TROTZ KÄLTE: EISLAUFVERBOT AM LEPI-WEIHER UND SALZACHSEE

04.03.2005

Wie der Leiter des städtischen Gartenamtes, Wolfgang Saiko, erklärt, bildet sich gutes, tragfähiges Klareis nur unter folgenden Voraussetzungen: Ruhige Wasseroberfläche ohne Wellenschlag und durch mehrere Tage und Nächte tiefe Temperaturen bei - 10 bis - 15 Grad. Da diese Wetterverhältnisse in der Stadt Salzburg im heurigen Winter nicht gegeben waren, sei es zu "komplizierten Eisbildungen" auf den Stadtweihern gekommen.

Konkret hat sich nur eine sehr dünne, überwiegend fast nicht betretbare Eisdecke gebildet, die dann mit Schnee bedeckt wurde. Schnee wirkt isolierend, also wie eine wärmende Bettdecke, und ist relativ schwer. Daher wird, trotz tiefer Temperaturen, die Eisbildung unterbrochen. Das Gewicht des Schnees führte zu Rissen in der Eisdecke, durch die das relativ warme Wasser der Weiher von unten durchbricht und sich schließlich zwischen den Schnee und die Eisdecke schiebt. Die Austrittsöffnungen des Wassers werden als "Polypen" bezeichnet und können so groß werden, dass ein Mensch durchbrechen kann.

In der heurigen Wintersaison hat es mehrfach abwechselnd kalte und wärmere Perioden gegeben, sodass viele wissenschaftlich beschriebenen Eisbildungen, vom "Spargeleis" bis zum "Sandwicheis", eingetreten sind. Alle diese Eisbildungen sind so schwach, dass sie auf Grund der geltenden Sicherheitsregeln keine flächige Freigabe der Weiheroberflächen gestatten. Durch die ergiebigen Schneefälle hat sich eine trügerische, angetaute und schließlich wieder gefrorene weiße Decke gebildet, die bestenfalls teilweise tragfähig ist, aber auf keinen Fall für das Eislaufen geeignet ist. Eine Räumung der Schneedecke war und ist nicht möglich, weil die darunterliegende Eisdecke nicht tragfähig genug ist, um Mensch und Maschine vor dem Einsinken zu bewahren.

Lebensgefahr

„Gerade auf Grund dieser trügerischen Eisverhältnisse muss erneut darauf hingewiesen werden, dass ein Betreten der Weiheroberflächen lebensgefährlich ist!“, betont Saiko. Hinzu komme, dass wegen der tiefen Temperaturen durch das Eis einbrechende Personen „nicht von einem Schnupfen, sondern von einem Kreislaufstillstand“ bedroht seien. Letzterer kann auch im Wiederbelebungsfall zu bleibenden Gehirnschäden und lebenslänglicher Pflegebedürftigkeit führen.

Leider seien einige Eisstockgesellschaften mit sehr guten lokalen Eiskenntnissen unterwegs und veranlassten andere Menschen die Eisflächen an gefährlichen Stellen zu betreten.

Es werde dringend daran erinnert, die Sperre der Eisflächen im eigenen Interesse zu befolgen, die Rettungsgeräte (Eisrettungsbretter) nicht zu missbrauchen und im Falle des Falles unverzüglich die Berufsfeuerwehr unter der Nummer 122 zu verständigen. Der Eiszustand wird übrigens regelmäßig in den frühen Morgenstunden von Mitarbeitern des Gartenamtes kontrolliert und bewertet.

Schupfer, Karl, Mag. (12112)