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Behördengänge Parken

Digitales Angebot der Stadt für Park-Ausnahmegenehmigung

Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt der Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und ein Formular.

Bitte beachten Sie bei behördlichen Anbringen unsere Bekanntmachung gemäß § 13 AVG und § 86b BAO.

  • Behindertenparkplatz
    Die Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innen
    Bewohner:innen können eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer:innen
    Für die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
  • Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer:innen
    Unternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.
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Service und Kontakt

  • MA 1/07 Verkehrs- und Straßenrechtsamt

Zusätzliche Informationen

  • Bekanntmachung der Stadt Salzburg gemäß § 13 Abs 2 und 5 AVG sowie § 86b BAO
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Verkehr und Straßenraum

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Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg

Telefon: +43 662 8072-0

E-Mail: post@stadt-salzburg.at

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