Leichen- und Bestattungswesen, Totenbeschau
Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz
- Bewilligung und Überwachung von Exhumierungen von Leichen
- Bewilligung von Beerdigungsaufschübe
- Bewilligung Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofs
Überwachung von Sargverlötungen
Totenbeschau
- Montag bis Sonntag von 07:30 bis 23:00
- Verständigung der/des diensthabenden Ärztin/Arztes erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen