Widerrechtliche Entfernung von Bäumen in geschütztem Biotop – Naturschutzbehörde leitet Wiederherstellungsverfahren ein

12.03.2026

Ende Februar 2026 wurde bei der Naturschutzbehörde eine Anzeige eingebracht, nachdem auf dem Lärmschutzwall der Liegenschaft Innsbrucker Bundesstraße 101 (Gst. 1168/1 und 1167/4, KG Wals II) der gesamte Baumbestand entfernt worden war. Der betroffene Bereich gehört zum gemäß § 26 Naturschutzgesetz geschützten Biotop „Baumhecke O Loiger Straße“.

Am 27. Februar 2026 fand ein Lokalaugenschein durch die naturschutzfachliche Amtssachverständige statt. Dabei wurden Art, Größe und Anzahl der entfernten Bäume erhoben. Im Zuge dieser Erhebung wurde festgestellt, dass insgesamt mehr als 30 Bäume entfernt wurden.
Neben der naturschutzrechtlichen Bewertung wird derzeit auch die artenschutzrechtliche Situation geprüft. Mögliche Auswirkungen auf geschützte Tierarten werden noch abgeklärt.

Der Akt befindet sich aktuell bei der Amtssachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens. Dieses wird neben der fachlichen Bewertung auch eine Empfehlung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes enthalten. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird durch die zuständige Behörde ein entsprechendes Wiederherstellungsverfahren eingeleitet.

Die Entfernung der Bäume stellt einen erheblichen Eingriff in ein geschütztes Biotop dar. Gerade auf einem Emissions- und Lärmschutzwall in unmittelbarer Nähe zum Flughafen erfüllen Baumhecken eine wichtige ökologische und funktionale Rolle – sowohl als Lebensraum für Tiere als auch als Schutzstruktur gegenüber Lärm und Emissionen. Ziel der behördlichen Maßnahmen ist daher die Prüfung möglicher naturschutzrechtlicher Verstöße sowie die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen des betroffenen Bereichs.

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