Stadt Salzburg warnt vor Kostenfalle beim Kirchenaustritt

Kirchenaustritt bei der Stadt kostenlos
29.10.2026

Derzeit häufen sich bei der städtischen Bezirksverwaltung Fälle, in denen Bürger:innen ihren Kirchenaustritt über einen privaten Internetanbieter abwickeln. Dafür werden ihnen 89,90 Euro in Rechnung gestellt. Was viele nicht wissen: Der Kirchenaustritt kann direkt bei der Stadt Salzburg einfach und kostenlos erklärt werden.

„Es ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger aktiv über die Angebote der Stadt Salzburg zu informieren, darunter natürlich auch das kostenlose Angebot für Kirchenaustritte. Mit einer gezielten Information über den städtischen Service schaffen wir Transparenz, vermeiden unnötigen Unmut und ermöglichen allen einen einfachen und kostenfreien Zugang zu dieser Dienstleistung“, betont Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Brandstätter.

Die Vorgehensweise ist immer ähnlich: Wer im Internet nach Informationen zum Kirchenaustritt sucht, stößt auf Angebote privater Dienstleister. Über ein Online-Formular wird der Austritt erklärt und anschließend an die zuständige Behörde weitergeleitet. Für diese Dienstleistung werden bis zu 89,90 Euro verlangt. Die Kosten ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen des privaten Unternehmens und stehen in keinem Zusammenhang mit Gebühren der Stadt Salzburg.

Zunehmend Beschwerden bei der Stadt
Immer häufiger treffen Austrittserklärungen über private Anbieter ein, bei denen zudem die erforderlichen Unterlagen fehlen. Das führt zu zusätzlichen Erhebungen und verzögert die Bearbeitung. Besonders ärgerlich für die Betroffenen: Viele erfahren erst durch die Rechnung, dass sie einen kostenpflichtigen Dienst genutzt haben. Manche gehen davon aus, dass die Zahlungsaufforderung von der Stadt stammt.
Für die Austrittserklärung bei der Stadt selbst fallen keine Gebühren an. Lediglich wenn ausdrücklich eine schriftliche Austrittsbestätigung angefordert wird, werden Gebühren in Höhe von 23,10 Euro verrechnet. Für den Kirchenaustritt sollten ausschließlich die offiziellen Formulare der zuständigen Behörde verwendet werden.

Informationen zu Religions- und Kirchenaustritt

Eva Kuchner-Philipp