Taxi-Karte der Stadt Salzburg: Mobilitätsunterstützung für Menschen mit Einschränkungen

04.02.2026

Die Stadt Salzburg bietet seit 2023 die sogenannte Taxi-Karte an. Sie ersetzt die früheren Taxi-Gutscheine, die seit 1992 ausgegeben wurden. Aktuell sind rund 1.010 Personen im Besitz einer gültigen Taxi-Karte.

Die Taxi-Karte richtet sich an Menschen, für die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt zumutbar ist. Sie ist grundsätzlich unbefristet gültig, die Laufzeit kann jedoch an befristete Behindertenpässe oder ärztliche Atteste angepasst werden. Bei bekanntem Ableben der Karteninhaberinnen oder -inhaber wird die Karte deaktiviert.

Guthaben abhängig vom Wohnort
Die Karte wird zweimal jährlich – jeweils am 1. Jänner und 1. Juli – mit einem fixen Guthaben aufgeladen. Die Höhe richtet sich nach dem Hauptwohnsitz und ist in drei Zonen unterteilt:

  • Zone A (Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim): 210 Euro pro Halbjahr (entspricht rund 35 Euro pro Monat)
  • Zone B (Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang): 270 Euro pro Halbjahr (rund 45 Euro pro Monat)
  • Zone C (Anthering, Elixhausen, Eugendorf, Koppl):

315 Euro pro Halbjahr (rund 52,50 Euro pro Monat)

Bei einer Ausstellung im Laufe des Jahres wird das Guthaben aliquot berechnet. Die Aufladung erfolgt unkompliziert per Telefon, E-Mail oder persönlich im zuständigen Büro.

Klare Zugangskriterien
Voraussetzung für den Erhalt der Taxi-Karte ist der Nachweis der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Dieser kann unter anderem erfolgen durch:
• einen Behindertenpass mit Zusatzeintrag,
• Pflegestufe 3,
• ein ärztliches Attest (inklusive Einkommensprüfung),
• oder bei blinden und sehbehinderten Personen meist über den zuständigen Verband.

Zusätzlich müssen Antragstellerinnen und Antragsteller volljährig sein, ihren Hauptwohnsitz in einer der definierten Zonen haben und kein eigenes Auto angemeldet haben.

Sozialstadträtin Andrea Brandner betont den Stellenwert des Angebots:

„Mit der Taxi-Karte stärken wir die individuelle Mobilität von Menschen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Mobilität gehört zu einem selbstbestimmten Leben – sie schafft Teilhabe, ermöglicht soziale Kontakte und vermeidet Isolation.“
Brandner hebt zudem hervor, dass die Taxi-Karte ein Beitrag zu mehr Lebensqualität und sozialer Teilhabe sei – besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, die den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können.

Im Jahr 2026 sind € 230.000,- budgetiert für diese Maßnahme budgetiert.

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