burschen und Männer anbieten.

Zum Angebot der Beratungsstellen zählen unter anderem:

  • Probleme mit Scheidung und Besuchsrecht
  • Beratung bei Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder Erziehung
  • Beratung, wenn die Gewalttätigkeit beendet werden möchte
  • Psychologische Hilfeleistung, wenn man ein Kind sexuell missbraucht hat
  • Psychologische Hilfeleistung, wenn ein Mann als Junge sexuell missbraucht wurde

Die Beratungseinrichtungen sind überzeugt, dass gewalttätige Jungen und Männer lernen können, Verantwortung zu übernehmen. Und zwar sobald sie sich mit den eigenen Gefühlen und Bedürfnissen auseinandersetzen. Im Rahmen von Workshops, Seminaren und Gesprächen wird hier Hilfeleistung angeboten.

Insgesamt braucht es jedoch weitere Maßnahmen, um eine erfolgreiche Gewaltprävention umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise auch polizeiliche Wegweisungen, zivil- oder strafrechtliche Verfügungen oder strafrechtliche Sanktionen. Männersensibilisierung kann jedoch helfen, ein Bewusstsein zu schaffen und dadurch die Zahl der Gewaltverbrechen, die von Männern ausgehen, zu senken.

männerwelten 
In Salzburg bietet der Verein „männerwelten“ professionelle Beratung von Männern für Männer. Die Themen umfassen Partnerschaft, Beruf, Trennung, Vater-Sein, Sexualität oder

Gewaltberatung und -prävention. Letztere setzt im Schul- und Jugendbereich an und thematisiert Männerrollen und Vorstellungen, wie „Mann“ zu sein hat.

männerwelten, Bergstraße 22/4: 0662 883 464

Weitere Anlaufstellen für Männer:

  • Männerbüro Hallein, Griesmeisterstraße 1 / 2, 5400 Hallein und
  • Männerbüro Salzburg, Kapitelplatz 6: 0662 8047-7551

#12 Tipps für Teenies

Mädchen sollen beim Ausgehen und online Spaß haben, flirten, sich ausprobieren. Für ein ausgelassenes Miteinander ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und die Grenzen anderer zu respektieren. Beim Feiern macht flirten oft Spaß – gerade unter Alkoholeinfluss können aber unangenehme Situationen oder Belästigungen entstehen. Das ist etwas anderes. Wer sich belästigt fühlt, wer Übergriffe erlebt oder beobachtet, soll jedenfalls handeln. Das Frauenbüro der Stadt Salzburg gibt Tipps, damit Mädchen in unbehaglichen Situationen schnell und gut reagieren können.

Handle nach deinem Gefühl
Die erste Intuition lügt meistens nicht. Wenn du dich in einer bestimmten Umgebung oder bei einer bestimmten Person unwohl fühlst, dann ignoriere das nicht. Oft genügen klare Worte, um die Situation zu entschärfen. Lass’ dich auf keinen Fall zu etwas überreden, dass du nicht möchtest. Egal, ob es um das Einsteigen in ein Auto geht oder wenn sich im Gedränge jemand eng gegen dich drückt. „Greifen Sie mich nicht an! Lassen Sie mich in Ruhe!“ oder „Gehen Sie weg, aber sofort!“ sind gute Beispiele für klare Ansagen. Schau der Person dabei in die Augen, um zu zeigen, dass du dich nicht einschüchtern lässt. Denn genau darum geht es dieser meistens.

Oft sind auch andere Menschen (Passanten, Eltern, Freund*innen) in der Nähe, die auf die Belästigung aufmerksam gemacht werden und zu Hilfe kommen können. Es kann auch passieren, dass man sich in so einer Situation hilflos fühlt und nicht weiß, wie man am besten reagieren soll. Selbstverteidigungskurse oder ein Gespräch in einer Beratungsstelle können vorbeugend helfen, sich möglichst wirkungsvoll gegen An- und Übergriffe zu wehren. Merke dir: Du darfst und sollst NEIN sagen. Und musst dich nicht dafür rechtfertigen.

Ich werde gemobbt – was kann ich tun?
Mobbing ist kein neues Phänomen. Es gibt meist keinen eindeutigen Grund, weshalb ein bestimmtes Kind zum Opfer wird. Zu Mobbing zählen unter anderem: Hänseln, verbale Drohungen, Beschimpfungen, Druck ausüben, Sachen wegnehmen, Schikanieren – und das gezielt und über einen längeren Zeitraum. Bei älteren Jugendliche kommt auch oft das Thema Cybermobbing dazu.

  • Wende dich an Menschen, zu denen du Vertrauen hast. Das können Freund*innen, Familienmitglieder oder Lehrer*innen sein. Es gibt auch die Möglichkeit, dich an eine Beratungseinrichtung zu wenden. Alle Kontakte findest du ganz unten.
  • Hilfeholen ist notwendig und hat nichts mit Verpetzen zu tun.
  • Sage deutlich, was du willst – und vor allem, was du nicht willst.

Jeder Mensch ist anders, du bist niemals selbst daran schuld, wenn du aufgrund deiner Einzigartigkeit ausgegrenzt wirst.

Was kann ich tun, wenn ich Mobbing beobachte?

  • Lach’ nicht mit, wenn jemand gemobbt wird und sage auch, warum.
  • Unterstütze gemeinsam mit anderen die betroffenen Mitschüler.
  • Berichte Vertrauenspersonen (z.B. Lehrer*innen) von den Vorfällen.

Ist Mobbing strafbar?
In den meisten Fällen von Mobbing sind die Angreifer Kinder unter 14 Jahren und somit nicht strafbar. Kinder, die ihre Mitschüler mobben, können jedoch für maximal vier Wochen vom Unterricht suspendiert werden, wenn das Verhalten „eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt“. (Zitat: www.jusline.at).

Nicht nur Schüler, auch Lehrer*innen können Mobbing ausüben. Zum Beispiel, wenn sie Schüler bloßstellen und vor der ganzen Klasse demütigen. Lehrkräfte sind deliktfähig und somit strafbar. Mobbing erfüllt in den meisten Fällen den Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede. Hierbei obliegt die Anklage jedoch dem Opfer beziehungsweise dessen Eltern. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der Angreifer ein Schmerzensgeld zahlen.

Chatrooms / Internet
Mobbing und Belästigungen finden auch ihren Weg ins Internet. Wer viel Zeit online, am Handy, beim Gaming oder in sozialen Netzwerken verbringt, hat vielleicht schon einen Angriff beobachtet oder ist sogar selbst zum Opfer geworden. Mit diesen Tipps kannst du dich weitgehend vor Angriffen und Belästigungen im Internet schützen:

  • Misstrauisch sein:
    Nimm nur Freundschaftsanfragen von Personen an, die du persönlich oder vom Sehen her kennst. Die restlichen Anfragen am besten gleich löschen. Überprüfe auch deine Privatsphäre-Einstellungen und achte darauf, dass nicht alles öffentlich einsehbar ist.
  • Nicht alles verraten: Auf der Straße würdest du einer fremden Person auch nicht den Namen verraten und ein Foto von dir zeigen, oder? Deshalb solltest du es im Internet auch nicht tun.
  • Nutze die Sperr- und Meldefunktion, wenn du online attackiert wirst.
  • Speichere Screenshots von übergriffigen Nachrichten für eine spätere Beweisführung.
  • Ändere regelmäßig deine Passwörter.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
An der Schule:Beratungs- und Vertrauenslehrer*innen, Schulpsycholog*in
kija Salzburg, Gstättengasse 10, 5020 Salzburg: 0662 430 550
kija Innergebirg, Bahnhofstraße 36, 5500 Bischofshofen: 0664 611 6636
Kids-Line - Rat für junge Leute: 0800 234 123 / salzburg@kids-line.at

Kinderschutzzentrum Salzburg,
Leonhard-v-Keutschach-Straße 4, 
Tel: 0662 449 11
SaferInternet.at – Für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien: office@saferinternet.at

#11 In MEINER Wohnung habe ich das Sagen

Die eigene Wohnung ist Rückzugsort, Chill-Zone, Ideenschmiede und Wohlfühlplatz. Alles, was hier passiert, haben Sie unter Kontrolle. Angst oder Gewalt haben in den eigenen vier Wänden nichts zu suchen. Nicht nur die Wohnung, auch die Familie muss ein Rückzugsort sein. Laut Statistik waren Opfer von familiärer Gewalt 2017 in Österreich zu über 83 Prozent Frauen. 88 Prozent der Gefährder waren dabei männlich.*
Häusliche Gewalt ist wie jede Form der Gewaltanwendung verboten und strafbar. Das Frauenbüro der Stadt Salzburg unterstützt mit hilfreichen Tipps, damit Gewalt keinen Weg in die eigenen vier Wände findet.

Mögliche Reaktionen bei Gewalt in der eigenen Familie

  • Machen Sie sich klar: Sie tragen keine Schuld an der Gewalttätigkeit die Ihnen widerfährt. Verantwortlich für Gewalt ist die Person, die sie ausführt.
  • Ignorieren Sie die Gewalt, der Sie ausgesetzt sind, nicht länger. Fangen Sie an, zu handeln. Die Auflistung aller Drohungen oder Misshandlungen, die Ihnen widerfahren sind, kann ein erster Schritt sein. Diese ist bei einer späteren Anzeige hilfreich.
  • Schweigen Sie nicht länger! Vertrauen Sie sich jemandem an und überlegen Sie, welche Möglichkeiten es für Sie (und auch Ihre Kinder) gibt.
  • Vergewaltigung in der Ehe ist in Österreich ein eigener Straftatbestand, der ausnahmslos angezeigt werden kann.

Hier gibt es Hilfe für minderjährige Mädchen, die häusliche Gewalt erfahren:

Kinderschutzzentrum Salzburg: 0662 44 911
Koko – Krisenstelle für Kinder und Jugendliche: 0662 43 63 69-51
KIJA – Kinder- und Jugendanwaltschaft: 0662 43 05 50

Hilfestellen für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren:

Frauenhäuser
Salzburg: 0662 45 84 58
Hallein: 06245 80 261
Pinzgau: 06582 74 30 21

Gewaltschutz-Zentrum Salzburg
Paris-Lodron-Straße 3a/1, 5020 Salzburg
0662 870 100

Schutz durch das Gesetz
Seit 1. Mai 1997 gibt es in Österreich ein Gesetz, das Frauen und ihren Kindern bei Gewalt in der Familie raschen Schutz ermöglicht. Beamt*innen schreiten im Notfall sofort ein und ordnen die gewaltausübende Person an, sofort die Wohnung zu verlassen. Darüber hinaus kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Die Schlüssel werden abgenommen und die Wohnung und die nähere Umgebung dürfen zwei Wochen lang nicht betreten werden.

Wenn Sie befürchten, dass die gewalttätige Person trotz Betretungsverbot zurückkommt: 

  • Speichern Sie sich die Nummern von Polizei, Frauenhaus und Frauennotruf ein.
  • Legen Sie Geld zur Seite, um im Notfall Taxi, Bus, Zug oder Hotel bezahlen zu können.
  • Lassen Sie Wohnungs- und Autoschlüssel nachmachen und machen Sie ein Notfallpaket mit Geld, Sparbüchern, Dokumenten, Medikamenten, etc. Bewahren Sie es versteckt oder bei Bekannten auf, denen Sie vertrauen.

Sicherheit in der eigenen Wohnung
In der eigenen Wohnung haben negativen Gedanken und negative Menschen keinen Platz. Tipps, wenn Sie alleine leben oder sich alleine in der Wohnung aufhalten:

  • Lassen Sie keine unbekannten Personen in die Wohnung. Benutzen Sie am besten die Gegensprechanlage oder den Türspion.
  • Läuten Personen von diversen Behörden unangemeldet, fragen Sie telefonisch bei der jeweiligen Firma nach und lassen Sie sich den Ausweis bei vorgeschobener Türkette zeigen.
  • Wenn Sie sich sicherer fühlen, schreiben Sie nicht Ihren vollen Namen an die Wohnungs- oder Haustüre. Es reicht auch nur die Haus- oder Türnummer.

*Quelle: Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (2018): Tätigkeitsbericht 2017

#10 Leg dich bloß nicht mit mir an!

Zwischen Freunden ist es ganz klar: Eine innige Umarmung, ein Schulterklopfen oder ein Küsschen auf die Wange zeigen Zuneigung und Sympathie. Von allen Personen möchte man aber nicht im eigenen „Safe Space“ gestört werden. Fühlen Sie sich bedrängt und Ihrer eigenen körperlichen Freiheit eingeschränkt, ist fast immer die Rede von sexueller Belästigung oder sexueller Gewalt.

Was versteht man überhaupt unter sexueller Gewalt?
Geschlechtsbezogene oder sexuelle Gewalt liegt vor, wenn eine Person gegen ihren Willen und mit einer abwertenden Absicht im Hinblick auf ihr Geschlecht belästigt wird. Das können aufdringliche Blicke, Bilder, Nachrichten oder direkte Bemerkungen sein, aber auch unerwünschte Handlungen, wie aufgedrängte Küsse. Die extremsten Formen sind eine Vergewaltigung oder erzwungener Geschlechtsverkehr.

Sexuelle Gewalt ist immer eine Verletzung der persönlichen Grenzen und des Rechts, ohne Gewalt leben zu dürfen. Das ist strafbar. Je nach Fall kommen Gleichbehandlungsgesetze, Gewaltschutz-Gesetze oder das Strafrecht zur Anwendung.

  • Wenn Sie nicht spontan reagieren können, ist das ganz normal. Teilen Sie sich einer Person mit, wenn Sie in der Zeit nach dem Übergriff das Bedürfnis dazu haben.
  • Setzen Sie eindeutige Grenzen, wenn Sie belästigt werden und stärken Sie diese durch Worte wie „Ich will das nicht!“
  • Sagen Sie deutlich, was Sie nicht wollen: „Lassen Sie mich sofort in Ruhe.“
  • Wer zu sexuellen Handlungen zwingt, ist immer im Unrecht und trägt alleine die Verantwortung dafür. Das Opfer ist nie schuld – nicht wegen seines Outfits oder seines Verhaltens. Es gibt keine Rechtfertigung für belästigendes Verhalten.

Belästigung an öffentlichen Orten
Viele kennen das: Man steigt in einen übervollen Bus ein oder drängt sich bei einem Konzert durch viele Menschen nach vorne. Ob man will oder nicht – es entsteht ein gewisser Körperkontakt mit fremden Personen. Nutzen Menschen diesen jedoch aus, um Sie sexuell zu belästigen, versuchen Sie zu reagieren. Auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln können Menschen rundherum auf diejenige Person aufmerksam gemacht werden. Damit stellen Sie diese Person bloß und bringen sie in eine – verdiente – peinliche Situation.

Belästigung in Lokalen oder bei Partys
Kommt es in Lokalen zu unerwünschten Annäherungsversuchen, gilt: Je klarer und deutlicher Sie Ihr Desinteresse bekunden, desto besser. Rücken Ihnen die ungebetenen Verehrer*innen weiterhin auf die Pelle, beschweren Sie sich beim (Bar-)Personal. Störenfriede sollten aus dem Lokal geworfen werden – das zeichnet eine gute Bar aus.

Belästigung am Telefon
Viele nutzen die Anonymität durch das Telefon, um Opfer zu belästigen. Obszöne Anrufe sind besonders geschmacklos und können im schlimmsten Fall zu Psychoterror ausarten.

  • Den Hörer kommentarlos aufzulegen ist oft die einfachste Methode.
  • Sperren Sie auf jeden Fall die Nummer am Smartphone.
  • Bei anonymen Anrufen: Bei den meisten Telefongesellschaften können Sie eine „Abweisung anonymer Anrufe“ anfordern.
  • Um Telefonterror vorzubeugen, können Sie auch eine Geheimnummer beantragen.
  • Stalking ist ein eigener Tatbestand und kann angezeigt und gerichtlich verfolgt werden.

Was tun nach einer Vergewaltigung?
Im schlimmsten Fall geht sexuelle Nötigung in Vergewaltigung über.

  • Zeigen Sie die Tat an, sobald es Ihnen möglich ist. Fotografieren und dokumentieren Sie Verletzungen. Auch Ihre getragene (und ungewaschene) Kleidung kann als Beweismittel dienen.
  • Behalten Sie den Vorfall nicht für sich! Wenden Sie sich so schnell wie möglich an eine Person Ihres Vertrauens und/oder suchen Sie Rat und professionelle Hilfe bei einer Fachberatungsstelle.
  • Lassen Sie körperliche Verletzungen sofort ärztlich behandeln und machen Sie einen HIV- und Schwangerschaftstest. Im Fall einer Anzeigeerstattung sind alle Untersuchungen kostenlos.
  • Sie haben bei einer Anzeige als Frau das Recht auf Einvernahme durch eine weibliche Polizeibeamtin.

Sollten Sie sich für eine Anzeige entscheiden, wird Ihnen kostenlos eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zur Verfügung gestellt.
In Salzburg gibt es außerdem Hilfe und Beratung im Gewaltschutzzentrum

Alle zuständigen Opferschutzeinrichtungen im Bundesland Salzburg: 

#9 Egal, in welchem Alter ich bin – Gewalt ist immer ein No-Go

In den Nachrichten hört man immer wieder davon, wie ältere Menschen als gutgläubige Opfer eingestuft und in Betrugsfälle verwickelt werden. Von der Internet-Falle bis zu „Hausbesuchen“ mit bitterem Ende kommen immer wieder Straftaten an die Öffentlichkeit. Deswegen ist es besonders wichtig, Acht zu geben, wem man die Türe öffnet. Das Frauenbüro der Stadt Salzburg stellt Tipps und Tricks zur Verfügung, um in solchen Situationen richtig zu reagieren – egal, in welchem Alter.

Ich muss nicht jedem die Haustüre öffnen
Natürlich hat nicht jeder hilfsbereite Mensch die Absicht, zu betrügen. Trotzdem sollte man einen kritischen Blick auf unbekannte Personen werfen, die an der Haustüre klingeln.

  • Lassen Sie niemals fremde Personen in Ihre Wohnung. Egal, als was sich diese ausgeben – als Handwerker*in, Beamt*in oder lang verschollene Verwandte.
  • Schauen Sie zuerst durch den Türspion, wenn es läutet.
  • Kommen unangemeldet Handwerker*innen oder Vertreter*innen von Vereinen, verlangen Sie einen Ausweis und fragen Sie zusätzlich bei der jeweiligen Firma telefonisch nach.
  • Tragen Sie den Wohnungsschlüssel nicht in der Handtasche, sondern am Körper.
  • Führen Sie keine hohen Bargeldbeträge mit sich.

Gewalt in der Familie  
Nehmen Sie es nicht hin, wenn Sie von Familienmitgliedern beschimpft oder bedroht werden. Auch das ist eine Form von Gewalt. Ebenso, wenn man Druck auf Sie ausübt. Sprechen Sie mit vertrauten Menschen darüber oder holen Sie sich Unterstützung in einer Beratungsstelle. Sie haben das Recht, sich gegen sexuelle Bedrängung und Gewalt in Ihrer Ehe oder Partnerschaft zu wehren!

Wenn Sie betroffen sind, nutzen Sie die jeweiligen Notrufe und Beratungseinrichtungen. Diese Stellen sind für Sie da!

Gewaltschutzzentrum Salzburg: 0662 87 01 00

Frauennotruf Salzburg: 0662 88 11 00

Frauennotruf Innergebirg: 0664 500 68 68

#8 Mein Arbeitsplatz ist MEINE Zone

Obwohl es manchmal Tage gibt, an denen im Job einfach nichts gelingen will, überwiegt meistens doch der Spaß an der Arbeit. Einen Großteil dazu tragen vor allem die Menschen bei, mit denen man auf einer Wellenlänge ist. Man tauscht sich aus oder baut sich bei Problemen gegenseitig auf. Im Beruf ist Platz für Freundschaften, gemeinsame Mittagessen oder Afterwork-Drinks – auch viele Paare lernen sich in der Arbeit kennen. Ein No-Go sind jedoch sexistische Bemerkungen, anzügliche Gesten oder sexuelle Belästigung. 

Ab wann spricht man überhaupt von sexueller Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist grundsätzlich etwas anderes, als ein freundliches Kompliment, eine nette Bemerkung auf Augenhöhe oder eine kollegiale Einladung.

Alle diese Dinge fühlen sich gut an. Belästigung fühlt sich nie gut an, denn sie zielt auf ein Machtverhältnis ab. Sie soll die belästigte Person kleiner machen, beleidigen, bloßstellen.

Manchmal kann ein anzüglicher Witz unangenehme Gefühle hervorrufen, manchmal ein starrender Blick. Sexuelle Belästigung ist ein eigener strafrechtlicher Tatbestand und darüber hinaus Bestandteil des Gleichbehandlungsrechts.

Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl. Wenn jemand mit Ihnen flirtet und Sie möchten zurück flirten – tun Sie es.

Beispiele für sexuelle Belästigung:

  • Poster von nackten Personen im Arbeitsbereich (auch am Computer)
  • Pornografische Bilder am Arbeitsplatz
  • Anstarren, taxierende Blicke
  • Anzügliche Witze, Hinterherpfeifen
  • Telefongespräche, E-Mails oder Nachrichten mit sexuellen Anspielungen oder Bildern
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • Vermeintlich „unauffällige“, absichtliche und gezielte körperliche Berührungen

Tipps
Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder das Verhalten sexueller Belästigung bei anderen beobachten:

  • Eine rasche Reaktion ist leider nicht immer möglich. Die Belästigung kommt oft so überraschend, dass keine unmittelbare Reaktion gelingt. Auch später können Sie klarstellen, dass Sie ein bestimmtes Verhalten nicht tolerieren.
  • Bei jedem Vorfall: Schreiben Sie sich auf, wann wo was passiert ist. Bilder oder Nachrichten keinesfalls löschen.
  • Stellen Sie klar, dass Zudringlichkeiten unerwünscht sind. Wenn es sich um eine vorgesetzte Person handelt, gehen Sie eine Etage höher. Wenn es eine solche nicht gibt, melden Sie sich beim Betriebsrat oder bei der Arbeiterkammer.
  • Lachen Sie bei sexistischen Witzen nicht aus Höflichkeit mit und sagen Sie, warum.
  • Zeigt sich eine belästigende Person nach der direkten Ablehnung nicht einsichtig, wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten. Sie sind verpflichtet, der Angelegenheit auf den Grund zu gehen und diese, falls notwendig, zu stoppen.
  • Schränken Sie die eigene Bewegungsfreiheit im Betrieb nicht ein (aus dem Weg gehen, vermeiden). Nicht Sie tragen die Schuld an der Belästigung.
  • Für Führungskräfte: Signalisieren Sie vorab, dass Sexismus in Ihrem Team keinen Platz hat. Und dass es objektiv verpönte Handlungen gibt, die Sie in Ihrem Unternehmen nicht sehen oder hören wollen.

Als betroffene Person können Sie außerdem bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eine Entschädigung einklagen. Der Anspruch besteht gegenüber der belästigenden Person. Wenn Ihre Vorgesetzten keine angemessene Abhilfe schaffen, kann auch ein Anspruch gegen das Unternehmen bestehen. 

Weitere Informationen, Rat und Hilfe:

  • Für Betroffene aus der Privatwirtschaft: Gleichbehandlungsanwaltschaft: 0800 206 119 oder Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg: 0662 8687-0
  • Für Bedienstete der Stadt Salzburg: Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Salzburg: 0662 8072-2044
  • Für Bedienstete des Landes Salzburg: Referat für Frauen, Diversität, Chancengleichheit: 0662 8042-4042
  • Helpline Sexuelle Belästigung: 0664 88 38 69 32
  • Frauennotruf Salzburg: 0662 88 11 00

#7 Gewalt- und barrierefrei. Weil ich mir nichts gefallen lasse.

Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen brauchen immer wieder Unterstützung durch andere Personen. Dieses Hilfsbedürfnis bedeutet aber keinesfalls, dass sie Übergriffe oder Gewalt ertragen müssen. Probleme dürfen und sollen angesprochen und gemeldet werden.

Übergriffe als solche erkennen
Übergriffe auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft als fehlgeleitete Hilfestellung getarnt.
Zum Beispiel, wenn sehbeeinträchtigen Frauen beim Überqueren der Straße der Arm eng um die Taille gelegt wird. Wehren Sie sich gegen solche Übergriffe, wenn diese gegen Ihren Willen geschehen. Stellen Sie klar, dass diejenige Person dies unterlassen soll, oder Sie den Vorfall anderen Personen erzählen.

Jede Frau hat das Recht auf selbstbestimmte Sexualität – niemand muss sexuelle Belästigung einfach hinnehmen. Stärken Sie das Vertrauen in Ihre eigenen Fähigkeiten, sagen Sie deutlich NEIN oder holen Sie sich Hilfe:

Frauennotruf: 0662 88 11 00
Lebenshilfe Salzburg, Familienberatung: 0662 45 82 96

Selbstverteidigungskurse für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Hilfe bei der Stärkung der eigenen Fähigkeiten bieten Selbstverteidigungskurse. Es gibt spezielle Kurse, die sich an den Bedürfnissen von Frauen mit Behinderung orientieren.
In Gesprächen und bei Übungen lernen Betroffene, wie man sich in unterschiedlichen Situationen besser durchsetzen und verteidigen kann.

#6 Hilfe trotz Sprachbarrieren und Sicherheitstipps für Migrantinnen

Sicherheitstipps für Migrantinnen
Sicherheitstipps für Migrantinnen

Frauen mit Migrationshintergrund sind aus mehreren Gründen gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Die Familie ist für viele Migrantinnen der Lebensmittelpunkt und der Aufenthaltsstatus oft vom Ehemann abhängig. Einen gewalttätigen Partner anzuzeigen, fällt häufig schwer. Zudem bieten kopftuchtragende Frauen Angriffsfläche für Alltagsrassismus. Das Frauenbüro der Stadt Salzburg informiert betroffenen Frauen und gibt Tipps, um mit diesen Situationen besser umgehen zu können. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.

Gewalt in der Familie
Laut Statistik ist etwa jede fünfte Frau über 15 Jahre von Gewalt betroffen. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 82 Prozent Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Gewalt in der eigenen Familie ist ein Straftatbestand und gewalttätige Partner sollten angezeigt werden. Vergewaltigung in der Ehe ist in Österreich ein eigener Straftatbestand, der von Betroffenen nicht hingenommen werden darf. Frauen und Mädchen haben IMMER das Recht „Nein“ zu sagen und ihre Grenzen klar aufzuzeigen. Das Gewaltschutzzentrum Salzburg kann dabei helfen, eine Gewalttat zu melden. Hilfe und Beratung zum Thema Anzeige gibt es außerdem beim Frauennotruf.

Gewaltschutzzentrum Salzburg
Paris-Lodron-Straße 3a/1, 5020 Salzburg

www.gewaltschutzzentrum.eu 

Frauennotruf: 0662 / 88 11 00

Ausnahmefälle für Gewaltopfer
Auch wenn der Aufenthaltsstatus des Gewaltopfers oft vom Gewalttäter abhängt, kann man sich wehren. Das geht mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Täter. Damit diese in Kraft tritt, muss die Gewalttat bei der Polizei angezeigt werden. Das Gewaltschutzzentrum berät und begleitet Opfer von familiärer Gewalt dabei.

Eine weitere Möglichkeit für betroffene Migrantinnen und ihre Kinder ist ein Aufenthalt in einem Frauenhaus. Dort ist gewährleistet, dass Gewalttäter oder andere unerwünschte Personen keinen Zutritt haben.

Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten einen geschützten Wohnraum für bedrohte oder misshandelte Frauen und ihre Kinder. Folgende Frauenhäuser bieten in und rund um Salzburg Hilfe:

  • Salzburg
    0662 45 84 58
  • Hallein
    06245 80 261
  • Pinzgau
    06582 74 30 21

Belästigung und Gewalt im Alltag
Kopftuchtragende muslimische Frauen sind oft Opfer von Alltagsrassismus. Belästigungen aufgrund von religiösen Symbolen sind in Österreich strafbar. Hilfe bietet der Verein VIELE.

Verein VIELE
Rainerstraße 27, 1. Stock
5020 Salzburg
0662 87 02 11

Zwangsheirat
Zwangsheirat ist in Österreich ein Verstoß gegen die Menschenrechte, verboten und strafbar. Sie befinden sich in einer Situation, die für Sie nicht in Ordnung ist? Holen Sie sich Hilfe bei Beratungsstellen und finden Sie gemeinsam eine Lösung.

Eine Notwohnung für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und jungen Frauen bietet der Verein „Orient Express“ in Wien.

Orient Express
Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen
Schönngasse 15-17 / Top 2
1020 Wien
01/728 97 25

Wenn die Gefahr besteht, im Ausland verheiratet zu werden:

  • Geben Sie einer Person, der Sie vertrauen, die Kontaktdaten des Urlaubsortes
  • Kopieren Sie Ihren Reisepass
  • Nehmen Sie ausreichend Geld mit
  • Besorgen Sie sich ein Prepaid-Handy mit Guthaben
  • Notieren Sie die Telefonnummer der jeweiligen Österreichischen Botschaft/des Konsulats

In Salzburg gibt es seit 2006 die „ARGE gegen Zwangsverheiratung“. Deren Mitglieder sind beispielsweise das Frauenhaus Salzburg, das Gewaltschutzzentrum Salzburg, der Verein Neustart oder das Referat für Frauen, Diversität und Chancengleichheit. Bei all diesen Stellen gibt es Hilfe und Beratung.

Sprachbarrieren einfach umgehen
Wenn Sie sprachlich ein Problem alleine nicht gut ausdrücken können, wenden Sie sich an den Verein VIELE. In der Beratungsstelle für Mädchen und Frauen gibt es Rechts-, Sozial- und Familienberatung in Türkisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Englisch oder Deutsch.

Verein VIELE
Rainerstraße 27, 1. Stock
5020 Salzburg
0662 87 02 11

#5 Victim-Blaming: Täter-Opfer-Umkehr muss aufhören

Drei von vier Frauen haben in ihrem Leben sexuelle Belästigung erlebt. Mindestens eine davon hat bereits sexuelle Gewalt erfahren. Trotz der steigenden Sensibilisierung für das Thema und Phänomene, wie #MeToo werden Frauen nach wie vor von der Rolle des Opfers in die des Täters gedrängt. Statistiken beweisen das Gegenteil: Frauen vom Opfer zum Täter zu machen, ist in fast allen Fällen eine Verteidigungsstrategie des Beschuldigten.

Weil ich anziehen kann, was ICH will
Diese Verteidigungsstrategie beinhaltet das Lenken vom Verhalten des Täters auf die Schuldfrage des Opfers. Dazu gehört beispielsweise der kurze Rock, den die Frau getragen hat, als sie nachts alleine auf der Straße ging. Diese und weitere Anschuldigungen fallen unter den Begriff „Victim-Blaming“ oder Täter-Opfer-Umkehr. Es ist nicht der kurze Rock, der sexuelle Gewalt veranlasst hat, sondern der Täter.

"Die weibliche Kleidungswahl wurde lange dafür benutzt, sexualisierte Gewalt zu entschuldigen, wenn man sich aber die Datenlage ansieht, warum Menschen vergewaltigen, erweist sich das als nicht stichhaltig", erklären Psychologen. Das zeigt auch das Kunstprojekt einer amerikanischen Studentin. Sie portraitierte Kleidungsstücke, die Frauen trugen, als sie Opfer sexueller Gewalt wurden. Darunter Jeans, Sneakers, schlichte Tops. Fakt ist: Kleidung spielt hinsichtlich sexualisierter Gewalt keine Rolle.

Falschbeschuldigungen sind in den meisten Fällen Fake News
Schätzungen zufolge wird nur jede zehnte Vergewaltigung angezeigt. Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige zurück, weil sie sich oft selbst die Schuld zuweisen und glauben, die Übergriffe provoziert zu haben. Aus Scham teilen sie sich niemandem mit. Bei sexueller Gewalt am Arbeitsplatz besteht außerdem die Angst vor Jobverlust und Mobbing. Hinzu kommt das Problem, dass bei Sexualdelikten oft Aussage gegen Aussage steht. Selbst, wenn forensische Beweise, wie Sekretspuren, auffindbar sind, kann sich der Täter immer noch darauf rausreden, dass es einvernehmlich war.  

Sieht man sich die Statistiken an, liegt der Anteil an Falschbeschuldigungen bei tatsächlich angezeigten Vergewaltigungen durchschnittlich bei fünf Prozent. Keine Frau profitiert von einem Vergewaltigungsvorwurf. Ganz im Gegenteil. Fälle von Falschbeschuldigungen sind so selten, dass sie es nicht rechtfertigen, jede Frau damit zu konfrontieren, die mit dem Vorwurf der Vergewaltigung an die Öffentlichkeit geht.

Tipps für betroffene Mädchen und Frauen
Viele Medienberichte im Internet oder in sozialen Netzwerken erleichtern es betroffenen Mädchen und Frauen heute, sich jemandem anzuvertrauen bzw. sexuelle Gewalt öffentlich zu machen. Auch die Erfahrungsberichte und Outings berühmter Persönlichkeiten haben hier eine Vorbildfunktion. Dadurch steigt auch die Chance auf eine Verurteilung des Täters.

Wenn Sie betroffen sind:

  • Lesen Sie sich bei einer Anzeige das Protokoll der Polizei genau durch. Spätere Ergänzungen sind oft schwierig und können dem Opfer zum Nachteil ausgelegt werden.
  • Dokumentieren Sie so schnell wie möglich Verletzungen und lassen Sie sich ärtzlich untersuchen.
  • Wenden Sie sich an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen. Opfer sexueller Belästigung und Gewalt können telefonisch und im Internet Hilfe finden:
    Frauennotruf Salzburg: 0662 88 11 00
    Gewaltschutzzentrum Salzburg: 0662 870 100
    Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
  • Machen Sie sich klar: Die Schuld an der Situation liegt IMMER beim Täter.

#4 Cyber-Stalking und Sexting? Nicht mit mir!

Whatsapp, Facebook-Messenger und andere Instant-Text-Services sind fester Bestandteil unserer täglichen Kommunikation. Egal, ob man sich die Einkaufsliste oder Fotos der eigenen Kinder hin- und herschickt: Was einmal den Weg ins Internet gefunden hat, bleibt dort meist für immer auffindbar. Das scheint bei Urlaubsbildern und Haustier-Fotos unproblematisch. Doch sogar diese harmlosen Aufnahmen können missbraucht werden, wenn sie ohne die Erlaubnis der Urheber oder der abgelichteten Personen im Netz herumgeistern. Noch viel heikler sind Nacktaufnahmen oder intime Bilddaten. Diese werden nicht selten zum Druckmittel. Auch Stalker können die Reichweite des Internets nutzen, um ihre Opfer unter Druck zu setzen.   

Ein Foto, viele Risiken: Nacktfotos im Netz  
Sexting, Posing, Grooming. Internettrends werden immer skurriler. Beim Sexting, einer Zusammensetzung aus „Sex“ und „Texting“, werden erotische Fotos und Nachrichten versendet. Meist gehen die Bilder an Freunde oder Bekannte, aber manchmal landen sie auch in sozialen Netzwerken und verbreiten sich von dort an ein großes und vor allem unkontrollierbares Publikum. Sie können auch Jahre später wieder auftauchen und beruflichen Karrieren und Beziehungen massiv schaden. Oft werden Nacktaufnahmen auch aus Rache verbreitet, wenn Beziehungen oder Freundschaften in die Brüche gehen.

Tipps, um Erpressung durch Nacktfotos zu vermeiden:

  • Versenden Sie niemals Nacktfotos, nur weil Ihr Gegenüber Sie dazu auffordert. Auch wenn Sie frisch verliebt sind oder Ihr Gegenüber Sie unter Druck setzt.
  • Sichern Sie intime Fotos nicht im Internet oder auf einem Cloud-Speicherdienst
  • Denken Sie bitte stets daran, dass zuordenbare Nacktfotos auch Jahre oder Jahrzehnte später gegen Sie verwendet werden können.
  • Sorgen Sie dafür, dass man auf Nacktfotos niemals Ihr Gesicht sieht.

Tipps, wenn Nacktaufnahmen von Ihnen im Umlauf sind:
Ist ein Nacktfoto einmal im Internet gelandet, kann es nur sehr schwer wieder entfernt werden – einen Versuch ist es dennoch wert. 

  • Kontaktieren Sie alle Personen, die Ihre Fotos veröffentlicht haben. Wenn Sie unter 18 sind: Machen Sie ihnen klar, dass der Besitz und die Weiterverbreitung dieser Fotos unter strafbare Kinderpornographie fallen. Fordern Sie die Nutzer auf, die Bilder wieder zu löschen.
  • Sie können gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte setzen, weil hier das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ verletzt wird.
  • In den meisten sozialen Netzwerken können die Fotos und die beteiligten Personen gemeldet und zur Löschung aufgefordert werden.

Cyber-Stalking
Unter Stalking versteht man das Verhalten eines Menschen, der einen anderen massiv und dauerhaft unter psychischen Druck setzt. Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass dem Opfer aufgelauert, es unerwünscht kontaktiert oder sogar verfolgt wird. Beim „Cyber-Stalking“ nutzen Täter die Kommunikationsmechanismen des Internets, um ihr Opfer psychisch unter Druck zu setzen. Hier kann ein breiter Adressatenkreis erreicht werden, wodurch der psychische Druck auf das Opfer weiter wächst.

Cyber-Stalking kann in unterschiedlichen Formen auftreten:

  • Veröffentlichung intimer Details (Sexualleben, finanzielle Situation, Arbeitsleben, persönliche Eigenschaften) über das Opfer
  • Veröffentlichung und Verbreitung privater Fotos („Nacktbilder“) des Opfers
  • Permanente Kontaktierung und Belästigung des Opfers

Tipps gegen Cyber-Stalking

  • Das Wichtigste: Nicht einschüchtern lassen!
  • Dokumentation ist alles: Machen Sie Screenshots von allen Stalking-Angriffen und versuchten Kontaktaufnahmen und speichern Sie diese chronologisch ab.
  • Antworten Sie dem Täter niemals und kündigen Sie keine nächsten Schritte an.
  • Erneuern Sie alle Passwörter.
  • Legen Sie einen neuen Mail-Account an. Nutzen Sie den alten Account nicht mehr.
  • Sperren Sie die Telefonnummer des Täters am eigenen Smartphone.

Seit 1. Juli 2006 ist in Österreich das "Anti-Stalkinggesetz" in Kraft. Mit diesem wurde der § 107a "Beharrliche Verfolgung" in das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Er stellt diverse Stalking-Handlungen unter Strafe.

In Salzburg gibt es Hilfe und Beratung im Gewaltschutzzentrum: www.gewaltschutzsalzburg.at

#3 Trollen, Hatern und Co. im Netz den Kampf ansagen

Frau im www unterwegs
Frau im www unterwegs

Wie im echten Leben wird auch in digitalen Netzwerken hitzig über Politik und Weltanschauung diskutiert. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Manche Nutzer verletzen jedoch bewusst oder unbewusst die Grenzen der Gesprächskultur. Statt zu argumentieren, greifen sie zu verbaler Gewalt. Nicht nur Facebook-Beiträge sind voll von Beleidigungen gegen Andersdenkende. Auch in Foren und Chatrooms wird oft auf tiefstem Niveau „diskutiert“. Die scheinbare Anonymität des Netzes senkt dabei die Hemmschwelle mancher User zusätzlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Hasspostings und Cybermobbing erkennen und was Sie dagegen tun können.

Was kann ich gegen Hasspostings unternehmen?
Hater sind „digitale Pessimisten“, die sich hinter anonymen Profilen verstecken. Dadurch fällt es ihnen leichter, Unterhaltungen zwischen anderen Usern zu stören. Meist veröffentlichen sie selbst keine Beiträge, sondern schießen sich auf die Postings anderer User ein. Dabei kommentieren sie niemals neutral oder positiv, schließlich geht es ihnen nicht um Argumente, sondern darum, das Gegenüber herabzuwürdigen. Bevorzugtes Ziel der Hater sind Minderheiten, Frauen, oder gesellschaftliche Randgruppen.

Wenn Sie Zeuge von Hasspostings werden oder sogar selbst davon betroffen sind, atmen Sie tief durch und behalten Sie einen kühlen Kopf. Rufen Sie sich vor Augen: Sie können eine Diskussion mit dem Hater nicht gewinnen, weil es Ihrem Gegenüber nur darum geht, Sie zu demütigen. In den meisten Fällen ist es deshalb sinnvoll, dem Hater die Aufmerksamkeit zu entziehen. In vielen sozialen Netzwerken können Sie den Hater blockieren, so dass er Sie und Ihr Umfeld nicht weiter belästigen kann. Wenn das nichts nützt, wenden Sie sich an die Administratoren der Seite und melden Sie die Kommentare. Wie eine Meldung oder Sperre funktioniert, steht in den Leitfäden der sozialen Netzwerke.

Leider lässt sich eine Konfrontation mit Hatern nicht immer vermeiden. Zum Beispiel, weil Sie beruflich eine Facebook-Seite betreiben oder weil Sie im Auftrag einer Organisation handeln. Denken Sie im Umgang mit Hasspostings an folgende Tipps:
 

  • Dokumentieren Sie den gesamten Gesprächsverlauf durch Screenshots und legen Sie diese ab.
  • Zeigen Sie die Hassrede klar auf und benennen Sie diese zum Beispiel folgendermaßen: „Das ist rassistisch/frauenfeindlich.“, etc.
  • Fordern Sie Ihr Gegenüber klar auf, das Verhalten zu unterlassen.
  • Sollten andere User in die Enge getrieben werden, unterstützen Sie diese.
  • Beziehen Sie Administratoren der Seite in das Gespräch ein und fordern Sie diese auf, auf Gesprächskultur zu achten.

 

Eskaliert die Situation, seien Sie sich bewusst, dass sich User strafbar machen, die im Internet zu Gewalt oder Hass gegen Personen aufrufen, aufgrund deren:

  • Religion
  • Nationalität
  • ethnischer Zugehörigkeit
  • Weltanschauung
  • sexueller Orientierung oder
  • Hautfarbe

Voraussetzung ist jedoch, dass die hetzerischen Botschaften öffentlich getätigt wurden.

Cybermobbing ist Mobbing im virtuellen Raum. Dabei wird eine Person absichtlich und über eine längere Zeit immer wieder über digitale Medien schikaniert. Das kann über soziale Dienste, wie Facebook, Instagram oder Whatsapp passieren, aber auch auf herkömmlichen Websites, in Foren oder via SMS.
Die Täter sind dem Opfer oft bekannt, zum Beispiel aus der Schule, dem Arbeitsumfeld, oder dem Sportverein.
Die Institution „Bündnis gegen Cybermobbing“ fand im Rahmen einer Umfrage heraus, dass rund jeder achte Befragte zwischen 10 und 21 Jahren schon Opfer von gezielten Attacken über das Internet war. Frauen sind davon öfter betroffen als Männer.

Cybermobbing kann von Beleidigungen und Bedrohungen, über Erpressung bis zum Verbreiten von Lügen reichen. Auch hier nutzen Internet-Mobber oft die Anonymität im Netz aus. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass Cybermobbing rund um die Uhr stattfinden kann und dem Opfer keine Rückzugsmöglichkeit bleibt.

Was kann ich gegen Cybermobbing unternehmen?
Die wichtigste Regel ist, niemals auf Nachrichten oder Kommentare zu antworten, die Sie ärgern oder bedrohen. Dokumentieren Sie jede Aktion des Gegenübers durch Screenshots und legen Sie diese ab.

  • Anstatt alle Hass-Nachrichten zu lesen, verschieben Sie diese einfach ungelesen in ein gesondertes Postfach. Sie sind ein guter Beweis dafür, dass Sie belästigt wurden und helfen, wenn Sie diese melden möchten.
  • Lassen Sie die Absender sperren. In fast jedem sozialen Netzwerk können unerwünschte Personen blockiert werden.
  • Wenn das Problem auf die Psyche schlägt, reden Sie mit einer Vertrauensperson darüber oder wenden Sie sich an Beratungs- und Informationsstellen. Hilfe gibt es in Salzburg beispielsweise bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija): www.kija-sbg.at
  • Seit 1.1.2016 ist Cybermobbing ein eigener Strafbestand im Strafgesetzbuch. Wird die Lebensführung des Opfers unzumutbar beeinträchtigt und wird Cybermobbing öffentlich betrieben, können Täter mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer hohen Geldstrafe bestraft werden.

#2 Sich in Salzburg die Nacht um die Ohren schlagen

Die Nacht gehört uns!
Die Nacht gehört uns!

Salzburg hat eine kleine, aber feine Lokalszene, die vor allem am Wochenende von Nachtschwärmer*innen aus der ganzen Stadt besucht wird. Dabei gilt ein Motto: Nichts muss, alles kann.
Denn: Die Nacht gehört uns allen – und das zeigen wir auch.

In Lokalen
Wem ist es noch nicht passiert? Ab und zu wird über den Durst getrunken. Wenn es sich abzeichnet, dass der Ausgehabend einer dieser Abende wird, achten Sie bitte darauf, nicht ganz alleine in der Bar zu sein. Alkohol birgt fast immer (Verletzungs-)Gefahr.  

Tipp: Sagen Sie „Nein“, wenn Sie eingeladen werden und keine Lust auf einen Drink haben. Das Gegenüber muss Ihre Entscheidung akzeptieren!

Belästigung
Kommt es in Lokalen zu unerwünschten Annäherungsversuchen, dürfen diese nicht toleriert werden. Hier gilt: Je klarer und deutlicher Sie Ihr Desinteresse bekunden, desto besser. Rücken Ihnen die ungebetenen Verehrer*innen weiterhin auf die Pelle, beschweren Sie sich beim (Bar-)Personal des Lokales. In vielen Fällen werden Störenfriede aus der Bar geworfen.

Heimweg
Kalt, müde, anstrengend: Wer keine Lust auf den Solo-Nachhauseweg zu Fuß hat, verzichtet einfach darauf. In der Stadt Salzburg und ihrer Umgebung gibt es zahlreiche Shuttle-Services und Öffis, die müde Nachtschwärmer*innen kostengünstig und sicher nach Hause bringen.

Mit dem Taxi oder den Öffis nachhause fahren
Wer in Salzburg Stadt abends und nachts unterwegs ist, kommt mit dem Bustaxi, dem Nachtbus oder dem Nachtstern sicher durch die Nacht. Alle Infos zu Fahrzeiten und Abfahrtshaltestellen finden Sie online unter: www.salzburg.info

Wussten Sie, dass …
Sie Taxifahrer*innen bitten können, so lange vor Ihrer Türe zu warten, bis Sie ins Haus verschwunden sind? Außerdem gibt es die Möglichkeit eines „Frauentaxis“: Hier können Sie beim Taxibestellen bereits eine weibliche Fahrerin anfordern.

Schlecht ausgeleuchtete Wege
Die Nacht bringt auch schlecht beleuchtete Wege, Plätze und Passagen mit sich. Sie haben das Gefühl, dass Sie sich bei mehr Beleuchtung sicherer fühlen würden? Melden Sie diese Passagen. Eine einfache Möglichkeit bietet die kostenlose App „ Salzburg:Direkt “ der Stadt Salzburg, mit der finstere Wege einfach fotografiert und mit der Bitte um Lokalaugenschein ans Magistrat gesendet werden können. Meldungen sind übrigens auch bei ausgebrannten Laternen oder anderen Beschädigungen entlang der Straße möglich.

#1 Die Vorweihnachtszeit ist MEINE Zeit!

Christkindlimarkt
Christkindlimarkt

So wie manche die Vorweihnachtszeit lieben, wird sie für andere zur Zerreißprobe: Es ist finster beim Aufstehen und beim Nachhausegehen. Das Gute daran? Die Weihnachtsmärkte! Meistens stimmen wir uns schon Ende November auf die besinnliche Zeit, auf Glühwein, Kekse und Lichterketten im Dunklen ein. Angst braucht in dieser Situation wirklich niemand haben. Mit den folgenden Tipps bleibt diese nämlich für den einen Tag reserviert, an dem wir sie gerne habe: Für den Krampustag.

Getränke nicht unbeobachtet stehen lassen
Glühwein und Co. sind wunderbare Wärmespender für kalte Hände. Wer die eigene Tasse in den Händen hält, geht sicher, dass nichts Ungewolltes von Fremden eingeworfen wird.  

Sich nichts gefallen lassen und Alarm schlagen
Auf den Adventmärkten ist meistens viel los. Alle wollen schnell von A nach B kommen und möglichst weit vorne an den Ständen sein. Wenn Sie das Gefühl haben, jemand belästigt Sie in der Menschenmenge, stellen Sie laut klar, dass diese Person das unterlassen soll. Wenn Sie in der Gruppe unterwegs sind, machen Sie zusätzlich Ihre Begleiter*innen auf die Person aufmerksam. Sind Sie mit der Situation überfordert, können Sie jederzeit den Frauennotruf benachrichtigen: 0662 88 11 00.

Unfallfrei nach Hause
Am Heimweg von Adventmärkten ist es kalt und finster. Das Auto sollte man in Salzburg verkehrsbedingt sowieso zuhause stehen lassen. Aber spätestens nach einer oder zwei Tassen Glühwein führt kein Weg an den Öffis oder einem Taxi vorbei. Wer in Salzburg Stadt abends und nachts unterwegs ist, kommt mit dem Bustaxi, dem Nachtbus oder dem Nachtstern sicher durch die Nacht.

Übrigens: Sie müssen nicht in das erste Taxi am Taxistand einsteigen, wenn der/die Fahrer*in ein ungutes Gefühl in Ihnen erzeugt. Diese informelle Regel von Taxler*innen entspricht keinem realen Gesetz. Sie suchen sich das Taxi, in das Sie einsteigen wollen, selbst aus!

BusTaxi
Das BusTaxi fährt jeweils zur halben und zur vollen Stunde und hat 12 fixe Routen. Entlang der Strecke können Sie jederzeit aussteigen.

Zeiten: Sonntag bis Donnerstag zwischen 23.30 Uhr und 1.30 Uhr
Freitag, Samstag und vor Feiertagen zwischen 23.30 Uhr und 3.00 Uhr

Abfahrtshaltestellen: Ferdinand-Hanusch-Platz und Theatergasse
Der Fahrtpreis beträgt 4,50 Euro pro Person.  

Nachtbusse
Der Nachtbus fährt in der Nacht von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie teils vor Feiertagen zum Einheitspreis von 4,50 Euro pro Fahrt in alle Salzburger Gaue.

Nachtstern
Von Freitag bis Sonntag und vor Feiertagen bringt der Nachtstern alle Nachtschwärmer nach Hause. Abfahrtszeiten:

  • 23:15 Uhr
  • 23:45 Uhr
  • 00:15 Uhr
  • 00:45 Uhr

Abfahrtshaltestellen: Rathaus, Ferdinand-Hanusch-Platz, Theatergasse
Die Linien fahren auf den gleichen Strecken wie tagsüber ­– nur die Linien 1 und 2 werden zusammengelegt.