Förderung Kultur / andere Sparten

Der Sachbereich „Allgemeine Kulturförderungen“ bzw. „sonstige Kulturpflege“ widmet sich dem Förderwesen von folgenden Projekten und Vorhaben:

  • interdisziplinäre bzw. spartenübergreifende Projekte
  • Projekte und Vorhaben mit nachweisbarem Kulturprofil, die sich der klassischen Spartenzuteilung entziehen
  • Performative Projekte und neue Formate
  • stadtteilkulturelle Projekte
  • Projekte im Bereich zeitgenössischer Circus

Grundsätzlich fördert die Stadt Salzburg Institutionen und Vorhaben, die innerhalb des Stadtgebietes stattfinden oder mit der Stadt Salzburg oder deren Bewohner:innen in direktem Zusammenhang stehen.

Eine Antragstellung ist ganzjährlich möglich. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Es ist zu berücksichtigen, dass vor allem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen. Auf Förderungen durch die Stadt Salzburg besteht kein Rechtsanspruch. Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungen sind den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg zu entnehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
  • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens inkl. Zeitplan, voraussichtliche Aufführungstermine und -orte
  • Budget (Aufstellung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben)
  • Kurze Biografien der Beteiligten inkl. Erläuterung des Salzburgbezugs 
  • Vereine: Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten

Eine Förderung darf nur über einen schriftlichen Antrag (Online-Antrag oder PDF-Formular) gewährt werden. Die Ansuchen werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, den Kulturausschuss, den Stadtsenat oder den Gemeinderat aufbereitet.

Die zweckmäßige Verwendung der Förderung muss spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Projektes (Projektförderung) bzw. spätestens bis 31. März des Folgejahres (Jahresförderung) erfolgen. Der Verwendungsnachweis ist mittels des mit der Förderzusage übermittelten Formulars samt aller im Formular angeführten Unterlagen zu erbringen. Eine Fristverlängerung kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist schriftlich vor Ablauf des festgelegten Termins zu erbringen. Die Bearbeitung von neuen Förderansuchen kann erst nach der Entlastung vorangegangener Förderungen erfolgen.