Langfristige Freiraumplanung: Stadt schlägt Bausperre für acht seit Jahrzehnten unbebaute Grundstücke vor
Im Zuge der Neuaufstellung des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) legt Planungsstadträtin Anna Schiester dem Gemeinderat diese Woche einen Amtsbericht vor, der die Erlassung behördlicher Bausperren gemäß § 21 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 für acht unbebaute Grundstücke in verschiedenen Stadtteilen vorschlägt.
Diese Liegenschaften sind derzeit als Bauland gewidmet, werden jedoch im Entwurf des neuen REKs als Freiraum- oder Infrastrukturflächen vorgesehen. Mit den Bausperren soll – vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung – verhindert werden, dass vor einer möglichen Änderung des Flächenwidmungsplans Bebauungen erfolgen, die den künftigen Planungszielen der Stadt widersprechen. Ziel ist es, die strategischen Leitlinien des Entwurfs des REKs – Bodenpolitik, Klimawandelanpassung, Bodenschutz und die Sicherung übergeordneter Infrastruktur – rechtlich abzusichern, bis über die endgültige Widmung entschieden ist.
„Wir müssen Salzburg so entwickeln, dass leistbares Wohnen, Wirtschaften, die Sicherung von Freiräumen und der Klimaschutz im Gleichgewicht stehen. Dafür braucht es eine klare planerische Linie und die Nutzung der vorhandenen Raumordnungsinstrumente“, erklärt Planungsstadträtin Anna Schiester. „Mit den vorgeschlagenen Bausperren schaffen wir die notwendige Rechtssicherheit, um die Ziele des Entwurfs des REKs zu sichern, solange das Verfahren zur endgültigen Festlegung läuft.“
Hintergrund: Jahrzehntelang ungenutztes Bauland
Alle betroffenen Grundstücke sind seit Jahrzehnten unbebaut, obwohl sie als Bauland gewidmet wurden. Für mehrere dieser Flächen wurden bereits in den 1990er-Jahren sogenannte „Mobilisierungsvereinbarungen“ zwischen Stadt und Eigentümer:innen abgeschlossen, die eine Bebauung innerhalb klar definierter Fristen vorsahen. Diese Fristen sind längst abgelaufen, ohne dass eine Nutzung entsprechend der Widmung erfolgt ist. Es handelt sich somit um nicht mobilisiertes Bauland, dessen planerische Neuausrichtung fachlich begründet und auch rechtlich zulässig ist.
Vielfältige stadtstrategische Funktionen
Die Grundstücke liegen unter anderem in Schallmoos, Gnigl, Leopoldskron, Sam und Maxglan. Im Entwurf des REKs werden sie unterschiedlichen strategischen Zwecken zugeordnet:
- Freiraumsicherung – Schutz von Biotopen, Frischluftkorridoren und stadtklimatisch relevanten Grünzügen
- Infrastrukturvorsorge – etwa für künftige Fuß- und Radverbindungen
„Das ist eine vorausschauende Maßnahme einer aktiven Boden- und Stadtentwicklungspolitik“, betont Schiester. „Wir stellen damit sicher, dass Salzburg seine Entwicklung aktiv steuert.“
Nächste Schritte
Der Amtsbericht wird nun am kommenden Donnerstag im zuständigen Planungsausschuss vorgelegt und diskutiert. Erst nach dem Beschluss durch den Gemeinderat können die vorgeschlagenen Bausperren in Kraft treten und die geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplans vorbereitet werden. Parallel dazu wird der Entwurf des REKs den politischen Gremien zur Diskussion vorlegt und nach dessen Beschlussfassung öffentlich aufgelegt. Alle Salzburger:innen erhalten dann die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen und Anregungen abzugeben.
Lapuch Laura BA