Quelle: Johannes Killer

Sonderbaurecht in der Altstadt

Sonderbaurecht in der Altstadt

Schutz der historischen Substanz und damit auch des Weltkulturerbes

Baubewilligungsverfahren in der Altstadt sind natürlich kompliziert.
In diesem Bereich gilt ein Sonderbaurecht, das auf den Schutz der historischen Substanz und damit auch des Weltkulturerbes abzielt. Zugleich ist die Altstadt aber ein Ort, wo Menschen leben, arbeiten oder ihre Geschäfte betreiben.
Die Begleitung und Überprüfung von Bau- und Umbauprojekten im Weltkulturerbe ist nicht nur als juristische Aufgabe, sondern als komplexes Zusammenspiel, an dem viele Beteiligte gemeinsam arbeiten, zu sehen:
von den Bauherren und Architekten über den Denkmalschutz bis zu den Bewohner*innen, die zuständigen Behörden von der Feuerpolizei bis zum Arbeitnehmerschutz und natürlich ICOMOS Austria als Unterabteilung der UNO-Sondereinrichtung UNESCO.