VfGH hebt Bebauungspläne für Betriebserweiterung Aldi Süd überraschend auf

Bereits nächste Woche Gespräche der Stadt mit dem betroffenen Betrieb
15.10.2026

Der Verfassungsgerichtshof hat wider Erwarten der Stadt Salzburg die maßgeblichen Bebauungspläne für die Betriebserweiterung der Aldi Süd KG an der Moserstraße (Bereich Flughafen/Innsbrucker Bundestraße) wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.
 
Damit fällt die erteilte Baubewilligung für diese Bürobauten nachträglich weg. Für den Verfassungsgerichtshof ist im Verordnungsverfahren den Anforderungen an Grundlagenforschung, fachlicher Begründung und Abwägung mit Nachbarinteressen nicht ausreichend entsprochen worden. 
 
Die Aufhebung kam für die Stadt Salzburg überraschend, schließlich handelt es sich um eine Liegenschaft in einem Gewerbeschwerpunkt. Nun wird gemeinsam mit dem betroffenen Betrieb die weitere Vorgangsweise erörtert. Dazu sollen bereits nächste Woche erste Gespräche stattfinden.

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