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Beginn der bewilligungspflichtigen Maßnahme

Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.

Digitales Angebot
  • Projektanmeldung zur Prüfung einer Voranfrage durch die Planungsvisite
    Für Vorhaben zur Errichtung von Bauten größeren Umfangs oder Bedeutung: 500 - 2000 m² Bruttogeschossfläche oder mehr als 5 Wohnungen, oder besondere stadt- und ortsbildprägende Umbauten betreffen.
  • Projektanmeldung zur Gestaltungsbeiratssitzung
    Zur Begutachtung von Großprojekten
  • Baubeginnanzeige
    Der Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen.
  • Änderungsplan - Planänderung nach der Erstgenehmigung
    Geringfügige Abweichungen der Ausführung der baulichen Anlage vom Inhalt der Bewilligung sind von der Baubehörde nachträglich zu genehmigen.
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