Richtig heizen mit Holz

Um Festbrennstoff-Einzelöfen effizient zu betreiben und die Nachbarn nicht zu belästigen, sind folgende Regeln einzuhalten:
Zulässige Brennstoffe
Verheizt werden dürfen ausschließlich:
- naturbelassenes, unbehandeltes, lufttrockenes Stückholz mit maximal 20 % Wassergehalt (entspricht einer Lagerzeit von mindestens 2 Jahren)
- Holz- und Rindenbriketts oder Pellets aus naturbelassenem, unbehandeltem Holz – Pellets nur, wenn Ihr Ofen dafür zugelassen ist
Zum Anfeuern:
- handelsübliche Anzündhilfen verwenden (z. B. Anzündwolle)
- Papier oder Karton zum Anzünden vermeiden
Verboten ist das Verbrennen von Werbeprospekten, bedrucktem oder beschichtetem Papier, Zeitschriften und anderen Druckwaren, Verpackungsmaterial, Kartons, etc.
Lagerung der Brennstoffe
- Stückholz: an einem luftigen Ort lagern, geschützt vor Bodenfeuchtigkeit, Regen und Schnee. Vorgetrocknetes Holz kann auch in gut gelüfteten Innenräumen gelagert werden.
- Holz- und Rindenbriketts oder Pellets: ausschließlich in trockenen Räumen lagern.
Richtig anheizen und heizen
Beim manuellen Heizen mit Scheitholz oder Briketts ist – im Gegensatz zum automatischen Heizvorgang mit Pellets – das richtige Anheizen besonders wichtig, um die maximale Energie aus dem Brennstoff zu holen und eine gute, rußfreie Verbrennung zu erzielen:
- Holzstücke bzw Briketts locker in den Brennraum stapeln – wenn möglich als Kreuzstoß.
- Auf den Stapel kleine Holzscheiter, Späne und Anzündhilfe legen.
- Bei offener Luftzufuhr von oben anzünden.
- Luftzufuhr erst drosseln, wenn der gesamte Holzstapel ordentlich brennt.
- Sobald nur noch Glut vorhanden ist: Nachlegen oder Luftzufuhr vollständig schließen.
Rechtliche Grundlage und Strafen
Diese Vorgaben sind im Salzburger Landesrecht festgelegt – im Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen und in der Heizungsanlagen-Verordnung 2010.
Das Verbrennen unzulässiger Brennstoffe ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu € 10.000 geahndet werden.