Formulare zum gewerbebehördlichen Betriebsanlageverfahren
Hier stellt Ihnen die Bau- und Anlagenbehörde bzw. das Baurechtsamt als Gewerbebehörde erster Instanz die erforderlichen Antragsformulare/Vordrucke zum gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren sowie den Leitfaden zum Download zur Verfügung.
Die Verwendung dieser Formulare und Vorlagen soll eine Unterstützung zur Erreichung einer entsprechenden Qualität der Projektunterlagen bieten.
Für nähere Informationen über die Voraussetzungen oder benötigte Unterlagen wird eine Terminvereinbarung im Servicecenter Bauen empfohlen.
Erstinformation - Terminvereinbarung
Informationen, Richtlinien und Formulare
Änderungen von Betriebsanlagen
Projektunterlagen und Beilagen
- Betriebsanlage erforderliche ProjektunterlagenVorlagen für Eigentümerverzeichnis, Maschinenverzeichnis, Betriebsbeschreibungen für Neuanlage, für Änderungen und für Gastgewerbe.
- Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 353 Z 1 lit. c GewO 1994Im Zuge des Ansuchens und Betriebsanlagengenehmigung und bei Betriebsanlagen mit mehr als 20 Arbeitnehmer*innen ist die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts verpflichtend.
- Betrieblicher AbfallbeauftragterIn Betrieben mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen ist eine/ein Abfallbeauftragte/r zu bestellen.
weitere Formulare und Vorlagen A - Z
- ArbeitsstättenbewilligungArbeitsstätten, die eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bewirken können, müssen bewilligt werden.
- Betriebsanlagen - Fertigstellungsanzeige
- Gastgewerbe: Anzeige des Betriebes eines Gastgartensunter bestimmten Voraussetzungen können Gastgärten ohne Genehmigung betrieben werden und benötigen lediglich eine Anzeige
- Photovoltaikanlagen auf Betriebsgebäuden... die zunehmend verbrauchsoptimiert sind und eine Eigenverbrauchsquote von mind. 60 % erreichen, erfüllen zumeist die Kriterien der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage.
- Veranstaltungsstätten - GenehmigungAllgemein zugängliche Veranstaltungsstätten bedürfen einer veranstaltungsbehördlichen Genehmigung.