Mitteilung gemäß § 3a BauPolG für bewilligungspflichtige technische Einrichtungen und Bauvollendungsanzeige
Folgende bauliche Maßnahmen sind, sofern deren Bewilligung in Form eines selbständigen Verwaltungsakts beantragt wird, der Baubehörde in vereinfachter Form schriftlich bzw. mittels unten angeführtem Online Formular mitzuteilen:
1. die Errichtung und erhebliche Änderung von Luftwärmepumpen gemäß Abs 2;
2. die Errichtung und erhebliche Änderung von sonstigen technischen Einrichtungen, ausgenommen die Errichtung oder der Austausch von
Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen mit flüssigen fossilen oder festen Brennstoffen.
Luftwärmepumpen sind einem Mitteilungsverfahren nur zugänglich, wenn deren Schallemissionen einen Grenzwert von 40 dB(A) bei Tag und 33 dB(A) bei Nacht an der nachbarlichen Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Bei Standorten, die im Flächenwidmungsplan als Reine Wohngebiete ausgewiesen sind, reduziert sich der Nacht-Grenzwert auf 30 dB(A)
Die Mitteilung gemäß § 3a BauPolG kann samt den notwendigen Planunterlagen eingereicht werden als:
- mit dem nachstehenden Online-Formular
- per E-Mail (servicecenterbauen@stadt-salzburg.at)
- in Papierform per Post
Formulare
- Mitteilung gemäß § 3a - Technische Anlagen
- Beschreibung Luft-Wärmepumpe/KlimaanlageMit diesem pdf-Formular können Sie den Einbau einer Luftwärmepumpe beschreiben. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- Erklärung des Planers für Pelletsheizungen
- Bauvollendungsanzeige im Mitteilungsverfahren