#15 Sicherheitstipps an öffentlichen Orten

Sie kennen das vielleicht: Beim Einsteigen in einen übervollen Bus oder beim Nach-Vorne-Drängen auf einem Konzert kommt man mit fremden Menschen in Körperkontakt. Ob man will oder nicht. Wenn das jemand ausnutzt und Sie dabei sexuell belästigt werden, versuchen Sie sofort zu reagieren. Das Gute: Auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie Menschen rundherum auf die „lästige“ Person aufmerksam machen. Damit bringen Sie diese Person in eine – verdiente – peinliche Situation.

Belästigung bei Veranstaltungen
Laue Sommerabende sind dazu da, um mit Freunden oder der Familie lange draußen unterwegs zu sein und das warme Wetter zu genießen. Auch viele Veranstaltungen wandern ins Freie und laden zum Feiern unter dem Sternenhimmel ein. Je größer ein Fest ist, desto größer ist auch die Unsicherheit vor unbekannten Täter*innen. Umso wichtiger ist es, dass alle – angefangen von den Securities bis zu den Ordnern und dem Rettungspersonal – die Augen offenhalten und Verantwortung übernehmen.

Kommt es bei Events trotzdem zu unerwünschten Annäherungsversuchen, dürfen diese nicht toleriert werden. Hier gilt: Je klarer und deutlicher Sie Ihr Desinteresse bekunden, desto besser.

  • Sagen Sie „Nein danke“, wenn Sie eingeladen werden und keine Lust auf einen Drink haben. Das Gegenüber muss Ihre Entscheidung akzeptieren.
  • Kommt Ihnen jemand körperlich zu nahe, lassen Sie sich nicht verdrängen! Verteidigen Sie Ihren Platz – entweder durch eine aufrechte Körperhaltung oder durch das Abgrenzen mit einem Aschenbecher, einem Bierdeckel oder Ähnlichem.
  • Fahren Sie niemals mit Personen im Auto mit, die Sie auf der Veranstaltung kennengelernt haben und nehmen Sie auch selbst keine fremden Leute mit.

Mit dem Taxi oder den Öffis nachhause fahren
Wer in Salzburg Stadt abends und nachts unterwegs ist, kommt mit dem Bustaxi, dem Nachtbus oder dem Nachtstern sicher nach Hause. Alle Infos zu Fahrzeiten und Abfahrtshaltestellen finden Sie online unter www.salzburg-verkehr.at/fahrplaene/nachtbus oder unter www.salzburg.info

  • Setzen Sie sich nachts im Bus eher weit vorne hin und im Zug in einen Waggon mit mehreren Fahrgästen.
  • Sagen Sie bei einer Belästigung laut, sodass alle es hören können, „Lassen Sie das sofort bleiben, Hände weg“ oder ähnliches. Nichts ist peinlicher für die „Lästigen“, als negative Aufmerksamkeit zu erregen.
  • Sie dürfen im Taxi verlangen, so lange vor Ihrer Türe zu warten, bis Sie im Haus sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit eines „Frauentaxis“. Hier können Sie bereits beim Taxibestellen eine weibliche Fahrerin anfordern. 

Taxierende Blicke
Von einer fremden Person angestarrt zu werden ist nicht nur unheimlich, sondern auch eine Form von Belästigung. Auch wenn Sie Scheu haben - dulden Sie dieses Verhalten nicht. Sprechen Sie die Person an oder starren Sie mit bösem Blick zurück. Tipp: Starren Sie auf den Hals oder die Krawatte – das wirkt verunsichernd!

Und das sagt das Gesetz dazu
Im Jahr 2006 wurde § 218 des Strafgesetzes erweitert und damit erstmals eine ausdrückliche Bestimmung gegen sexuelle Belästigung geschaffen. Geschützt ist jede Person, die durch eine geschlechtliche Handlung einer anderen Person belästigt wird.

Als Übergriff oder sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn gilt folgendes: Ungewolltes Betatschen und Berühren wie zum Beispiel den Arm um die Schulter legen, am Knie berühren oder ähnliches. Als Belästigung gelten auch Herandrängen, taxierende Blicke, sexualisierte Bezeichnungen, gesprochene Anzüglichkeiten sowie Pfiffe.

Die Stadt Salzburg bietet bei größeren Veranstaltungen, wie dem Rupertikirtag, eine Meldestelle für Opfer von Belästigung an, bei der man sich auch vorbeugend informieren kann.

Beim Feiern macht Flirten oft Spaß, so soll es auch sein – aber gerade unter Alkoholeinfluss können unangenehme Situationen entstehen.

Wer sich dann belästigt fühlt, Übergriffe erlebt oder sich beobachtet fühlt oder einfach informieren möchte, hat jederzeit jedes Recht, sich zu wehren.