Neugeborene: Antrag auf Ausstellung Geburtsurkunden
Alle Geburten die sich in der Stadt Salzburg, Anif, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld oder Wals-Siezenheim ereignen, werden in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) eingetragen und beurkundet.
Voraussetzungen
Die Geburt wird vom Krankenhaus innerhalb einer Woche beim Standesamt Salzburg angezeigt.
Sie als Mutter bzw. Eltern werden ersucht, das Online-Formular auszufüllen und alle für die Ausstellung von Geburtsurkunden erforderlichen Unterlagen und die ausgefüllten Formulare hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass die Beurkundung der Geburt Einfluss auf weitere Verfahren, wie die Familienbeihilfe, e-Card oder Papamonat hat!
Benötigte Unterlagen
Sind beide Elternteile bereits vollständig im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst z.B. aufgrund einer Eheschließung bzw. einer Geburt eines Kindes nach dem 01.11.2014 in Österreich, werden zu den Formularen lediglich Kopien der amtlichen Lichtbildausweise der Eltern benötigt.
Die Mutter des Neugeborenen ist verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft:
- Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Eltern
- Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Ausländische Meldebestätigung, sofern kein Wohnsitz in Österreich besteht
- Gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
Die Mutter des Neugeborenen ist ledig und war bisher nie verheiratet oder verpartnert:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Reisepass oder Personalausweis der Mutter (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Ausländische Meldebestätigung, sofern kein Wohnsitz in Österreich besteht
- Gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
Zur Anerkennung der Vater-/Elternschaft (wenn nicht verheiratet oder verpartnert) zusätzlich zu den Unterlagen der Mutter:
- Geburtsurkunde des Vaters/Elternteils
- Reisepass oder Personalausweis des Vaters/Elternteils (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Ausländische Meldebestätigung, sofern kein Wohnsitz in Österreich besteht
- Gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
Zur Vorbereitung der Anerkennung der Vaterschaft zum Neugeborenen werden die übermittelten Urkunden benötigt. Das Standesamt meldet sich dann verlässlich bei Ihnen, um den Termin zur Vaterschaftsanerkennung zu vereinbaren.
Die Mutter des Neugeborenen ist geschieden oder verwitwet:
- Heiratsurkunde der Mutter
- Reisepass oder Personalausweis der Mutter (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- Ausländische Meldebestätigung, sofern kein Wohnsitz in Österreich besteht
- Gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
Hinweise zu ausländischen Urkunden
Zur Vorbereitung der Beurkundung des Neugeborenen, übermitteln Sie vorab mittels Online-Formular alle erforderlichen Urkunden. Das Standesamt meldet sich dann verlässlich bei Ihnen, um den Termin zur Vorlage aller Originalurkunden zu vereinbaren. Die Beurkundung erfordert grundsätzlich die Vorlage aller Urkunden im Original. Bei fremdsprachigen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher erforderlich.
Je nach Ausstellungsstaat kann außerdem eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung (Legalisation) notwendig sein.
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese für die ordnungsgemäße Beurkundung der Geburt erforderlich sind.
Kosten
Die erstmalige Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene ist gebührenfrei.
Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig (derzeit € 13,10 pro Urkunde).
Fristen
Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Beurkundung der Geburt Einfluss auf weitere Verfahren, wie die Familienbeihilfe, e-Card oder Papamonat hat!
zu beachten
Vorname
Bei der Vornamensgebung handelt es sich um einen Akt der Obsorgeverpflichtung der Eltern. Zur Wahl bzw. Erklärung des oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt die Mutter berechtigt. Können sich die berechtigten Personen nicht einigen, oder werden keine bzw. unzulässige Vornamen angegeben, verständigt das zuständige Standesamt das Pflegschaftsgericht.
Die Erklärung des Vornamens muss schriftlich beim Standesamt abgegeben werden und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde. Mit der Urkundenausstellung ist die Beurkundung abgeschlossen und die Änderung oder Ergänzung der Vornamen nur noch durch eine gebührenpflichtige behördliche Namensänderung möglich!
Für Kinder mit österreichischem Personalstatut ist zu beachten, dass
- der oder die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht abträglich sein dürfen (darf/dürfen somit weder lächerlich noch anstößig sein).
- zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen muss.
- lediglich zwei (einfache) Vornamen mit Bindestrich verbunden oder zusammengesetzt werden dürfen (z.B. die Eintragung von Karl-Franz-Heinz würde als nicht gebräuchlich abgelehnt werden müssen).
- es sich bei zusammengesetzten oder mit Bindestrich verbundenen Vornamen um einen Vornamen handelt, der in dieser Form in allen amtlichen Dokumenten und im Verkehr mit Behörden zwingend zu verwenden ist, und nicht in abgekürzter Form gebraucht werden kann.
Familienname
Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, trägt auch das Kind diesen Namen, oder den Doppelnamen eines Elternteiles. Dieser darf aber höchstens aus zwei Teilen bestehen und muss durch einen Bindestrich getrennt werden.
Die Eltern haben bei der Auswahl des Namens der Kinder grundsätzlich einvernehmlich vorzugehen.
Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter.
Bemerkungen und Hinweise
Das Standesamt Salzburg hat den gesetzlichen Auftrag Neugeborene am Wohnsitz in Österreich anzumelden. Bitte daher auch das Formular Meldezettel, ausgefüllt mit den Daten des Babys und von der Mutter/dem Elternteil/ den Eltern unten in beide Felder unterschrieben hochladen.