EEDIII - Inventarliste der Stadt Salzburg
In der Energieeffizienzrichtlinie EED III wird Erfassung, Verbrauch und Reduktion des Energieverbrauches von Gemeinden geregelt. Im ersten Schritt, sollte für den Aufbau eines nationalen Inventars (bis 11.10.2025) das Gebäudeinventar veröffentlicht werden. Als nächster Schritt muss eine dokumentierte, schrittweise Reduzierung des Energieverbrauches (bis 2040) geplant und durchgeführt werden. (jährlich mindestens 1,9 %). Gleichzeitig sind 3% der Gesamtnutzfläche auf Niedrigstenergie-/Nullemissionsstandard zu sanieren. Dies kann auch mit Bezug auf Art.6 (bis 2030) durch „alternative Maßnahmen“ in Gebäuden -> in Teilschritten umgesetzt werden.
Die erste Grundlage dafür ist die zu veröffentlichende Inventarliste.
Mit Bezug auf die erst sehr späte Abklärung der gesetzgebenden Zuständigkeit (EEDIII Art. 5+6) zwischen Bund und Länder, sowie der notwendigen Inhalte der Liste als auch unserer gebundenen EDV-Ressorcen, wird die automatisierte Darstellung der Inventarliste der Stadt Salzburg, ab ca. Nov.2025 aktiv zur Verfügung stehen.
Vorab wir diese in Form eines PDF auf dieser Seite angeboten!
