Zahlungserleichterung - Antrag

Für zivilrechtliche Forderungen der Stadt (z.B. Kfz-Abschleppkosten, Mietentgelte für Turnhallenbenützung, Einsatzkosten der Feuerwehr Salzburg, …), die außerhalb des Anwendungsbereichs der Bundesabgabenordnung liegen, können bei einer städtischen Gesamtforderung von max. 4.000 Euro und einer Ratenvereinbarung bis zu einem Jahr die Anträge für Ratenzahlungen mittels angefügtem Online-Formular übermittelt werden, wobei jedoch ein finanzieller Härtefall vorliegen muss und die Einbringung der Forderung generell nicht gefährdet sein darf.
Dabei muss eine monatliche Mindestrate von 25 Euro geleistet werden.
Im Anschluss erfolgt dann eine schriftliche Erledigung durch die MA 4/00 – Finanzdirektion.

Voraussetzungen:
Ausschließlich anzuwenden für folgende Fälle:

  • Zivilrechtliche Forderungen der Stadt (z.B. Kfz-Abschleppkosten, Mietentgelte für Turnhallenbenützung, Einsatzkosten der Feuerwehr Salzburg, …), soweit
  • die Außenstände max. 4.000 Euro betragen und
  • der Abstattungszeitraum bei maximal 12 Monaten ab Fälligkeitsdatum liegt.

Zu beachten:
Bei Ansuchen, die den Betrag von 4.000 Euro oder die Laufzeit von einem Jahr überschreiten, ist die Verwendung dieses Online-Formulars nicht mehr zulässig, da in diesen Fällen entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen sind und in der Regel eine Besicherung der offenen Forderung zu erfolgen hat.
Weiters sind Ratenvereinbarungen mit einer Laufzeit über ein Jahr gemäß den Bestimmungen der Gemeinderatsgeschäftsordnung (GGO) mit derzeit einem Prozentpunkt über dem 12-Monats-EURIBOR, zumindest jedoch von einem Prozent, ab dem Fälligkeitsdatum zu verzinsen.