Quelle: Johannes Killer

Anmeldung zur Kinderbildung und Kinderbetreuung/Tarife

Ab Montag, 26. Jänner 2026, startet die Anmeldemöglichkeit für die städtischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für deren Besuch ab Herbst. 
Ab Montag, 26.1.2026 startet die Anmeldemöglichkeit für die städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Im Bild: VS Abfalter

Achtung Neu: INFOTAG ZUR ANMELDUNG

  • Heuer findet am 21. Jänner 2026 vom 15-18 Uhr in allen städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ein Infotag zur Anmeldung statt.
  • Alle Eltern die Ihr Kind für den Herbst 2026 anmelden möchten, haben an diesem Tag die Gelegenheit die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anzuschauen und vor Ort einen Termin für zur Anmeldung zu vereinbaren.
  • Um 15 Uhr, 16 Uhr und 17 Uhr finden jeweils Hausführungen statt. Es gibt einen Infostand bei dem man sich beispielsweise über die Eingewöhnung, das pädagogische Konzept der Einrichtung, Projekte (Schwerpunkte, den Tagesablauf, die Zusammenarbeit mit den Eltern), Sprachförderung und viele andere Themen informieren kann.

Ab Montag, 26. Jänner 2026, startet die Anmeldemöglichkeit in den städtischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für deren Besuch ab Herbst. Möglich ist das bis 13. Februar 2026 für Kleinkindgruppen bzw. 6. März 2026 für Hort und Kindergarten.

Und so geht´s: Einen Termin mit der Betreuungseinrichtung der Wahl vereinbaren und danach persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen.

Zur Anmeldung mitbringen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldeschein des Kindes und der Erziehungsberechtigten
  3. Arbeitsbestätigungen
  4. Aktuellen Versicherungsdatenauszug
  5. E-card

In den Kindergarten werden nur Kinder aufgenommen, die vor dem 2. September 2026 das dritte Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder, die vor dem 2. September 2026 das fünfte Lebensjahr vollendet haben und nächstes Jahr schulpflichtig werden, ist der halbtägige Kindergartenbesuch verpflichtend.

In den vier städtischen Kleinkindgruppen werden Kinder unter drei Jahren betreut. Für eine Aufnahme muss das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben.