Behördengänge Steuern und Abgaben
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Bitte beachten Sie bei behördlichen Anbringen unsere Bekanntmachung gemäß § 13 AVG und § 86b BAO.
- Allgemeine NächtigungsabgabeFür Nächtigungen in Unterkünften im Gemeindegebiet, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen, ist die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Besondere NächtigungsabgabeFür Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Abgabe auf ZweitwohnsitzeFür Zweitwohnsitze, also jener Wohnsitz der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, ist eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten.
- Wohnungsleerstandsabgabe - Abgabe auf Wohnungen ohne WohnsitzFür Wohnungen, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist, muss eine Wohnungsleerstandabgabe entrichtet werden.
- Abgabekonten - KontoeinsichtMöglichkeit Informationen über die eigenen Abgabekonten abzurufen. Dabei werden pro Abgabekonto die Salden inkl. Kontobewegungen angezeigt. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- HundesteuerersatzmarkeHundesteuermarken für angemeldete Hunde helfen um verlorene Hunde wieder zu finden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- KommunalsteuerDer Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne die jeweils in einem Monat gewährt worden sind. Zur Feststellung der Kommunalsteuerpflicht steht ein Fragebogen zur Verfügung.
- Veranstaltungen VergnügungssteuerVeranstaltungen sind beim Stadtsteueramt anzumelden da Vergnügungssteuer zu entrichten ist.
- Spielapparate, SpielautomatenSpielapparate, Spielautomaten und Unterhaltungsapparate sind anzumelden und Vergnügungssteuer zu entrichten.