Behördengänge Bauen
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
thematische Auflistung
- Baubewilligungspflichtige Maßnahmen allgemeinDigitales Angebot zu Baubewilligungsansuchen, Baubeschreibung, Austauschplänen und sonstigen notwendigen Ansuchen.
- Unterlagen für die Errichtung von technischen EinrichtungenDigitales Angebot zu Antennentragmast-Anlagen, Gasfeuerungsanlagen, Ölfeuerungsanlagen, Klimaanlagen, Öltanks.
- Beginn der bewilligungspflichtigen MaßnahmeDigitales Angebot zur Projektanmeldung zum Gestaltungsbeirat und zur Planungsvisite, zur Baubeginnanzeige und zum Änderungsplan nach Erstgenehmigung.
- Fertigstellung der bewilligungspflichtigen MaßnahmeDigitales Angebot zur Bauvollendung, zu den Bestätigungen des Prüfstatikers, des unabhängigen Sachverständigen, über mechanische Festigkeit und Standsicherheit.
alphabetische Auflistung
- Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben mit einer Baumasse (umbauter Raum) von mehr als 5.000 m³Bauvorhaben mit einer Baumasse von mehr als 5.000 m³ ist ein Konzept über die Vermeidung, ordnungsgemäße Trennung und Behandlung der bei der Bauführung anfallenden Abfälle anzuschließen.
- Adress-, Gebäude- und WohnungsregisterDie Baubehörde ist verpflichtet, dieses Register zu führen. Es wird ersucht, dieses Datenblatt vollständig auszufüllen und mit der Baueinreichung abzugeben.
- Antennentragmast-Anlagen nach BauPolG (Dachsendeanlagen)Antennenanlagen (Mastkontruktion) auf Gebäuden können Baubewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag der Baubehörde.
- Antennentragmast-Anlagen nach Ortsbildschutz (freistehend Anlagen)Freistehende Antennenanlagen (Mastkontruktion) können gemäß Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 Bewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag des Verkehrs- und…
- Ausnahmegenehmigungen betreffend Mindestabstand und bautechnischer ErfordernisseDie Baubehörde kann Ausnahmen auf Antrag (Mindestabstand, technische Erfordernisse) zulassen.
- Austauschplan - Planänderungen vor der ErstgenehmigungBei Änderungen in der Planung (vor der Erstgenehmigung) muss mittels Austauschplänen um Genehmigung angesucht werden.
- Änderungsplan - Planänderung nach der ErstgenehmigungGeringfügige Abweichungen der Ausführung der baulichen Anlage vom Inhalt der Bewilligung sind von der Baubehörde nachträglich zu genehmigen.
- BaubeginnanzeigeDer Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen.
- Baubeschreibung - auch für das Vereinfachte VerfahrenBeschreibung des Bauplatzes und der geplanten baulichen Maßnahme.
- Baubewilligungsansuchen - auch für Abbruch von BautenArt und Umfang des Vorhabens bestimmen die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens
- Baumfällung - AnsuchenWer beabsichtigt, einen unter Schutz stehenden Baum zu entfernen oder ihn zum möglichen Nachteil des Bestandes zu verwenden, hat darum vor Durchführung unter Anschluss eines Lageplanes anzusuchen.
- BauplatzerklärungVerfahren zur Feststellung ob eine Grundfläche für eine Bebauung geeignet ist.
- Bauvollendung - KollaudierungDie Vollendung der bewilligungspflichtige Maßnahme ist der Baubehörde anzuzeigen: Bauvollendungsanzeige und Technische Bauvollendungsanzeige
- BONUS Planungsberatung - Anmeldung
- Sonstige Formulare / Vorlagen zum Ansuchen Baubewilligungspflichtiger MaßnahmenBestätigung Planungsbefugnis, ROG-Erklärung, Zustimmungserklärungen zu bewilligungspflichtigen / baulichen Maßnahmen, Entsorgungsvertrag Abbruchmaterialien
- Erforderliche Bestätigungen fertiggestellter bewilligungspflichtiger MaßnahmenBestätigung des unabhängigen Sachverständigen, des Prüfstatikers sowie eine Bestätigung über die mechanische Festigkeit und Standsicherheit.
- Einzelbewilligung gem. ROG
- Grundverkehrsgesetz - BescheinigungBitte verwenden Sie den Online-Antrag um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen!
- HausnummerntafelnAlle Bauten, die Aufenthaltsräume für Menschen enthalten, müssen an den Seiten, die den öffentlichen Verkehrsflächen zugekehrt sind, mit Orientierungsnummern versehen sein.
- Luft-Wärmepumpe/Klimaanlage(für Planänderungen nach der Erstgenehmigung)
- Nachträgliche WärmedämmungDie nachträgliche Wärmedämmung ist anzeigepflichtig (Außenwände bis 20 cm, Dächer bis 30 cm)
- Naturschutzrechtliche BewilligungFür Eingriffe in geschützte Gebiete, ferner im Bereich von Naturdenkmälern, ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
- Projektanmeldung zur GestaltungsbeiratssitzungZur Begutachtung von Bebauungsplänen der Aufbaustufe und Großprojekten
- Projektanmeldung zur Prüfung einer Voranfrage durch die PlanungsvisiteFür Vorhaben zur Errichtung von Bauten größeren Umfangs oder Bedeutung: 500 - 2000 m² Bruttogeschossfläche oder mehr als 5 Wohnungen, oder besondere stadt- und ortsbildprägende Umbauten betreffen.