Eintragungswoche für drei Volksbegehren – Abwicklung neu geregelt

25.09.2018

Kommenden Montag, 1. Oktober 2018, startet österreichweit die Eintragungswoche für gleich drei Volksbegehren: Nämlich für das „Frauenvolksbegehren“, für „Don´t smoke“ und für einen „ORF ohne Zwangsgebühren“. Erstmals wird dabei das zentrale Wählerregister des Innenministeriums eingesetzt. Auch für die 99.372 Stimmberechtigten aus der Stadt Salzburg ergeben sich dabei einige Neuerungen.
• Nachdem in dem Wählerregister alle Stimmberechtigten erfasst sind, können Eintragungen in jedem beliebigen Abstimmungslokal in ganz Österreich vorgenommen werden. Die bisherige Zuordnung zu einem je „eigenen“ Eintragungslokal entfällt. Damit entfällt auch der bisher gewohnte Hausaushang mit der Information darüber.
• Die Stadt Salzburg hat als weitere Konsequenz die Standorte für die Abstimmungslokale neu festgelegt und dabei den Fokus auf gute Erreichbarkeit und gute „Abdeckung“ des gesamten Stadtgebiets gelegt:
Pegasuszimmer, Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
Einwohner- und Standesamt, Kieselgebäude, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock
Bewohnerservice Itzling & Elisabeth-Vorstadt, Reimsstraße 6
Bewohnerservice Aigen & Parsch, Aigner Straße 78
Wirtschaftshof Salzburg, Siezenheimer Straße 20
Bewohnerservice Salzburg-Süd, Hans-Webersdorfer-Straße 27
Wohnquartier Freiraum Gneis, Santnergasse 51a
• Bettlägrige Stimmberechtigte können einen Besuch durch eine mobile Eintragungsbehörde vereinbaren – beim Einwohner- und Standesamt unter 06628072-3521.
• Stimmkarten entfallen künftig, da ja jedes Abstimmungslokal österreichweit genutzt werden kann.
• Stimmberechtigte, die den Zugang zur elektronischen Signatur besitzen, können ihre Eintragung auch online vornehmen. Die Frist dafür läuft bis Montag, 8.10.2018, 20 Uhr.
• Im zentralen Wählerregister sind die Unterstützungserklärungen aus dem Einleitungsverfahren für die einzelnen Volksbegehren erfasst und gelten weiter. Personen, die schon in den Einleitungsverfahren mitgewirkt haben, brauchen und können auch gar nicht nochmals für „ihr“ Volksbegehren stimmen.
• Die Eintragungslokale in der Stadt Salzburg sind an folgenden Terminen geöffnet:
Montag, 1.10.2018: 8 -20 Uhr
Dienstag, 2.10.2018: 8 – 16 Uhr
Mittwoch, 3.10.2018: 8 – 16 Uhr
Donnerstag, 4.10.2018: 8 – 20 Uhr
Freitag, 5.10.2018: 8 bis 16 Uhr
Samstag, 6.10.2018: 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 7.10.2018: 8 bis 12 Uhr
Montag, 8.10.2018: 8 bis 16 Uhr
• Die Abwicklung über das zentrale Wählerregister bedingt auch, dass die bisher gewohnte Information über „Zwischenstände“ bei der Beteiligung an den Volksbegehren nicht mehr möglich ist.

Johannes Greifeneder